Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0009-2
Stand: 03.07.2015
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Teilegutachten
Nr.:2015-TG-PSA-0009-2
Hersteller: mbDESIGN
Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Radname: KV1
Typ: KV1 20 DC
Radgröße(n): 9,0Jx20 EH2+
10,5Jx20 EH2+
Zentrierart: Mittenzentrierung
1. Hinweise
Dieses Teilegutachten ersetzt die unten genannten Fahrzeuge in Anlage2 des Teilegutachtens 2013-TG-PSA-
0144 vom 12.06.2013 sowie in Anlage 9 des Teilegutachten 2013-TG-PSA-0145 vom 22.10.2013
1.1 Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich
die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
1.2 Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
1.3 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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2. Radbeschreibung
Hersteller : mbdesign
Fertigungsstätte : mbdesig
Handelsmarke : KV1
Art der Sonderräder : Leichtmetall-Sonderrad, gegossen, einteilig
Felgenbettkontur : EH2+
Gießen in Niederdruckkokillen mit/ohne anschließender
Produktionsverfahren :
Wärmebehandlung
Werkstoff : AlSi7(Mg)
Wärmebehandlung : T6
Rohteilbearbeitung : CNC gedreht + gefräst
Einteiliges ALUMINIUMGUSS-Sonderrad mit 5 Speichen,
Beschreibung des Design :
teilweise frontpoliert
Strahlen bzw. Sandstrahlen und/oder sonstige
OberflächenVorbehandlung :
Vorbehandlungsmethoden
3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit Oberflächenversiegelung.
Korrosionsschutz :
Korrosionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
13,1 kg (lackiert 9,0Jx20EH2+) bzw.
Radgewicht :
13,9 kg (lackiert 10,5Jx20EH2+)
Die Prüfung der Radbefestigungsteile ist nicht Bestandteil
dieses Gutachtens. Die Beschreibung der Radbefestigung
Radbefestigung :
entspricht dem vom Fahrzeughersteller bzw. der in der Norm
festgelegten Maßen und Toleranzen.
Sitzform der Befestigung : Kegel, Kugel
Durchmesser Befestigungsbohrung : Ø15,0±0,2mm
Durchmesser des Radflansches : Ø160,0±1,0mm
Zentrierung : Mittenzentrierung mit / ohne Zentrierringsystem
Legierungselemente: Si, Sr, Mg, Mn, Ti, Cu, Fe, Zn;
Zugfestigkeit Rm =170-240N/mm², Streckgrenze Re =90-
Materiallegierung :
150N/mm², Bruchdehnung A5 =4-12% und
Härte Brinell= 60-80 HB in Anlehnung an DIN EN 1706
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
3. Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, eingegossen
bzw. geprägt: (Beispiel Radausführung siehe Verwendungsbereichsanlagen: KV120 5B bzw. KV1 20DC 5R).
9,0Jx20 EH2+ 10,5Jx20 EH2+
AUSSENSEITE INNENSEITE AUSSENSEITE INNENSEITE
KBA-Typzeichen -entfällt- -- -entfällt- --
Japanisches
-- -- -- --
Prüfwertzeichen
Weitere
VIA VIA
Prüfwertzeichen
Handelsbez. / -
mbdesign® -- mbdesign® --
marke
Typ -- KV1 -- KV1
Ausführung -- z.B. KV1 20 5B -- z.B. KV1 20DC5R
Hersteller -- MB -- MB
Sonderradgröße -- 9,0Jx20EH2 + -- 10,5Jx20EH2 +
Lochkreis (mm) -- z.B. 112 -- z.B. 112
Einpresstiefe (mm) -- z.B. ET50 -- z.B. ET50
DESIGNED IN DESIGNED IN
Herkunftsmerkmal -- --
GERMANY GERMANY
Herstellungsdatum : Datumsgitter MM/JJ Datumsgitter MM/JJ
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Die unterschiedlichen Radausführungen sind den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zu entnehmen.
4. Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw.
Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in den
DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
5. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten
Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ
repräsentativ.
5.1 Festigkeitsprüfungen
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
9,0Jx22H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2014-TB-PSA-14057/ Prüflabor Süd GmbH
10,5Jx22H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2014-TB-PSA-14063 / Prüflabor Süd GmbH
5.2 Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.
6. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.
Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %).
7. Verweise auf andere Teilegutachten
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8. Anlagen
Verwendungsbereich
o Anlage 1: MERCEDES-BENZ CLS 218
Radabdeckungen
Bilddarstellung
Radkennzeichnung
Radzeichnung
Anbauabnahme
9. Qualitätssicherungssystem Hersteller
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers
liegt vor (FAKT Certification Services – Register-Nr. 01 06 004, gültig bis 19.07.2015).
10. Zusammenfassung
Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 4, sowie die unter 8. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.
Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle
der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.
Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.
Bad Bramstedt, 03.07.2015
Prüflabor Süd GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. F. Kuchel
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Anlagen
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Verwendungsbereich: Anlage 2
Raddaten
Art: PKW-Sonderrad Lochkreis/Anzahl: 120 / 5
Radtyp: KV1 Zentrierung: Mittenzentrierung
zul.
Ausführungsbezeichnung Mitten- Einpress- zul. Rad- gültig ab
Abroll-
Ausführung loch tiefe last Fertig.
Kennzeichnung umfang
Rad Zentrierring [mm] [mm] [kg] [mm] Datum
5B KV1 20 75>66,5 Ø66,6 35 810 2135 11/14
5R KV1 20DC 75>66,5 Ø66,6 45 810 2135 11/14
Befestigungsmittel
Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Schraube M14x1,50 Kegel 150 siehe allg. Auflagen
Fahrzeugdaten
Hersteller: MERCEDES-BENZ
Modell: CLS
Typ: 218
Achse-1: Radgröße / Ausführung: 9,0Jx20EH2+ KV1 20 5B
Handelsbezeichnung Reifenbezogene
Auflagen und
Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen Auflagen und
Hinweise
ABE/EWG-Nr. Hinweise
10B; 21B; 24C; 573 11G; 11K; 12A; 14A;
245/30 R20 Nur Limousine 19A; 75I; 835; PRO
MERCEDES-BENZ Nicht AMG Nicht zul. für FZG mit
CLS 218 120-410 255/30 R20 AMG und alle anderen Bremsscheibendurch-
e1*2007/46*0485*..; außer Shooting Brake messer >=344mm
e1*2007/46*0643*..
265/30 R20 Nur Shooting Brake AMG CLS 63 nur mit
Nicht AMG D=360mm möglich
Achse-1und2: Radgröße / Ausführung: 9,0Jx20EH2+ KV1 20 5B
Handelsbezeichnung Reifenbezogene
Auflagen und
Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen Auflagen und
Hinweise
ABE/EWG-Nr. Hinweise
11G; 11K; 12A; 14A;
10B; 21B; 24C; 573
19A; 75I; 835 Nicht
MERCEDES-BENZ 245/30 R20 Nur Limousine
zulässig für
CLS 218 255/30 R20 Alle außer Shooting
120-300 Fahrzeuge mit
e1*2007/46*0485*..; Brake
Bremsscheibendurch-
e1*2007/46*0643*.. 265/30 R20 Nur Shooting Brake
messer größer als
344mm an Achse 1
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Anlagen
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Achse-2: Radgröße / Ausführung: 10,5Jx20H2 KV1 20DC 5R
Handelsbezeichnung
Reifenbezogene Auflagen und
Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen
Auflagen und Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MERCEDES-BENZ 10B; 22B; 24D; 573 11G;11K; 12A;
CLS 218 120-410 285/25R20 Nicht AMG 14A; 19A; 75I; 835;
e1*2007/46*0485*..;
295/25R20 Alle PRO
e1*2007/46*0643*..
Allgemeine Auflagenhinweise
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die folgenden
Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der
Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Bei unterschiedlicher Rad-Reifenkombination an Vorder- und Hinterachse ist der zulässige
Abrollumfangunterschied des Fahrzeugherstellers zu beachten.
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend.
Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der
Serienschraube einzuhalten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienzustand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu überprüfen.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Es sind die vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldrücke zu beachten.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur
Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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Anlagen
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Spezielle Auflagen
10B Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren
zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11K Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer
Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen
zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
12A Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit
der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen
und Hinweise zu beachten.
14A Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewicht unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
19A Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von
außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen
für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
21B Durch Nacharbeiten der vorderen Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B Durch Nacharbeiten der hinteren Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
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Anlagen
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
75I Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges,
gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
573 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten
Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
835 Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugkombinationen mit Karbon-
Keramikbremsanlage ist nicht zulässig.
PRO Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
1 225/35R20 255/30R20
2 235/30R20 265/25R20 275/25R20 285/25R20
3 235/45R20 255/40R20
4 245/30R20 285/25R20 295/25R20
5 245/35R20 275/30R20 285/30R20 295/30R20
6 245/40R20 275/35R20 285/35R20
7 245/45R20 275/40R20
8 255/30R20 295/25R20 305/25R20
9 255/35R20 285/30R20 295/30R20
10 255/40R20 285/35R20 295/35R20
11 255/45R20 285/40R20
12 265/30R20 305/25R20 325/25R20
13 265/35R20 295/30R20
14 265/45R20 295/40R20
15 275/35R20 305/30R20
16 275/40R20 315/35R20
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
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Anlagen
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Radabdeckung
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu Auflage 241 hinter der Radmitte zu Auflage der Radmitte zu Auflage
bzw. 245 242 bzw. 246 241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
24O
Fahrtrichtung
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
24N
Fahrtrichtung
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Bilddarstellung
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: CLR Racing 320 des Herstellers/Importeurs: mb-Design liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH
§19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn.
Dienst PSA – Prüflabor Süd GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2015-TB-PSA-0009-2 Datum: 03.07.2015
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q
D.2 V.7 - F.1 - F.2
- 7.1 - 7.2 - 7.3
- 8.1 - 8.2 - 8.3
- U.1 - U.2 - U.3
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 21 -
22 -
-
-
-
-
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