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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0462-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2

Modell                          B24GP                         B24GP
Typ                             B24GP-9020                    B24GP-10520
Radgröße                        9,0Jx20EH2                    10,5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                           kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                           tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
D3         B24GP-9020 D3 / ohne Ring       5/112/66,6             40          830    2300
D3         B24GP-10520 D3 / ohne Ring      5/112/66,6             35          850    2300


Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2

Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS            BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung           B24GP-9020 (s.o.)             B24GP-10520 (s.o.)
Radgröße                        9,0Jx20EH2                    10,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                 28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-047711-A00-V02 und 11-0672-A00-V02 über die Sonderradprüfungen der TÜV
Rheinland Group liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0462-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                              10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse            110-160         265/45R20        R02 R37                          0A1 A02 A04
163                 110-160         275/40R20        K2c KOV R03 R37 170              A05 A06 A08
e1*96/79*0083*..    110-160         275/40R20        K1a KOV R02 R37                  A09 A12 A14
                    110-160         275/40R20        KMV R03 R37 170                  A21 B01 V20
                    110-160         275/40R20        KMV R02 R37                      S02
                    110-160         295/40R20        K2c KOV R03 T01 T06 170
                    110-160         295/40R20        K2b KMV R03 T01 T06 170
                    110-160         315/35R20        K2c R03 170
M-Klasse            140-285         265/45R20        K1c KOV R02                      0A1 A02 A04
164                 140-285         265/45R20        KMV R02                          A05 A06 A08
e1*2001/116*0315*.. 140-285         275/40R20        K1c KOV R02                      A09 A12 A14
- ohne Luftfederung 140-285         275/40R20        KMV R02                          A21 F39 V20
                    140-285         275/40R20        K2c KOV R03 170                  S01
                    140-285         275/40R20        KMV R03 170
                    140-285         295/40R20        K2c KOV R03 170
                    140-285         295/40R20        KMV R03 170
                    140-285         315/35R20        K2c KMV R03 170
M-Klasse            140-285         265/45R20        K1c KOV R02                      0A1 A02 A04
164                 140-285         265/45R20        KMV R02                          A05 A06 A08
e1*2001/116*0315*.. 140-285         275/40R20        K1c KOV R02                      A09 A12 A14
- mit Luftfederung  140-285         275/40R20        KMV R02                          A21 F38 V20
                    140-285         275/40R20        K2c KOV R03 170                  S01
                    140-285         275/40R20        KMV R03 170
                    140-285         295/40R20        K2c KOV R03 170
                    140-285         295/40R20        KMV R03 170
                    140-285         315/35R20        K2c KMV R03 170



Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0462-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                               10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6


A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



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Nummer                          14-0462-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6


K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0462-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                                10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6


V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps B24GP-9020 wurden ab April 2011 bzw. des Sonder-
radtyps B24GP-10520 ab Mai 2011 in Lambsheim durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0462-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9020 und
                              10,5Jx20EH2+ Typ B24GP-10520
Fertiger/Zulieferer           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder Typ B24GP-9020 ab Herstellungsdatum
April 2011 und für Sonderräder Typ B24GP-10520 ab Herstellungsdatum Juni.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Juni 2014




Bohlander                                                                           00212208.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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