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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0658-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Keskin Tuning
                               Landzungenstraße 5-7
                               68159 Mannheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         KT7
Typ                            KT7-8518
Radgröße                       8,5Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y3             KT7-8518 Y3/N24 Ø72,6xØ66,6         5/112/66,6         40        690    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung          KT7-8518 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZ
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 050658) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          05-0658-A07-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
B-Klasse            70-103           215/40R18         K41 K42 K49 K50                   A02 A04 A05
245                 70-103           225/40R18         K41 K42 K44 K49 K50 K56           A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         M01 S01
CL-Klasse             220-368        245/45R18         R35                               A02 A04 A05
215                                                                                      A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                         A12 A14 A21
                                                                                         A8c B03 M01
                                                                                         S02
S-Klasse              110-300        245/45R18         138 T96                           A02 A04 A05
140                   110-300        255/45R18         138 R35                           A06 A08 A09
F690,                                                                                    A12 A14 A21
e1*96/27*0056*..                                                                         M01 R21 S02
S-Klasse              205-290        245/45R18         138 T96                           A02 A04 A05
140C                  205-290        255/45R18         138 R35                           A06 A08 A09
G165,                                                                                    A12 A14 A21
e1*96/27*0057*..                                                                         M01 R21 S02
S-Klasse              145-368        245/45R18         138 R35                           A02 A04 A05
220                                                                                      A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                         A12 A14 A21
                                                                                         A61 A8c B03
                                                                                         M01 NBF
                                                                                         S02
V-Klasse              72-128         235/45R18         138 T94 T98                       A02 A04 A05
638/2                 72-128         245/40R18         138 T97                           A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                         A12 A14 A21
2001/116*0020*..                                                                         K42 K44 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         S02
Vito                  58-105         235/45R18         138 T94 T98                       A02 A04 A05
638                   58-105         245/40R18         138 T97                           A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                          A12 A14 A21
2001/116*0005*..                                                                         K42 K44 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         S02




Auflagen und Hinweise

138     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0658-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 3 von 5

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8c    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 360
mm an Achse 1.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0658-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 4 von 5
K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01    Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF    Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0658-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                      Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 4.Juni 2005




Tufan                                                                00080834.DOC




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