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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-1260-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN4-10022
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN4-10022
Radgröße                       10Jx22H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
MB             TN4-10022 MB / ohne Ring            5/112/66,6         45        900     2275

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Tomason
Radtyp und Ausführung          TN4-10022 (s.o.)
Radgröße                       10Jx22H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150               33
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160               33

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 071260)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-1260-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN4-10022
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse              110-215        265/35R22         K50 KMV T02 T98                   A02 A04 A05
163                   110-215        265/35R22         K49 K50 KOV T02 T98               A06 A08 A09
e1*96/79*0083*..      110-215        285/30R22         K49 K50 KOV T01                   A12 A14 A19
                      110-215        295/30R22         K49 K50 KOV T03 T99               V22 S02
                      110-255        285/30R22         K50 KMV T01
                      110-255        295/30R22         K49 K50 KMV T03 T99
M-Klasse              140-285        265/35R22         K49 K50 T02                       A02 A04 A05
164                   140-285        285/30R22         K49 K50 T01                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22         K49 K50 T03                       A12 A14 A19
                                                                                         V22 S01
ML 63 AMG            375             295/30R22         T03                               A02 A04 A05
164, 164 AMG                                                                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0315*..,                                                                     A12 A14 A19
e1*2001/116*0403*..                                                                      KMV S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-1260-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN4-10022
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                           Seite 3 von 4

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   255/30R22       295/25R22
Nr. 2   265/30R22       295/25R22
Nr. 3   265/35R22       295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 4   265/40R22       305/35R22
Nr. 5   275/35R22       315/30R22
Nr. 6   285/30R22       335/25R22
Nr. 7   295/30R22       315/30R22, 335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        07-1260-A01-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ TN4-10022
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 4 von 4

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 29.Januar 2008




Tufan                                                                00117720.DOC




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