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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0995
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0115-13-WIRD-TG

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 10 J X 19 EH2+
Typ:                                    136 1910

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1910
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 10.0Jx19EH2+ gekennzeichnet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Hinterachse zulässig ist, wird an der
Vorderachse der Radtyp 136 in der Dimension 8.0Jx19EH2+ bzw. 8,5Jx19EH2+ bzw. 9.0Jx19EH2+
verwendet.in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                   ergibt Einpresstiefe
112540571DS5                          S22028-5mm                               35 mm
112540571DS10                         S22029-10mm                            30 mm
112540666DS5                          S22022-5mm                               35 mm
112540666DS10                         S22023-10mm                            30 mm
120540666DS5                          S10-206-5mm                             35 mm
120540666DS10                         S12-124-10mm                            30 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit ET 40 gekennzeichnet.

I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
112540571          136 10,0x19 112x5         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     40    750   2175 03/13
112540571DS1       136 10,0x19 112x5         S22-029 10mm              112/5     57,1     30    750   2175 03/13
0
112540571DS5       136 10,0x19 112x5         S22-028 5mm               112/5     57,1     35    750   2175 03/13
112540666          136 10,0x19 112x5         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     40    750   2175 03/13
112540666DS1       136 10,0x19 112x5         S22-023 10mm              112/5     66,6     30    750   2175 03/13
0
112540666DS5       136 10,0x19 112x5         S22-022 5mm               112/5     66,6     35    750   2175 03/13
120540726          136 10,0x19 120x5         ohne                      120/5     72,6     40    750   2175 03/13
120540726DS1       136 10,0x19 120x5         S12-124 10mm              120/5     72,6     30    750   2175 03/13
0
120540726DS5       136 10,0x19 120x5         10206.1 5mm               120/5     72,6     35    750   2175 03/13
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 13,6 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112540571:




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1910
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : 136 1910
Radausführung                       : --                                     : 136 10,0x19 112x5
Radgröße                            : --                                     : 10 J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 03.13
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Prüfbericht              13-TAAP-1418/CIN                 06.05.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1910
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1    AUDI                                         112540571DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
  4    AUDI                                         112540571DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
  5    AUDI                                         112540571                       40      28.06.2013        liegt bei
  2    VW                                           112540571DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
  3    VW                                           112540571DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
  6    VW                                           112540571                       40      28.06.2013        liegt bei
  8    AUDI                                         112540666DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
 12    AUDI                                         112540666DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
  7    DAIMLER                                      112540666DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
 11    DAIMLER                                      112540666DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
 13    DAIMLER                                      112540666                       40      28.06.2013        liegt bei
  9    MERCEDES                                     112540666DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
 10    MERCEDES                                     112540666DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
 14    MERCEDES                                     112540666                       40      28.06.2013        liegt bei
 15    BMW AG                                       120540726DS10                   30      28.06.2013        liegt bei
 16    BMW AG                                       120540726DS5                    35      28.06.2013        liegt bei
 17    BMW AG                                       120540726                       40      28.06.2013        liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 19 EH2+                                Radtyp: 136 1910
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 28.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22023.B                    12.04.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22029.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.10206.1                    22.04.2013
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22022.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22028.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.12124.1                    26.10.2011
Nabenkappe                            CAP #136                               13.08.2012
Prüfbericht                           13-TAAP-1418/CIN                       06.05.2013
Radbefestigung                        M12x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M12x1,25                               29.04.2009
Radbeschreibung                       RSCHO109                               15.10.2012
Zentrierringe                         Ø73,1-xxx                              11.01.2010




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                              Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                      : MERCEDES
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 10 J X 19 EH2+             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
112540666           136 10,0x19 112x5       Ø73.1 Ø66.6                 66,6   Aluminium    750      2175      03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MERCEDES
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204 K; 231
                                          150 Nm für Typ : 215
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 255/30R19 91          22B; 22F; 22L; 24D;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                56G; 57F; 671; 673        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 93      22B; 22F; 22L; 24D;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57F; 670; 68X             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 275/35R19              10N; 22F; 22L; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                51G; 57F; 68S             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R19 92                                    Cabrio; Heckantrieb;
                                          265/30R19 93                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/35R19 94                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          275/30R19 92          57F; 68R                  725; 729; 73C; 74A;
                                          285/30R19 94          57F; 572; 575             74P; 76B
                                          295/30R19 96          248; 27I; 57F; 57O;
                                                                67C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                               Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                              Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                              Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                              Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.




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Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: 14 MERCEDES                                              Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0115-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1910
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1910
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 28.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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