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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0461-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2

Modell                          B24GP                         B24GP
Typ                             B24GP-9020                    B24GP-10520
Radgröße                        9,0Jx20EH2                    10,5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                           kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                           tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
D3         B24GP-9020 D3/ ohne Ring        5/112/66,6             30          750    2300
D3         B24GP-10520 D3/ ohne Ring       5/112/66,6             35          850    2300


Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2

Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS            BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung           B24GP-9020 (s.o.)             B24GP-10520 (s.o.)
Radgröße                        9,0Jx20EH2                    10,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET 30                         ET 35
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-047711-A00-V02 und 11-0672-A00-V02 über die Sonderradprüfungen der TÜV
Rheinland Group liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0461-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                 10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS 63 AMG            386, 410        255/30R20      K3s K5c K5k R02 T92           0A1 A02 A04
218, 218AMG           386, 410        295/25R20      K2b K4k K6d K6g R03 T95       A05 A06 A08
e1*2007/46*0485*..;   386, 410        305/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 T97       A09 A12 A14
e1*2007/46*0643*..                                                                 A21 A58 BnK
                                                                                   Lim Nk1 R21
                                                                                   V20 Y89 S01
CLS 63 AMG            386, 410        255/30R20      K3s K5c K5k R02 T92           0A1 A02 A04
Shooting Brake        386, 410        295/25R20      K2b K4k K6d K6g R03 T95       A05 A06 A08
218, 218AMG           386, 410        305/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 T97       A09 A12 A14
e1*2007/46*0485*..;                                                                A21 A58 BnK
e1*2007/46*0643*..                                                                 Car Nk1 R21
                                                                                   V20 Y89 S01
CLS Shooting Brake    150             285/25R20      K2c K6g R03 T93               0A1 A02 A04
218                   150-225         245/30R20      R02 T90                       A05 A06 A08
e1*2007/46*0485*..    150-225         255/30R20      K1a K5c K5k R02 T88 T92       A09 A12 A14
                      150-225         295/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 T95       A21 A57 B10
                      150-225         305/25R20      K2c K4k K6d K6h R03 T97       Car Nk1 V20
                                                                                   Y63 S01
CLS-Klasse            150-225         245/30R20      R02 T90                       0A1 A02 A04
218                   150-225         255/30R20      K1a K5c K5k R02 T88 T92       A05 A06 A08
e1*2007/46*0485*..    150-225         285/25R20      K2c K6g R03 T93               A09 A12 A14
                      150-225         295/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 T95       A21 A57 B10
                      150-225         305/25R20      K2c K4k K6d K6h R03 T97       Lim Nk1 V20
                                                                                   Y63 S01
S-Klasse            150-285           245/35R20      K1a K1b K41 R02 R37 T91 T95   0A1 A02 A04
221                 150-285           275/30R20      K2b K42 K56 R03 R70 T93 T97   A05 A06 A08
e1*2001/116*0335*.. 150-285           255/35R20      K1a K1b K41 R02 T93 T97       A09 A12 A14
                    150-285           275/35R20      K2b K42 K56 R03               A21 B10 Nk1
                    150-285           285/30R20      K2c K42 K56 R03 T95 T99       P35 V00 VS0
                                                                                   S02
S-Klasse              190-335         245/40R20      R02 T95                       0A1 A02 A04
222, 221              190-335         255/35R20      K1a K1b R02 T93 T97           A05 A06 A08
e1*2007/46*0960*..;   190-335         255/40R20      K1a K1b R02 T97               A09 A12 A14
e1*2001/116*          190-335         275/35R20      K2b K6g R03 T02 T98           A21 A58 BnK
0335*19-..            190-335         285/30R20      K2b K6g R03 T99               Lim V20 X93
ab Modell 2013        190-335         285/35R20      K2b K6g R03                   S02
                      190-335         295/30R20      K2c K4i K6h K6r R03 T01 T97
SL                    170-225         255/30R20      R02                           0A1 A02 A04
230                   170-225         295/25R20      K2c K42 K46 R03               A05 A06 A08
e1*98/14*0169*..      170-225         305/25R20      K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03   A09 A12 A14
                                                                                   A21 Nk1 P35
                                                                                   R21 V20 S01
SL                    225, 320        255/30R20      R02                           0A1 A02 A04
231                   225, 320        295/25R20      K2c K8e R03                   A05 A06 A08
e1*2007/46*0803*..    225, 320        305/25R20      K2c K6i K8m R03               A09 A12 A14
                                                                                   A21 V20 X36
                                                                                   S01



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0461-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 600                368,380        255/30R20        R02 T92                          0A1 A02 A04
230                   368,380        295/25R20        K2c K42 K46 R03                  A05 A06 A08
e1*98/14*0169*..      368,380        305/25R20        K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03      A09 A12 A14
                                                                                       A21 Nk1 R21
                                                                                       V20 S01
SL...- AMG          350-450          255/30R20        R02 T88 T92                      0A1 A02 A04
230, 230AMG         350-450          295/25R20        K2c K42 K46 R03                  A05 A06 A08
e1*98/14*0169*..,   350-450          305/25R20        K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03      A09 A12 A14
e1*2001/116*0248*..                                                                    A21 Nk1 R21
                                                                                       V20 S01


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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Nummer                         14-0461-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                               10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Nummer                         14-0461-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                               10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k     An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der Radhausaus-
schnittkante vollständig anzulegen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Nummer                          14-0461-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

P35    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Nummer                          14-0461-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VS0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 245/35R20                 275/30R20
Nr. 2 255/35R20                 275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeugherstel-
ler die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0461-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                              10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an Ach-
se 1.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps B24GP-9020 wurden ab April 2011 bzw. des Sonder-
radtyps B24GP-10520 ab Mai 2011 in Lambsheim durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2014 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder Typ B24GP-9020 ab Herstellungsdatum
April 2011 und für Sonderräder Typ B24GP-10520 ab Herstellungsdatum Juni 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 3. Juni 2014




Bohlander                                                                           00212187.DOC




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