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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                   13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer             R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                Alte Reichstrasse 1
                                92637 Weiden / Opf.
                                QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Typ                             48 858                        48 958
Radgröße                        8,5Jx18H2                     9,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/        tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                            (mm)
-           S 48 858 40 R/ohne Ring         5/112/66,6              40           775   2100
            Z 48 858 40 R/ZS Ø70,4-Ø66,6
-           S 48 958 40 R/ohne Ring         5/112/66,6              40           725   2100
            Z 48 958 40 R/ZS Ø70,4-Ø66,6

Kennzeichnungen                 Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen               R.O.D.                          R.O.D.
Radtyp und Ausführung           48 858 (s.o.)                   48 958 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx18H2                       9,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                       ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            CVR ww. CMA                     CVR ww. CMA
Herstelldatum                   Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130               28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150               30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55034606 und Nr.55034706 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                    13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer              R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse              220-368        245/45R18        R02 R35                            A02 A04 A05
215                    220-368        265/40R18        K2c K42 K56 R03 R37                A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..       220-368        275/40R18        K2c K42 K56 R03                    A12 A14 A19
                                                                                          V18 S02
E-Klasse               75-215         235/40R18        R02 R37 T91 T93                    A02 A04 A05
211                    75-285         245/40R18        R03 T93                            A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,      75-285         245/40R18        R02 T93                            A12 A14 A19
e1*2001/116*0183*..    75-285         265/35R18        K2c K42 K66 R03 T93                Lim P35 V18
                                                                                          S01
E-Klasse T-Modell   100-215           235/40R18        R02 R37 T91 T93                    A02 A04 A05
211K                100-285           245/40R18        R03 T93 T97                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0213*.. 100-285           245/40R18        R02 T93 T97                        A12 A14 A19
                    100-285           265/35R18        K2c K42 K66 R03 T93 T97            Car P35 V18
                                                                                          S01
S-Klasse               110-300        255/45R18        R03 R35 145                        A02 A04 A05
140                    110-300        255/45R18        R02 R35                            A06 A08 A09
F690,                                                                                     A12 A14 A19
e1*96/27*0056*..                                                                          K42 K45 R21
                                                                                          S02
S-Klasse               205-290        255/45R18        R03 R35                            A02 A04 A05
140C                   205-290        255/45R18        R02 R35                            A06 A08 A09
G165,                                                                                     A12 A14 A19
e1*96/27*0057*..                                                                          K42 K45 R21
                                                                                          S02
S-Klasse               145-368        245/45R18        R02 R35                            A02 A04 A05
220                    145-368        265/40R18        K42 K56 R03                        A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..       145-368        275/40R18        K2c K42 K44 K56 R03                A12 A14 A19
                                                                                          A61 NBF
                                                                                          V18 S02

Auflagen und Hinweise

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                  13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer            R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 3 von 6
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                   13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer             R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P35    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                   13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer             R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    205/40R18              225/35R18
Nr. 2    205/45R18              225/40R18
Nr. 3    215/35R18              255/30R18
Nr. 4    215/40R18              245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18              245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18              245/45R18
Nr. 10   235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18              255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18              255/35R18
Nr. 14   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18              275/45R18
Nr. 17   255/40R18              275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18              275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18              285/45R18
Nr. 20   255/55R18              285/50R18
Nr. 21   265/35R18              295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Datum

Die Verwndungsprüfung fand am 4. Februar 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0333-A00-V04
Gutachten-Art                  13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer            R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Februar 2013




Coen                                                                                 00189891.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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