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							Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller                        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                               (kg)       (mm)     datum
355112666DS         T980 8x18 PCD 112        S22023-10mm                 66,6   Aluminium    725      2254     05/11
355112666DS         T980 8x18 PCD 112        S22023-10mm                 66,6   Aluminium    750      2185     05/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 124 C; H0; 210; 170; 209; 202; 203 CL; 210 K; 203; 124; 414;
                                            203 K; 208
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 207; 204 K; 169; 221; 245; 212; 204; 204 X; 212K
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 40 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 211K; 220; 211; 140; 215; 140 C
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208;
                                            209; 210; 210 K
                                            130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245;
                                            414
                                            150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84           21P; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/40R18 85           21B; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
                                 60 - 142 215/35R18 84W          21P; 22B; 24C; 24D        73C; 74A; 743
                                          215/40R18 85W          21B; 22B; 24C; 24D
                                          225/35R18 87           21B; 22B; 22H; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89           22I; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/35R18 87           22I; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/40R18 88           22I; 24C; 24D             73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J                              10B; 11G; 11H; 11K;
             G363              125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743
202            e1*93/81*0034*..        55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                       125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
203          e1*98/14*0139*..  75 - 125        225/40R18 88W     21B; 21L; 367; 68B; 68T    Heckantrieb;
                               75 - 160        225/40R18 88Y     21B; 21L; 367; 68B; 68T    10B; 11G; 11H; 11K;
                               75 - 200        225/40R18 92      21B; 21L; 367; 68B; 68T    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY
203            e1*98/14*0139*..      125       225/40R18 88W 21B; 21L; 367                  Nur 4-MATIC;
                                     125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 367                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                     160       225/40R18 88Y 21B; 21L; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY
203 CL         e1*98/14*0159*..      75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 68B; 68T         Nicht C 30 CDI AMG;
                                     75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 367; 68B; 68T          Nur bis
                                                                                            e1*98/14*0159*18;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 120 225/40R18 88W 21L; 367; 5FE; 68B; 68T         Heckantrieb;
                                     75 - 160 225/40R18 88W 21L; 367; 57E; 68B; 68T         10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 200 225/40R18 92 21L; 367                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 200 225/40R18 92      21L; 367                   Nur 4-MATIC;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92      24J; 24M                   Limousine;
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M         Heckantrieb;
                                               245/35R18 92      22I; 24D; 57F; 68T         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/40R18 92      24J; 24M                   Nur 4-MATIC;
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M         Limousine;
                                               245/35R18         22I; 24D; 51G; 57F; 575    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 743
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/40R18 92      21P; 22I; 22M; 24J; 24M    Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 22M; 24J; 24M    10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18         22I; 22M; 24M; 51G; 57F;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 575                        729; 73C; 74A; 743
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92      21P; 22I; 22M; 24J; 24M    Kombi; Heckantrieb;
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 22M; 24J; 24M    10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92      22I; 22M; 24M; 57F; 68T    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 225/40R18                51G                        Ab e1*98/14*0159*19;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 743; MBY




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 125 245/35R18 88W          5FE; 57F; 68T              Cabrio; Coupe;
                               100 - 200 225/40R18              51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/35R18 88Y          5FE; 57F; 68T              12A; 34M; 51A; 71K;
                                         245/35R18 92           57F; 68T                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; MBY

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           21B; 21N; 22H; 22L; 24J;   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18-99      21B; 21J; 21Q; 22H; 22L;   729; 73C; 74A; 743
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/40R18 91W                                     nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165 235/40R18     10N; 51G; 57E; 689             Heckantrieb;
                                              235/40R18 95Y 689                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165 235/40R18     10N; 51G; 57E; 689            Allradantrieb;
                                               235/40R18 95Y 689                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 125 235/40R18     10N; 51G; 57E; 689             Heckantrieb;
                                              235/40R18 95Y 689                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                      Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                      Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/40R18 93Y                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 97                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                 Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                               235/40R18 91W                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                729; 73C; 74A; 743;
                                               235/40R18 91Y                               DC3
                                     75 - 225 235/40R18 91Y     57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W    51J; 57E; 689              Heckantrieb;
                                               235/40R18 95     51J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W    57E; 575; 688              12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 97                                729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95         5HR; 51J                   Nur 4-MATIC;
                                 130 - 285 245/40R18 97                                    Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 21P; 51J                      Stufenheck;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 21P; 57E; 689                 Heckantrieb;
                                               245/40R18 97 21P; 24J; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           76T
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/40R18 97     21P; 24J; 248              Stufenheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689                  Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y 245                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           75I; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97     245                        Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18     21P; 51G; 575                     Cabrio; Heckantrieb;
                                           245/40R18 93Y 21P; 22I; 248                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 225/40R18 92     51J                        Coupe; Heckantrieb;
                                               235/40R18        21P; 248; 51G; 575         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93     21P; 22I; 248              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97         24J; 24M                   Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/50R18 100        21P; 22I; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R18 99         24J; 24M                   73C; 74A; 743; 76O
                                           255/50R18 102        21P; 22I; 24C; 24D




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
124          D700             53 - 140 235/40R18      21B; 21J; 21L; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
                                                      22F; 24C; 24M; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743
124          D700/1           53 - 162 225/40R18      21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
                                                      24C; 24M; 5FE; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743
124          D700/2           55 - 162 225/40R18      21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer
                                                      24C; 24M; 5FE; 631       Radstand; nicht
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743
124          D700/2           205       235/40R18 91Y 21B; 21L; 21M; 22B; 22H; Heckantrieb;
                                                      24C                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743; MAE
124 C        E499             97 - 162 225/40R18      21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      24C; 24M; 5FE; 631       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743
124 C        E499/1           100 - 162 235/40R18     21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Cabrio;
                                                      22F; 24C; 24M; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743
124 C        E499/1           97 - 162 225/40R18      21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen;
                                                      24C; 24M; 5FE; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18               21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe;
                                                                631                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18             10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                110 - 240 255/45R18             21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743
140            e1*96/27*0056*..,    110 - 290 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
               F690                 110 - 300 255/45R18         21B; 22B; 22G; 631      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743
140 C          G165                 205 - 235 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/45R18         21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                           255/45R18         21B; 22B; 22G; 631      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W                                   Heckantrieb;
                                           245/50R18                                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99W                                   12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18              10N; 21B; 22B; 24J; 24M;   Nicht für Fz. m.
                                                                51G                        Länge 6158 mm;
                                              255/45R18-99      21B; 22B; 24C; 24D         nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 235/45R18 94      5HI; 51J                   Nicht für Fz. m.
                                              245/45R18         51G                        Länge 6158 mm;
                                              255/45R18 99      21B; 22B; 22L              nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz; Nur
                                                                                           4-MATIC;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 142 225/40R18 88      21B; 21L; 367              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88      22D; 24N; 57F; 68T         12A; 51A; 71K; 721;
                                    145 - 160 225/40R18 88W     21B; 21L; 367              73C; 74A; 743
                                              245/35R18 88W     22D; 24N; 57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92     215/35R18 84W 21P; 22D; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0185*..
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 11
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 11
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.03.2012
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.03.2012
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                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DC3) Diese Sonderräder dürfen nur an Fahrzeugausführungen mit einer Nabenhöhe bis höchstens 42 mm
     verwendet werden.
MAE) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-Kolben-Bremssätteln in Verbindung
     mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm bzw. 320 mm bzw. 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
     Bremssätteln des Herstellers BREMBO.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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