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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0465-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ GT30 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                Hans Geiger Straße 15
                                D-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0160905


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT3            ASA Germany - GT3
Typ                             GT30                         GT30 10,5Jx20H2
Radgröße                        9Jx20H2                      10,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/           Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/    tiefe     last      (mm)
                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                              (mm)
1             RD 529 / Ø72,5 / 66,6           5/112/66,6          35         975      2274
2             RD 532 / Ø72,5 / 66,6           5/112/66,6          35         975      2274

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               ASA                          ASA
Radtyp und Ausführung           GT30 (s.o.)                  GT30 10,5Jx20H2 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2                      10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                    ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            BBS                          BBS
Herkunftsmerkmal                GERMANY                      GERMANY
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°   130                   28


Prüfungen

Die Gutachten Nr.11--00172-CP-BWG-00-A00-V00 und 11--00173-CP-BWG-00-A00-V00 über die
Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             15-0465-A00-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                      9Jx20H2 Typ GT30 und
                                   10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer                BBS International GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS 63 AMG              386-430        255/30R20       R02 T92                         A06 A12 A14
218, 218AMG             386-430        295/25R20       K2b K4k K6d K6g R03 T95         A18 A58 BnK
e1*2007/46*0485*..;     386-430        305/25R20       K2c K4k K6d K6g R03             Lim R21 V20
e1*2007/46*0643*..                                                                     Y89 S01
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG              386, 410       255/30R20       R02 T92                         A06 A12 A14
Shooting Brake          386, 410       295/25R20       K2b K4k K6d K6g R03 R70 T95     A18 A58 BnK
218, 218AMG                                                                            Car R21 V20
e1*2007/46*0485*..;                                                                    Y89 S01
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
SL                      170-225        255/30R20       R02                             A06 A12 A14
230                     170-285        295/25R20       K2c K42 K46 R03                 A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..        170-285        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03     S01
SL                      225, 320       255/30R20       R02                             A06 A12 A14
231                     225, 320       295/25R20       K2c K8e R03                     A18 V20 X36
e1*2007/46*0803*..      225, 320       305/25R20       K2c K6i K8m R03                 S01
SL 600                  368,380        255/30R20       R02 T92                         A06 A12 A14
230                     368,380        295/25R20       K2c K42 K46 R03                 A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..        368,380        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03     S01
SL...- AMG              350-450        255/30R20       R02 T88 T92                     A06 A12 A14
230, 230AMG             350-450        295/25R20       K2c K42 K46 R03                 A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..,       350-450        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03     S01
e1*2001/116*0248*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0465-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                  9Jx20H2 Typ GT30 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

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Nummer                          15-0465-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ GT30 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0465-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                  9Jx20H2 Typ GT30 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   275/35R20             305/30R20
Nr. 18   275/40R20             315/35R20
Nr. 19   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in München bei der TÜV SÜD
Automotive GmbH ab April 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
München bei der TÜV SÜD Automotive GmbH ab März 2011 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0465-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                  9Jx20H2 Typ GT30 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Juni 2015




Haasis                                                                       00231215.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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