TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Alte Reichstrasse 1
92637 Weiden / Opf.
QM-Nr. 49 02 0141004
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Typ 48 858 48 958
Radgröße 8,5Jx18H2 9,5Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- S 48 858 40 R/ohne Ring 5/112/66,6 40 775 2100
Z 48 858 40 R/ZS Ø70,4-Ø66,6
- S 48 958 40 R/ohne Ring 5/112/66,6 40 725 2100
Z 48 958 40 R/ZS Ø70,4-Ø66,6
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen R.O.D. R.O.D.
Radtyp und Ausführung 48 858 (s.o.) 48 958 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx18H2 9,5Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen CVR ww. CMA CVR ww. CMA
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30
Prüfungen
Die Gutachten Nr.55034606 und Nr.55034706 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
Fertiger/Zulieferer R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse 220-368 245/45R18 R02 R35 A02 A04 A05
215 220-368 265/40R18 K2c K42 K56 R03 R37 A06 A08 A09
e1*98/14*0113*.. 220-368 275/40R18 K2c K42 K56 R03 A12 A14 A19
V18 S02
E-Klasse 75-215 235/40R18 R02 R37 T91 T93 A02 A04 A05
211 75-285 245/40R18 R03 T93 A06 A08 A09
e1*98/14*0183*.., 75-285 245/40R18 R02 T93 A12 A14 A19
e1*2001/116*0183*.. 75-285 265/35R18 K2c K42 K66 R03 T93 Lim P35 V18
S01
E-Klasse T-Modell 100-215 235/40R18 R02 R37 T91 T93 A02 A04 A05
211K 100-285 245/40R18 R03 T93 T97 A06 A08 A09
e1*2001/116*0213*.. 100-285 245/40R18 R02 T93 T97 A12 A14 A19
100-285 265/35R18 K2c K42 K66 R03 T93 T97 Car P35 V18
S01
S-Klasse 110-300 255/45R18 R03 R35 145 A02 A04 A05
140 110-300 255/45R18 R02 R35 A06 A08 A09
F690, A12 A14 A19
e1*96/27*0056*.. K42 K45 R21
S02
S-Klasse 205-290 255/45R18 R03 R35 A02 A04 A05
140C 205-290 255/45R18 R02 R35 A06 A08 A09
G165, A12 A14 A19
e1*96/27*0057*.. K42 K45 R21
S02
S-Klasse 145-368 245/45R18 R02 R35 A02 A04 A05
220 145-368 265/40R18 K42 K56 R03 A06 A08 A09
e1*97/27*0099*.. 145-368 275/40R18 K2c K42 K44 K56 R03 A12 A14 A19
A61 NBF
V18 S02
Auflagen und Hinweise
145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
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Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
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NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
P35 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
an Achse 1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
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V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/35R18 255/30R18
Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18
Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9 225/50R18 245/45R18
Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 13 245/35R18 255/35R18
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16 245/50R18 275/45R18
Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 19 255/50R18 285/45R18
Nr. 20 255/55R18 285/50R18
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Datum
Die Verwndungsprüfung fand am 4. Februar 2013 in Lambsheim statt.
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Nummer 06-0333-A00-V04
Gutachten-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx18H2 Typ 48 858 und 9,5Jx18H2 Typ 48 958
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. Februar 2013
Coen 00189891.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim