TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0280806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell TN9 TN9
Typ TN9-8520 TN9-10020
Radgröße 8,5 J x 20 H2 10 J x 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
MB TN9-8520 /MB / ohne Ring 5/112/66,6 30 800 2100
MB TN9-10020 /MB / ohne Ring 5/112/66,6 35 800 2100
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen TOMASON Germany TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung TN9-8520 (s.o.) TN9-10020 (s.o.)
Radgröße 8,5 J x 20 H2 10 J x 20 H2
Einpresstiefe ET...(s.o.) ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen TAM TAM
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 33
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30
Prüfungen
Die Gutachten Nr.101039 und Nr.101038 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL 63, CL 65 -AMG 386-463 255/35R20 K1a K1b K41 R02 A02 A04 A05
216, 216AMG 386-463 275/35R20 K2b K42 R03 A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*.. 386-463 285/30R20 K2b K42 K56 R03 T95 T99 A12 A14 A16
, A18 Cpe
e1*2001/116*0426*.. M01 RDK
VS0 S03
CL-Klasse 220-368 245/35R20 K1a K1b K41 K45 R02 T91 T95 A02 A04 A05
215 220-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A06 A08 A09
e1*98/14*0113*.. 220-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A12 A14 A16
A18 M01
R21 V20 S02
CL-Klasse 285 245/35R20 K1a K1b K41 R02 R37 T91 T95 A02 A04 A05
216 285,320 255/35R20 R03 T97 A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*.. 285,320 275/30R20 K2b R03 T97 A12 A14 A16
285-380 255/35R20 K1a K1b K41 R02 A18 Cpe
285-380 275/35R20 K2b K42 R03 M01
285-380 285/30R20 K2b K42 K56 R03 T95 T99 RDK V00
VS0
S03
E-Klasse 75-285 245/30R20 K1a K1b K41 R02 T90 A02 A04 A05
211 75-285 285/25R20 K2c K44 K46 R03 R70 T93 A06 A08 A09
e1*98/14*0183*.., 75-285 295/25R20 K2c K42 K44 K46 K56 R03 A12 A14 A16
e1*2001/116*0183*.. A18 Lim M01
R21 V20 S01
E-Klasse AMG 350, 378 245/30R20 K1a K1b K41 R02 T90 A02 A04 A05
211, 211AMG 350, 378 285/25R20 K2c K42 K44 K46 R03 R70 T93 A06 A08 A09
e1*98/14*0183*.., 350, 378 295/25R20 K2c K42 K44 K46 K56 R03 A12 A14 A16
e1*2001/116*0183*.. A18 A58 Lim
, M01 R21
e1*2001/116*0397*.. RDK V20
S01
S 63, S 65 AMG 386-463 255/35R20 K1a K1b K41 R02 T97 A02 A04 A05
221, 221AMG 386-463 275/35R20 K2c K42 K56 R03 A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*.. 386-463 285/30R20 K2c K42 K56 R03 A12 A14 A16
, A18 A58 M01
e1*2001/116*0396*.. RDK VS0
S03
S-Klasse 145-368 245/35R20 R02 A02 A04 A05
220 145-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A06 A08 A09
e1*97/27*0099*.. 145-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T95 T96 A12 A14 A16
A18 A61 M01
NBF R21
V20 S02
S-Klasse 155-285 245/35R20 R02 R37 T95 A02 A04 A05
221 155-320 255/35R20 K2b K42 K56 R03 R37 T97 A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*.. 155-320 275/30R20 K2c K42 K56 R03 T97 A12 A14 A16
155-380 255/35R20 K1a K1b K41 R02 T93 T97 A18 M01
155-380 275/35R20 K2c K42 K56 R03 RDK
155-380 285/30R20 K2c K42 K56 R03 T95 T99 V00 VS0 S03
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 170-285 255/30R20 R02 A02 A04 A05
230 170-285 295/25R20 K2c K42 K46 R03 A06 A08 A09
e1*98/14*0169*.. A12 A14 A16
A18 M01
R21 RDK
V20 S01
SL 600 368,380 255/30R20 R02 T92 A02 A04 A05
230 368,380 295/25R20 K2c K42 K46 R03 A06 A08 A09
e1*98/14*0169*.. A12 A14 A16
A18 M01
R21 RDK
V20 S01
SL...- AMG 350-450 255/30R20 R02 T88 T92 A02 A04 A05
230, 230AMG 350-450 295/25R20 K2c K42 K46 R03 A06 A08 A09
e1*98/14*0169*.., A12 A14 A16
e1*2001/116*0248*.. A18 M01
R21 RDK
V20 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
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A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2 235/45R20 255/40R20
Nr. 3 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 4 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 6 245/45R20 275/40R20
Nr. 7 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 8 255/35R20 255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 10 255/45R20 285/40R20
Nr. 11 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 12 265/35R20 295/30R20
Nr. 13 265/45R20 295/40R20
Nr. 14 275/35R20 305/30R20
Nr. 15 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
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VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/35R20 275/30R20
Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Hinweise zu den Sonderrädern
Entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.01.2011 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0084-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 11. Januar 2011
Tufan 00159966.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim