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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0327-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Niederneuchning
                                QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          Y                             Y
Typ                             Y-8019                        Y-9019
Radgröße                        8J X 19 H2                    9J X 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                            tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
112         Y-8019 LK112 / ohne Ring        5/112/66,6             37          730    2200
112         Y-9019 LK112 / ohne Ring        5/112/66,6             30          740    2200

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               BORBET                        BORBET
Radtyp und Ausführung           Y-8019 (s.o.)                 Y-9019 (s.o.)
Radgröße                        8J X 19 H2                    9J X 19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             60° Kegel      130                 28,5
S03     Schraube M14x1,5             60° Kegel      150                 33
S04     Schraube M14x1,5             60° Kegel      130                 33

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-073516-A00-V02 und 55-088516-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0327-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse              75-215         235/35R19       K2b R03 R37 T91                   A06 A12 A21
211                   75-215         235/35R19       R02 R37 T91                       A99 Lim P35
e1*98/14*0183*..,     75-285         245/35R19       K2b K42 R03 T93                   V19 S02
e1*2001/116*0183*..   75-285         245/35R19       R02 T93
                      75-285         265/30R19       K2c K42 R03 T91 T93
                      75-285         275/30R19       K2c K42 R03 T92 T96
E-Klasse AMG          350,378        245/35R19       R02 T93                           A06 A12 A21
211, 211AMG           350,378        275/30R19       K2c K42 R03 T92 T96               A58 A99 Lim
e1*98/14*0183*..,                                                                      R21 V19 S02
e1*2001/116*0183*..
,
e1*2001/116*0397*..
E-Klasse T-Modell     100-285        245/35R19       R02                               A06 A12 A21
211K                  100-285        275/30R19       K2c K42 R03 T96                   A99 Car P35
e1*2001/116*0213*..                                                                    V19 S02
GLC-Coupé             120-190        235/50R19       R02                               A06 A12 A21
204X                  120-190        235/55R19       R02                               A56 A99 Flh
e1*2001/116*          120-190        235/55R19       R03                               KMV V19
0480*18-..            120-190        245/50R19       R02                               S04
(FIN: WDC253...)      120-190        255/45R19       R02
                      120-190        255/45R19       R03
                      120-190        275/45R19       R03
                      120-190        285/45R19       R03
S-Klasse              150-335        245/45R19       A12 R02                           A06 A21 A57
222, 221              150-335        245/45R19       A90 R03 148                       A99 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;   150-335        255/45R19       A12 R02                           P38 V19 X93
e1*2001/116*          150-335        255/45R19       A12 R03 148                       S03
0335*19-..            150-335        275/40R19       A12 K2b K6g R03 148
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0327-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 3 von 6
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0327-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet
werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0327-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19              255/40R19
Nr. 8    235/50R19              255/45R19
Nr. 9    235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19              305/25R19
Nr. 11   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19              275/40R19
Nr. 14   245/50R19              275/45R19
Nr. 15   255/30R19              305/25R19
Nr. 16   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19              285/40R19
Nr. 19   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19              295/35R19
Nr. 23   265/45R19              295/40R19
Nr. 24   265/50R19              295/45R19
Nr. 25   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0327-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8J X 19 H2 Typ Y-8019 und 9J X 19 H2 Typ Y-9019
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps an den Achsen 1 und 2 wurde in Shah Alam / Malaysia
durch den TÜV Rheinland Malaysia ab Mai 2016 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 12. Juli 2017




Blauth

BW/GB                                                                                 00275036.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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