Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Brock GmbH
                                Gewerbegebiet
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          B15                              B15
Typ                             B15 858                          B15 958
Radgröße                        8,5x18H2                         9,5x18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
D3             B15 858 D3/BA25 Ø66,6xØ57,1          5/112/57,1         45        800    2275
D3             B15 958 D3/BA25 Ø66,6xØ57,1          5/112/57,1         35        800    2275

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               brock Car Fashion                brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung           B15 858 (s.o.)                   B15 958 (s.o.)
Radgröße                        8,5x18H2                         9,5x18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                              JAW
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.042063 und Nr.050121 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback   75-147        215/40R18         R02 R37 T85 T89                   A02 A04 A05
8P                     75-147        225/40R18         R02                               A06 A08 A09
e1*2001/116*0217*..,   75-147        225/40R18         R03 R70                           A12 A14 A18
e1*2001/116*0241*..    75-147        245/35R18         R03                               A70 A71 A72
                       75-147        255/35R18         R03                               A73 Flh K44
                                                                                         K46 K49 K50
                                                                                         K56 S01
Seat Altea/Toledo      74-110        215/40R18         R02 R37 T85 T89                   A02 A04 A05
5P                     74-110        225/40R18         R02                               A06 A08 A09
e9*2001/116*0050*..    74-110        225/40R18         R03 R70                           A12 A14 A18
                       74-110        245/35R18         R03                               A58 Flh K44
                       74-110        255/35R18         R03                               K46 K49 K50
                                                                                         K56 Sth V18
                                                                                         S01
Skoda Octavia       55-110           215/40R18         K49 R02 R37 T89                   A02 A04 A05
1Z                  55-110           225/40R18         K49 R02 T88 T89                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0230*. 55-110           225/40R18         K44 K46 K50 K56 R03 R70 T88       A12 A14 A18
                                                       T89
                       55-110        245/35R18         K44 K46 K50 K56 R03 T88 T89       A58 Car Lim
                       55-110        255/35R18         K44 K46 K50 K56 R03               V18 S01
VW Golf                55-147        215/40R18         K49 R02 R37 T85 T89               A02 A04 A05
1K                     55-147        225/40R18         K49 R02                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0242*..    55-147        225/40R18         R03 R70                           A12 A14 A18
                       55-147        245/35R18         R03                               Flh K44 K46
                       55-147        255/35R18         R03                               K49 K50 K56
                                                                                         V18 S01
VW Touran              66-110        225/40R18         R02                               A02 A04 A05
1T                     66-110        225/40R18         R03 R70                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0211*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                         A58 A70 A71
                                                                                         A72 A73 K44
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         T88 T89 T90
                                                                                         S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:                    Schwarz
Ventillänge [mm]:               49
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:          590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:                    Grün
Ventillänge [mm]:               48
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:          590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A72    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:                    Orange
Ventillänge [mm]:               51
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:          590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!


A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:                    Keine
Ventillänge [mm]:               43
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:          590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                              05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderräder
                                    8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                          Brock GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 6

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85        Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90        Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse              Hinterachse

Nr. 1      205/45R18                225/40R18
Nr. 2      215/35R18                255/30R18
Nr. 3      215/40R18                245/35R18
Nr. 4      215/45R18                235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18                255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18                245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18                245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18                245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/50R18                255/45R18, 285/40R18
Nr. 10     245/35R18                255/35R18, 265/35R18
Nr. 11     245/40R18                255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12     245/45R18                265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13     255/40R18                275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14     255/45R18                275/40R18, 285/40R18
Nr. 15     255/50R18                285/45R18
Nr. 16     255/55R18                285/50R18
Nr. 17     265/35R18                315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0390-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.März 2005




Bohlander                                                                    00076576.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen