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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN9                           TN9
Typ                             TN9-8520                      TN9-10020
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
MB         TN9-8520 /MB / ohne Ring        5/112/66,6              30         800   2100
MB         TN9-10020 /MB / ohne Ring       5/112/66,6              35         800   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON Germany               TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung           TN9-8520 (s.o.)               TN9-10020 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130               30
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150               33
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150               30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.101039 und Nr.101038 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL 63, CL 65 -AMG     386-463        255/35R20       K1a K1b K41 R02               A02 A04 A05
216, 216AMG           386-463        275/35R20       K2b K42 R03                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..   386-463        285/30R20       K2b K42 K56 R03 T95 T99       A12 A14 A16
,                                                                                  A18 Cpe
e1*2001/116*0426*..                                                                M01 RDK
                                                                                   VS0 S03
CL-Klasse             220-368        245/35R20       K1a K1b K41 K45 R02 T91 T95   A02 A04 A05
215                   220-368        275/30R20       K2c K42 K44 K56 R03           A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..      220-368        285/30R20       K2c K42 K44 K56 R03           A12 A14 A16
                                                                                   A18 M01
                                                                                   R21 V20 S02
CL-Klasse           285              245/35R20       K1a K1b K41 R02 R37 T91 T95   A02 A04 A05
216                 285,320          255/35R20       R03 T97                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*.. 285,320          275/30R20       K2b R03 T97                   A12 A14 A16
                    285-380          255/35R20       K1a K1b K41 R02               A18 Cpe
                    285-380          275/35R20       K2b K42 R03                   M01
                    285-380          285/30R20       K2b K42 K56 R03 T95 T99       RDK V00
                                                                                   VS0
                                                                                   S03
E-Klasse            75-285           245/30R20       K1a K1b K41 R02 T90           A02 A04 A05
211                 75-285           285/25R20       K2c K44 K46 R03 R70 T93       A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,   75-285           295/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 R03       A12 A14 A16
e1*2001/116*0183*..                                                                A18 Lim M01
                                                                                   R21 V20 S01
E-Klasse AMG        350, 378         245/30R20       K1a K1b K41 R02 T90           A02 A04 A05
211, 211AMG         350, 378         285/25R20       K2c K42 K44 K46 R03 R70 T93   A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,   350, 378         295/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 R03       A12 A14 A16
e1*2001/116*0183*..                                                                A18 A58 Lim
,                                                                                  M01 R21
e1*2001/116*0397*..                                                                RDK V20
                                                                                   S01
S 63, S 65 AMG      386-463          255/35R20       K1a K1b K41 R02 T97           A02 A04 A05
221, 221AMG         386-463          275/35R20       K2c K42 K56 R03               A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*.. 386-463          285/30R20       K2c K42 K56 R03               A12 A14 A16
,                                                                                  A18 A58 M01
e1*2001/116*0396*..                                                                RDK VS0
                                                                                   S03
S-Klasse              145-368        245/35R20       R02                           A02 A04 A05
220                   145-368        275/30R20       K2c K42 K44 K56 R03           A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..      145-368        285/30R20       K2c K42 K44 K56 R03 T95 T96   A12 A14 A16
                                                                                   A18 A61 M01
                                                                                   NBF R21
                                                                                   V20 S02
S-Klasse            155-285          245/35R20       R02 R37 T95                   A02 A04 A05
221                 155-320          255/35R20       K2b K42 K56 R03 R37 T97       A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*.. 155-320          275/30R20       K2c K42 K56 R03 T97           A12 A14 A16
                    155-380          255/35R20       K1a K1b K41 R02 T93 T97       A18 M01
                    155-380          275/35R20       K2c K42 K56 R03               RDK
                    155-380          285/30R20       K2c K42 K56 R03 T95 T99       V00 VS0 S03


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL                 170-285           255/30R20        R02                                A02 A04 A05
230                170-285           295/25R20        K2c K42 K46 R03                    A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                         A12 A14 A16
                                                                                         A18 M01
                                                                                         R21 RDK
                                                                                         V20 S01
SL 600                368,380        255/30R20        R02 T92                            A02 A04 A05
230                   368,380        295/25R20        K2c K42 K46 R03                    A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                         A12 A14 A16
                                                                                         A18 M01
                                                                                         R21 RDK
                                                                                         V20 S01
SL...- AMG          350-450          255/30R20        R02 T88 T92                        A02 A04 A05
230, 230AMG         350-450          295/25R20        K2c K42 K46 R03                    A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..,                                                                        A12 A14 A16
e1*2001/116*0248*..                                                                      A18 M01
                                                                                         R21 RDK
                                                                                         V20 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Nummer                          11-0084-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20              255/40R20
Nr. 3    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20              275/40R20
Nr. 7    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20              255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20              285/40R20
Nr. 11   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20              295/30R20
Nr. 13   265/45R20              295/40R20
Nr. 14   275/35R20              305/30R20
Nr. 15   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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                               8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                               10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
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                                                                                       Seite 7 von 8

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 245/35R20                275/30R20
Nr. 2 255/35R20                275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
Entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.01.2011 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                              10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                                        00159966.DOC




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