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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0035-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 18 H2 Typ TN9-8518 und
                                9,5 J x 18 H2 Typ TN9-9518
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN9                           TN9
Typ                             TN9-8518                      TN9-9518
Radgröße                        8,5 J x 18 H2                 9,5 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
5E          TN9-8518 /5E / Ø72,6-Ø66,6      5/112/66,6             30           720   2100
5E          TN9-9518 /5E / Ø72,6-Ø66,6      5/112/66,6             45           720   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON                       TOMASON
Radtyp und Ausführung           TN9-8518 (s.o.)               TN9-9518 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 18 H2                 9,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130               30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.110936 und Nr.110937 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0035-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 18 H2 Typ TN9-8518 und
                                9,5 J x 18 H2 Typ TN9-9518
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse            150-225        245/40R18        R02                                A02 A04 A05
218                   150-225        245/40R18        R03                                A06 A08 A09
e1*2007/46*0485*..    150-225        255/40R18        R02                                A12 A15 A18
                      150-225        255/40R18        R03                                A58 Lim M01
                      150-225        265/35R18        R03                                V18 S02
                      150-225        275/35R18        R03
                      150-225        285/35R18        R03

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.




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Nummer                          12-0035-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 18 H2 Typ TN9-8518 und
                                9,5 J x 18 H2 Typ TN9-9518
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01      Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    205/40R18              225/35R18
Nr. 2    205/45R18              225/40R18
Nr. 3    215/35R18              255/30R18
Nr. 4    215/40R18              245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18              245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18              245/45R18
Nr. 10   235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18              255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18              255/35R18
Nr. 14   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18              275/45R18
Nr. 17   255/40R18              275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18              275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18              285/45R18
Nr. 20   255/55R18              285/50R18
Nr. 21   265/35R18              295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0035-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 18 H2 Typ TN9-8518 und
                               9,5 J x 18 H2 Typ TN9-9518
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.


Lambsheim, 18. Januar 2012




Tufan                                                                        00175020.DOC




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