TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Auftraggeber Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell KT4 KT4
Typ KT4 8519 KT4 9519
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V3 KT4 8519 V3/N24 Ø72,6xØ66,5 5/112/66,6 35 690 2100
V3 KT4 9519 V3/N24 Ø72,6xØ66,5 5/112/66,6 35 690 2100
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen KESKIN KESKIN
Radtyp und Ausführung KT4 8519 (s.o.) KT4 9519 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen TA 0460 TAM 046E
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 -
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.020775 und Nr.021910 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse 220-368 245/35R19 K01 K07 K45 R02 T89 T93 A02 A04 A05
215 220-368 245/40R19 139 K01 K07 K08 K42 K45 K56 A06 A08 A09
R35 T94 T98
e1*98/14*0113*.. 220-368 275/30R19 K42 K44 K50 K56 R03 T92 T96 A12 A14 A19
220-368 275/35R19 K42 K44 K50 K56 R03 R35 A8b A8c M01
R21 V19 S01
E-Klasse 75-225 245/35R19 K08 T89 T93 A02 A04 A05
211 75-225 275/30R19 K02 K06 K08 R03 T92 T96 A06 A08 A09
e1*98/14*0183*.. A12 A14 A19
A58 BSi Lim
M01 V19 S02
E-Klasse Kombi 100-165 245/35R19 R02 A02 A04 A05
211K 100-165 275/30R19 K02 K06 K08 R03 T96 A06 A08 A09
e1*2001/116*0213*.. A12 A14 A19
A58 BSi Car
M01 V19 S02
S-Klasse 110-300 245/40R19 139 K05 K08 K42 T94 T98 A02 A04 A05
140 110-300 255/40R19 138 K05 K42 K50 T96 A06 A08 A09
F690, 110-300 275/35R19 140 K04 K06 K42 K50 R03 T00 A12 A14 A19
e1*96/27*0056*.. T96 M01 R21 V19
S01
S-Klasse 205-290 245/40R19 139 K05 K08 K42 T94 T98 A02 A04 A05
140C 205-290 255/40R19 138 K05 K42 K50 T96 A06 A08 A09
G165, 205-290 275/35R19 140 K04 K06 K42 K50 R03 T00 A12 A14 A19
e1*96/27*0057*.. T96 M01 R21 V19
S01
S-Klasse 145-368 245/35R19 R02 R37 T89 T93 A02 A04 A05
220 145-368 245/40R19 139 K04 K08 K42 K56 R35 T94 A06 A08 A09
T98
e1*97/27*0099*.. 145-368 275/30R19 K42 K44 K50 K56 R03 T96 A12 A14 A19
145-368 275/35R19 K42 K44 K50 K56 R03 R35 A58 A61 A8b
A8c K01 K45
K49 M01
NBF R21
V19 S01
Auflagen und Hinweise
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.
139 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg.
140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg.
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Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
A8b Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.
A8c Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 360
mm an Achse 1.
BSi Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage an Achse 1 ist das Sonderrad nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen E 320, E320 CDI (165kW, 150 kW) mit Bremsscheibe 312x28
mm, mit Festsattel .
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
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R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2 225/40R19 255/35R19
Nr. 3 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4 245/30R19 305/25R19
Nr. 5 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 6 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 7 245/45R19 275/40R19
Nr. 8 255/35R19 285/30R19, 295/30R19
Nr. 9 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 10 255/50R19 285/45R19
Nr. 11 265/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0887-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
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Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 26. April 2003
Tufan 00050358.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim