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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          16-0413-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10Jx21H2 Typ MAM B1-10021 und 10Jx21H2 Typ MAM B1-10021
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                Carl-Benzstraße 22-24
                                67227 Frankenthal
                                QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          MAM B1                        MAM B1
Typ                             MAM B1-10021                  MAM B1-10021
Radgröße                        10Jx21H2                      10Jx21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress-      Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe (mm)     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø                           (kg)
                                           (mm)
DB         MAM B1-10021 DB/ohne Ring       5/112/66,6              50 Achse 1 950        2260
DB         MAM B1-10021 DB/ohne Ring       5/112/66,6              35 Achse 2 950        2260

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               MAM GERMANY                   MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung           MAM B1-10021                  MAM B1-10021
Radgröße                        10Jx21H2                      10Jx21H2
Einpresstiefe                   ET 50                         ET 35
Giessereikennzeichen            STW                           STW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                 33

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-0724-A00-V01 und 14-0724-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          16-0413-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10Jx21H2 Typ MAM B1-10021 und 10Jx21H2 Typ MAM B1-10021
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE-Coupé             190-245       265/45R21        M+S R02                           A06 A12 A14
166                   190-245       265/45R21        M+S R03                           A16 A18 A56
e1*2007/46*           190-245       275/45R21        R02                               V21 S01
0598*16-...           190-245       275/45R21        R03
(FIN: WDC292...)      190-245       285/40R21        K1a R02
                      190-245       285/40R21        R03
                      190-245       285/45R21        K1a R02
                      190-245       285/45R21        R03
                      190-245       295/40R21        K1a K1b R02
                      190-245       295/40R21        R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Nummer                         16-0413-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx21H2 Typ MAM B1-10021 und 10Jx21H2 Typ MAM B1-10021
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.




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Nummer                         16-0413-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx21H2 Typ MAM B1-10021 und 10Jx21H2 Typ MAM B1-10021
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1   245/35R21              275/30R21, 285/30R21
Nr. 2   245/40R21              275/35R21
Nr. 3   255/30R21              295/25R21, 305/25R21
Nr. 4   255/35R21              285/30R21, 295/30R21
Nr. 5   255/40R21              285/35R21
Nr. 6   255/50R21              285/45R21
Nr. 7   265/35R21              305/30R21
Nr. 8   265/40R21              295/35R21
Nr. 9   265/45R21              295/40R21
Nr.10   275/35R21              325/30R21
Nr.11   275/45R21              315/40R21
Nr.12   285/35R21              325/30R21
Nr.13   285/45R21              315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTUV Rheinland
Malaysia, Subang Jaya ab Juni 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in
Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0413-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx21H2 Typ MAM B1-10021 und 10Jx21H2 Typ MAM B1-10021
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Tufan                                                                         00249333.DOC




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