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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT4                              KT4
Typ                             KT4 8519                         KT4 9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
V3             KT4 8519 V3/N24 Ø72,6xØ66,5          5/112/66,6         35          690   2100
V3             KT4 9519 V3/N24 Ø72,6xØ66,5          5/112/66,6         35          690   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                           KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT4 8519 (s.o.)                  KT4 9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            TA 0460                          TAM 046E
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    -
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.020775 und Nr.021910 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse          220-368           245/35R19         K01 K07 K45 R02 T89 T93           A02 A04 A05
215                220-368           245/40R19         139 K01 K07 K08 K42 K45 K56       A06 A08 A09
                                                       R35 T94 T98
e1*98/14*0113*..      220-368        275/30R19         K42 K44 K50 K56 R03 T92 T96       A12 A14 A19
                      220-368        275/35R19         K42 K44 K50 K56 R03 R35           A8b A8c M01
                                                                                         R21 V19 S01
E-Klasse              75-225         245/35R19         K08 T89 T93                       A02 A04 A05
211                   75-225         275/30R19         K02 K06 K08 R03 T92 T96           A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..                                                                         A12 A14 A19
                                                                                         A58 BSi Lim
                                                                                         M01 V19 S02
E-Klasse Kombi        100-165        245/35R19         R02                               A02 A04 A05
211K                  100-165        275/30R19         K02 K06 K08 R03 T96               A06 A08 A09
e1*2001/116*0213*..                                                                      A12 A14 A19
                                                                                         A58 BSi Car
                                                                                         M01 V19 S02
S-Klasse              110-300        245/40R19         139 K05 K08 K42 T94 T98           A02 A04 A05
140                   110-300        255/40R19         138 K05 K42 K50 T96               A06 A08 A09
F690,                 110-300        275/35R19         140 K04 K06 K42 K50 R03 T00       A12 A14 A19
e1*96/27*0056*..                                       T96                               M01 R21 V19
                                                                                         S01
S-Klasse              205-290        245/40R19         139 K05 K08 K42 T94 T98           A02 A04 A05
140C                  205-290        255/40R19         138 K05 K42 K50 T96               A06 A08 A09
G165,                 205-290        275/35R19         140 K04 K06 K42 K50 R03 T00       A12 A14 A19
e1*96/27*0057*..                                       T96                               M01 R21 V19
                                                                                         S01
S-Klasse              145-368        245/35R19         R02 R37 T89 T93                   A02 A04 A05
220                   145-368        245/40R19         139 K04 K08 K42 K56 R35 T94       A06 A08 A09
                                                       T98
e1*97/27*0099*..      145-368        275/30R19         K42 K44 K50 K56 R03 T96           A12 A14 A19
                      145-368        275/35R19         K42 K44 K50 K56 R03 R35           A58 A61 A8b
                                                                                         A8c K01 K45
                                                                                         K49 M01
                                                                                         NBF R21
                                                                                         V19 S01


Auflagen und Hinweise


138     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.

139     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg.

140     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 3 von 6

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

A8c    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 360
mm an Achse 1.

BSi     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage an Achse 1 ist das Sonderrad nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen E 320, E320 CDI (165kW, 150 kW) mit Bremsscheibe 312x28
mm, mit Festsattel .

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 4 von 6

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K04    An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF     Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                            Seite 5 von 6

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T96      Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T98      Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    225/35R19               265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19               255/35R19
Nr. 3    235/35R19               255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4    245/30R19               305/25R19
Nr. 5    245/35R19               265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 6    245/40R19               275/35R19, 285/35R19
Nr. 7    245/45R19               275/40R19
Nr. 8    255/35R19               285/30R19, 295/30R19
Nr. 9    255/40R19               285/35R19, 295/35R19
Nr. 10   255/50R19               285/45R19
Nr. 11   265/30R19               315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0887-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 6 von 6

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 26. April 2003




Tufan                                                                        00050358.DOC




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