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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        17-0574-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8 J x 18 H2 Typ 01712 und 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Ultraleggera                   Ultraleggera
Typ                           01712                          01712
Radgröße                      8 J x 18 H2                    8 J x 18 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last      (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
202         01712202 / DS10L L-Ø66.46       5/112/66,46           *25         675     2010
            d=10mm
203         01712203 / L-Ø66.46             5/112/66,46           45          570     2000
* Sonderrad mit ET35 und 10mm Distanzscheibe DS10L

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             OZ                             OZ
Radtyp und Ausführung         01712 202                      01712 203
Radgröße                      8 J x 18 H2                    8 J x 18 H2
Einpresstiefe                 ET 35                          ET 45
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der              Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5     Kugel       130                     VA: 48               VA:81610127 +
                           D=24mm                              HA: 36,5             HA:81710582

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-801315-A00-V09 und 55-801315-A00-V09 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%



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Nummer                          17-0574-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8 J x 18 H2 Typ 01712 und 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 450/ C43 AMG         270           225/45R18         A12 K1c M+S R02                    A06 A15 A18
4Matic                 270           235/45R18         A12 K1c M+S R02                    A56 Car Lim
204, 204K              270           245/40R18         A12 M+S R03 114                    V18 S02
e1*2001/116*0431*3
6-..;
e1*2001/116*0457*2
9-..
(FIN: WDD205...)
- Limousine/T-Modell

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.



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Nummer                         17-0574-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8 J x 18 H2 Typ 01712 und 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.




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Nummer                         17-0574-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8 J x 18 H2 Typ 01712 und 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    205/40R18             225/35R18
Nr. 2    205/45R18             225/40R18
Nr. 3    215/40R18             245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18             235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18             245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18             245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18             245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18             255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18             255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18             255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18             255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18             255/35R18
Nr. 13   245/40R18             255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18             265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18             275/45R18
Nr. 16   255/40R18             285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18             275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18             285/45R18
Nr. 19   255/55R18             285/50R18
Nr. 20   265/35R18             295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inPonte San Marco
und Pogliano Milanese bei der TÜV Rheinland Group ab Dezember 2005 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 30. November 2017 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0574-A00-V02

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8 J x 18 H2 Typ 01712 und 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. November 2017




Pohl                                                                          00284044.DOC




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