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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0126-A12-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CA3 7,5x17
Hersteller                     AD VIMOTION bvba

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                   AD VIMOTION bvba
                               Schaansstraat 79
                               3470 Kortenaken
                               04102 20020320


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         CARMANI CA3
Typ                            CA3 7,5x17
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress   Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/    - tiefe    last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)       (kg)
-              CARMANI CA3 5x112 /                 5/112/66,6          50         725    2135
               Ø72,6-Ø66,6

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung          CARMANI CA3
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  (s.o.)
Giessereikennzeichen           JWL
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130               28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Österreich (Gutachten Nr. 08-TAAP-0134/BUM)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Nummer                          08-0126-A12-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CA3 7,5x17
Hersteller                      AD VIMOTION bvba

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse            60-142           205/45R17         R37                               A02 A04 A05
169                 60-142           215/45R17                                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                                      A12 A16 A21
                                                                                         S01
B-Klasse              70-142         205/45R17         T84                               A02 A04 A05
245                   70-142         205/50R17                                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..   70-142         215/45R17                                           A12 A16 A21
                      70-142         225/45R17                                           V17 S01
C-Klasse              100-170        205/50R17         A10 R37 T89 T93                   A02 A04 A05
204                   100-170        215/45R17         A10 R37 T87 T88 T91               A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..   100-200        225/45R17         A10                               A16 A21 A58
                                                                                         Lim S01
C-Klasse Kombi        100-170        205/50R17         A10 R37 T89 T93                   A02 A04 A05
204K                  100-170        215/45R17         A10 R37 T91                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..   100-200        225/45R17         A10 T90 T91 T93                   A16 A21 A58
                                                                                         Car S01
CL-Klasse             220-326        225/55R17         A11 M+S R09                       A02 A04 A05
215                   220-326        225/55R17         A11                               A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..      220-326        245/50R17         A12                               A16 A21 B03
                                                                                         V17 S02
S-Klasse              145-326        225/55R17         A11 M+S R09                       A02 A04 A05
220                   145-326        225/55R17         A11                               A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..      145-326        245/50R17         A12                               A16 A21 A61
                                                                                         B03 NBF V17
                                                                                         S02

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0126-A12-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CA3 7,5x17
Hersteller                      AD VIMOTION bvba

                                                                                         Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0126-A12-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CA3 7,5x17
Hersteller                      AD VIMOTION bvba

                                                                                          Seite 4 von 5

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   195/40R17     215/35R17
Nr.    2   205/40R17     225/35R17
Nr.    3   205/45R17     235/40R17
Nr.    4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    5   215/40R17     245/35R17
Nr.    6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    7   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   8    225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.    9   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   10   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   11   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr.   12   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.   13   235/50R17     255/45R17
Nr.   14   235/55R17     255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0126-A12-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CA3 7,5x17
Hersteller                     AD VIMOTION bvba

                                                                                       Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 18.Februar 2008




Haasis                                                                00118736.DOC




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