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							Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0009-2
Stand:               03.07.2015
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                                              Teilegutachten

                                      Nr.:2015-TG-PSA-0009-2

                                        Hersteller: mbDESIGN
                                                          Im Steinigen Graben 18
                                                          D-63571 Gelnhausen


                               Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig


                                         Radname: KV1
                                                 Typ: KV1 20 DC
                                     Radgröße(n):           9,0Jx20 EH2+
                                                          10,5Jx20 EH2+
                                         Zentrierart: Mittenzentrierung


1. Hinweise
Dieses Teilegutachten ersetzt die unten genannten Fahrzeuge in Anlage2 des Teilegutachtens 2013-TG-PSA-
0144 vom 12.06.2013 sowie in Anlage 9 des Teilegutachten 2013-TG-PSA-0145 vom 22.10.2013

1.1 Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich
die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2 Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.

1.3 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0009-2
Stand:               03.07.2015
                                                                                                                           Seite | 2

2. Radbeschreibung
 Hersteller                                       :   mbdesign
 Fertigungsstätte                                 :   mbdesig
 Handelsmarke                                     :   KV1
 Art der Sonderräder                              :   Leichtmetall-Sonderrad, gegossen, einteilig
 Felgenbettkontur                                 :   EH2+
                                                      Gießen in Niederdruckkokillen mit/ohne anschließender
 Produktionsverfahren                             :
                                                      Wärmebehandlung
 Werkstoff                                        :   AlSi7(Mg)
 Wärmebehandlung                                  :   T6
 Rohteilbearbeitung                               :   CNC gedreht + gefräst
                                                      Einteiliges ALUMINIUMGUSS-Sonderrad mit 5 Speichen,
 Beschreibung des Design                          :
                                                      teilweise frontpoliert
                                                      Strahlen bzw. Sandstrahlen und/oder sonstige
 OberflächenVorbehandlung                         :
                                                      Vorbehandlungsmethoden
                                                      3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit Oberflächenversiegelung.
 Korrosionsschutz                                 :
                                                      Korrosionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
                                                      13,1 kg (lackiert 9,0Jx20EH2+) bzw.
 Radgewicht                                       :
                                                      13,9 kg (lackiert 10,5Jx20EH2+)
                                                      Die Prüfung der Radbefestigungsteile ist nicht Bestandteil
                                                      dieses Gutachtens. Die Beschreibung der Radbefestigung
 Radbefestigung                                   :
                                                      entspricht dem vom Fahrzeughersteller bzw. der in der Norm
                                                      festgelegten Maßen und Toleranzen.
 Sitzform der Befestigung                         :   Kegel, Kugel
 Durchmesser Befestigungsbohrung                  :   Ø15,0±0,2mm
 Durchmesser des Radflansches                     :   Ø160,0±1,0mm
 Zentrierung                                      :   Mittenzentrierung mit / ohne Zentrierringsystem
                                                      Legierungselemente: Si, Sr, Mg, Mn, Ti, Cu, Fe, Zn;
                                                      Zugfestigkeit Rm =170-240N/mm², Streckgrenze Re =90-
 Materiallegierung                                :
                                                      150N/mm², Bruchdehnung A5 =4-12% und
                                                      Härte Brinell= 60-80 HB in Anlehnung an DIN EN 1706
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.

3. Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, eingegossen
bzw. geprägt: (Beispiel Radausführung siehe Verwendungsbereichsanlagen: KV120 5B bzw. KV1 20DC 5R).
                            9,0Jx20 EH2+                                         10,5Jx20 EH2+
                            AUSSENSEITE                INNENSEITE                AUSSENSEITE               INNENSEITE
 KBA-Typzeichen             -entfällt-                 --                        -entfällt-                --
 Japanisches
                            --                         --                        --                        --
 Prüfwertzeichen
 Weitere
                                                       VIA                                                 VIA
 Prüfwertzeichen
 Handelsbez. / -
                            mbdesign®                  --                        mbdesign®                 --
 marke
 Typ                        --                         KV1                       --                        KV1
 Ausführung                 --                         z.B. KV1 20 5B            --                        z.B. KV1 20DC5R
 Hersteller                 --                         MB                        --                        MB
 Sonderradgröße             --                         9,0Jx20EH2 +              --                        10,5Jx20EH2 +
 Lochkreis (mm)             --                         z.B. 112                  --                        z.B. 112
 Einpresstiefe (mm)         --                         z.B. ET50                 --                        z.B. ET50
                                                       DESIGNED IN                                         DESIGNED IN
 Herkunftsmerkmal           --                                                   --
                                                       GERMANY                                             GERMANY
 Herstellungsdatum          :                          Datumsgitter MM/JJ                                  Datumsgitter MM/JJ

          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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                                                © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0009-2
Stand:               03.07.2015
                                                                                                                           Seite | 3


Die unterschiedlichen Radausführungen sind den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zu entnehmen.



4. Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw.
Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in den
DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.

5. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten
Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ
repräsentativ.

5.1 Festigkeitsprüfungen
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.

 9,0Jx22H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                     2014-TB-PSA-14057/ Prüflabor Süd GmbH
10,5Jx22H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                     2014-TB-PSA-14063 / Prüflabor Süd GmbH

5.2 Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

6. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %).

7. Verweise auf andere Teilegutachten

        Teilegutachten Nr.:         ---




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                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Teilegutachten:      2015-TG-PSA-0009-2
Stand:               03.07.2015
                                                                                                                           Seite | 4


8. Anlagen

        Verwendungsbereich
              o   Anlage 1:          MERCEDES-BENZ CLS 218
        Radabdeckungen
        Bilddarstellung
        Radkennzeichnung
        Radzeichnung
        Anbauabnahme


9. Qualitätssicherungssystem Hersteller
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers
liegt vor (FAKT Certification Services – Register-Nr. 01 06 004, gültig bis 19.07.2015).

10. Zusammenfassung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 4, sowie die unter 8. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle
der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.


                                           Bad Bramstedt, 03.07.2015

                                             Prüflabor Süd GmbH

                                               Der Sachverständige




                                                 Dipl.-Ing. F. Kuchel




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Anlagen
Zu Teilegutachten:                       2015-TG-PSA-0009-2


                                                                                                                            Seite | 1


Verwendungsbereich:                  Anlage 2

Raddaten

 Art:                PKW-Sonderrad                                        Lochkreis/Anzahl:          120 / 5
 Radtyp:             KV1                                                  Zentrierung:               Mittenzentrierung


                                                                                                           zul.
                         Ausführungsbezeichnung             Mitten-      Einpress-       zul. Rad-                     gültig ab
                                                                                                         Abroll-
    Ausführung                                               loch           tiefe           last                        Fertig.
                             Kennzeichnung                                                               umfang
                           Rad       Zentrierring           [mm]            [mm]            [kg]          [mm]           Datum
         5B               KV1 20      75>66,5               Ø66,6            35             810           2135           11/14
         5R              KV1 20DC     75>66,5               Ø66,6            45             810           2135           11/14

Befestigungsmittel

 Befestigungsmittel              Bund                              Anzugsmoment [Nm]                 Schaftlänge [mm]
 Schraube M14x1,50               Kegel                             150                               siehe allg. Auflagen


Fahrzeugdaten

Hersteller:          MERCEDES-BENZ
Modell:              CLS
Typ:                 218

Achse-1:      Radgröße / Ausführung:                         9,0Jx20EH2+ KV1 20 5B
 Handelsbezeichnung                                                Reifenbezogene
                                                                                                         Auflagen und
 Fahrzeug-Typ          kW-Bereich                 Reifen           Auflagen und
                                                                                                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.                                                       Hinweise
                                                                   10B; 21B; 24C; 573                    11G; 11K; 12A; 14A;
                                                  245/30 R20       Nur Limousine                         19A; 75I; 835; PRO
 MERCEDES-BENZ                                                     Nicht AMG                             Nicht zul. für FZG mit
 CLS 218                       120-410            255/30 R20       AMG und alle anderen                  Bremsscheibendurch-
 e1*2007/46*0485*..;                                               außer Shooting Brake                  messer >=344mm
 e1*2007/46*0643*..
                                                  265/30 R20       Nur Shooting Brake                    AMG CLS 63 nur mit
                                                                   Nicht AMG                             D=360mm möglich

Achse-1und2: Radgröße / Ausführung:                               9,0Jx20EH2+ KV1 20 5B
 Handelsbezeichnung                                                     Reifenbezogene
                                                                                                         Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                  kW-Bereich         Reifen                Auflagen und
                                                                                                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.                                                            Hinweise
                                                                                                         11G; 11K; 12A; 14A;
                                                                          10B; 21B; 24C; 573
                                                                                                         19A; 75I; 835 Nicht
 MERCEDES-BENZ                                    245/30 R20              Nur Limousine
                                                                                                         zulässig für
 CLS 218                                          255/30 R20              Alle außer Shooting
                               120-300                                                                   Fahrzeuge mit
 e1*2007/46*0485*..;                                                      Brake
                                                                                                         Bremsscheibendurch-
 e1*2007/46*0643*..                               265/30 R20              Nur Shooting Brake
                                                                                                         messer größer als
                                                                                                         344mm an Achse 1


          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Achse-2:      Radgröße / Ausführung:                              10,5Jx20H2            KV1 20DC 5R
 Handelsbezeichnung
                                                                           Reifenbezogene                 Auflagen und
 Fahrzeug-Typ          kW-Bereich                 Reifen
                                                                           Auflagen und Hinweise          Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 MERCEDES-BENZ                                                             10B; 22B; 24D; 573             11G;11K; 12A;
 CLS 218               120-410                    285/25R20                Nicht AMG                      14A; 19A; 75I; 835;
 e1*2007/46*0485*..;
                                                  295/25R20                Alle                           PRO
 e1*2007/46*0643*..




Allgemeine Auflagenhinweise

Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die folgenden
Hinweise befolgen:

    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
       dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
       überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der
       Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

Bei unterschiedlicher Rad-Reifenkombination an Vorder-                            und     Hinterachse      ist   der    zulässige
Abrollumfangunterschied des Fahrzeugherstellers zu beachten.

Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend.
Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der
Serienschraube einzuhalten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienzustand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu überprüfen.

Im     Fahrzeug     verbaute   sicherheits- und/oder     umweltrelevante     Fahrzeugsysteme      (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Es sind die vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldrücke zu beachten.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur
Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Spezielle Auflagen

10B      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
         Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren
         zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11G      Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
         müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
         Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
         vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
         bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11K      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer
         Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
         Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen
         zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.

12A      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
         Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit
         der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen
         und Hinweise zu beachten.

14A      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewicht unterhalb der
         Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
         Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

19A      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von
         außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen
         für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
         hinausragen.

21B      Durch Nacharbeiten der vorderen Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung ist eine ausreichende
         Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22B      Durch Nacharbeiten der hinteren Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung ist eine ausreichende
         Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24C      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
         Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
         hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
         Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
         Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24D      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
         Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
         hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


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         Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
         Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

75I      Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
         Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges,
         gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

573      Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
         Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des
         Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis
         der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten
         Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

835      Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugkombinationen mit Karbon-
         Keramikbremsanlage ist nicht zulässig.
PRO      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
         Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse                                          Hinterachse
                  1       225/35R20                 255/30R20
                  2       235/30R20                 265/25R20                   275/25R20                285/25R20
                  3       235/45R20                 255/40R20
                  4       245/30R20                 285/25R20                   295/25R20
                  5       245/35R20                 275/30R20                   285/30R20                295/30R20
                  6       245/40R20                 275/35R20                   285/35R20
                  7       245/45R20                 275/40R20
                  8       255/30R20                 295/25R20                   305/25R20
                  9       255/35R20                 285/30R20                   295/30R20
                 10       255/40R20                 285/35R20                   295/35R20
                 11       255/45R20                 285/40R20
                 12       265/30R20                 305/25R20                   325/25R20
                 13       265/35R20                 295/30R20
                 14       265/45R20                 295/40R20
                 15       275/35R20                 305/30R20
                 16       275/40R20                 315/35R20


         Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
         deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
         Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren
         mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer
         Geschwindigkeitskategorie zulässig.




          Prüflabor Süd GmbH ·Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI ·. Registergericht Amtsgericht Kiel ·
                                        Geschäftsführer Matthias Kleingarn · Peter Kleingarn
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Radabdeckung

Vorderachse

                                                                                                 Bereich 30 Grad vor
          Bereich 30 Grad                              Bereich 50 Grad                           und 50 Grad hinter
  vor der Radmitte zu Auflage 241              hinter der Radmitte zu Auflage                 der Radmitte zu Auflage
             bzw. 245                                   242 bzw. 246                        241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
                                                                                                         24O




                                                        Fahrtrichtung



Hinterachse

                                                                                                Bereich 30 Grad vor
           Bereich 30 Grad                            Bereich 50 Grad                            und 50 Grad hinter
          vor der Radmitte zu                        hinter der Radmitte                      der Radmitte zu Auflage
         Auflage 243 bzw. 247                     zu Auflage 244 bzw. 248                  243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
                                                                                                        24N




                                                        Fahrtrichtung




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Bilddarstellung




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Anbauabnahme

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad Typ: CLR Racing 320 des Herstellers/Importeurs: mb-Design liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH
 §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn.
 Dienst PSA – Prüflabor Süd GmbH, Bad Bramstedt vor.
 Bericht-Nr.: 2015-TB-PSA-0009-2 Datum: 03.07.2015
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
 deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:
                                                           a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
   B         -        2.1                  2.2         L     -    9                      .           P.2               /-              T -
                                                                                                     P.4
   J                   4                                     18                -                     19                     -
   E                                             3           20                -                     G                      -
  D.1                           -                            12           -          13          -     Q
  D.2                                                       V.7           -          F.1         -    F.2
                                -                           7.1           -          7.2         -    7.3
                                -                           8.1           -          8.2         -    8.3
                                -                           U.1           -          U.2         -    U.3
  D.3                           -                           O.1           -          O.2         -    S.1          -            S.2          -
   2                            -                           15.1                                       -
   5                                                        15.2                                       -
                                                            15.3                                       -
  V.9                           -                            R                               -                                  11       -
  14                                                         K                                            -
  P.3                           -                            6             -          17              -       16                 -
  10         -                                               21                                           -
  22                                                                  -
                                                                      -
                                                                      -
                                                                      -
                                                                      -



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