Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
355112666DS T980 8x18 PCD 112 S22023-10mm 66,6 Aluminium 725 2254 05/11
355112666DS T980 8x18 PCD 112 S22023-10mm 66,6 Aluminium 750 2185 05/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 124 C; H0; 210; 170; 209; 202; 203 CL; 210 K; 203; 124; 414;
203 K; 208
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 207; 204 K; 169; 221; 245; 212; 204; 204 X; 212K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 40 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 211K; 220; 211; 140; 215; 140 C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208;
209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245;
414
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R18 85 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
60 - 142 215/35R18 84W 21P; 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 743
215/40R18 85W 21B; 22B; 24C; 24D
225/35R18 87 21B; 22B; 22H; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R18 87 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J 10B; 11G; 11H; 11K;
125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 68B; 68T Heckantrieb;
75 - 160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 367; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 367; 68B; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 367 Nur 4-MATIC;
125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 68B; 68T Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 367; 68B; 68T Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 21L; 367; 5FE; 68B; 68T Heckantrieb;
75 - 160 225/40R18 88W 21L; 367; 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 200 225/40R18 92 21L; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 21L; 367 Nur 4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 24J; 24M Limousine;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb;
245/35R18 92 22I; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/40R18 92 24J; 24M Nur 4-MATIC;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 22I; 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 22I; 22M; 24M; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
575 729; 73C; 74A; 743
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92 22I; 22M; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 51G Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MBY
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Cabrio; Coupe;
100 - 200 225/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 12A; 34M; 51A; 71K;
245/35R18 92 57F; 68T 721; 729; 73C; 74A;
743; MBY
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21N; 22H; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 21B; 21J; 21Q; 22H; 22L; 729; 73C; 74A; 743
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für
gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Allradantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743;
DC3
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*..
235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 743;
235/40R18 91Y DC3
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 729; 73C; 74A; 743;
DC3
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743;
DC3
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21P; 51J Stufenheck;
100 - 215 235/40R18 91Y 21P; 57E; 689 Heckantrieb;
245/40R18 97 21P; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 21P; 24J; 248 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
743; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 245 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743;
75I; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 245 Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
743; 75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 21P; 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
245/40R18 93Y 21P; 22I; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92 51J Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 21P; 248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97 24J; 24M Allradantrieb;
235/55R18 100 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 24J; 24M 73C; 74A; 743; 76O
255/50R18 102 21P; 22I; 24C; 24D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 20 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; nicht langer
24C; 24M; 5FE; 631 Radstand; nicht
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
124 D700/2 205 235/40R18 91Y 21B; 21L; 21M; 22B; 22H; Heckantrieb;
24C 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; MAE
124 C E499 97 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Cabrio;
22F; 24C; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
124 C E499/1 97 - 162 225/40R18 21B; 21L; 21M; 22B; 22F; Pkw geschlossen;
24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24J; 24M; 367; Cabrio; Coupe;
631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
110 - 240 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
F690 110 - 300 255/45R18 21B; 22B; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
G165 255/45R18 21B; 22B; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W Heckantrieb;
245/50R18 10B; 11G; 11H; 11K;
100W
150 - 380 255/45R18 99W 12A; 51A; 530; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
743; 76O
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; 24M; Nicht für Fz. m.
51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm;
255/45R18 99 21B; 22B; 22L nicht für
gepanzerte Fz; Nur
4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22D; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367 73C; 74A; 743
245/35R18 88W 22D; 24N; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 21P; 22D; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0185*..
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
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Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DC3) Diese Sonderräder dürfen nur an Fahrzeugausführungen mit einer Nabenhöhe bis höchstens 42 mm
verwendet werden.
MAE) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-Kolben-Bremssätteln in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm bzw. 320 mm bzw. 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.