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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          19-0402-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                67454 Haßloch
                                QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          MOTEC - MCR2                  MOTEC - MCR2
Typ                             MCR2-8020                     MCR2-9020
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
MB         MCR2-8020 MB / ohne Ring        5/112/66,6              30         620   2100
MB         MCR2-9020 MB / ohne Ring        5/112/66,6              45         620   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               MOTEC                         MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR2-8020 (s.o.)              MCR2-9020 (s.o.)
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28,3
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                 28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-036919-A00-V01 und 55-037219-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             19-0402-A00-V01

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer                AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 43 AMG 4matic         270, 287       225/35R20      K1a K1b R02                    A12 A14 A16
Coupé/Cabrio            270, 287       255/30R20      R03 T92 124                    A18 A56 Cbo
204                     270, 287       265/30R20      K2b K4i K6h K6r R03 124        Cpe V20 S01
e1*2001/116*
0431*39-..
(FIN: WDD205...)
- incl. Facelift 2018
C 450/ C43 AMG          270, 287       225/35R20      K1a K1b R02                    A12 A14 A16
4matic                  270, 287       255/30R20      R03 T92 124                    A18 A56 Car
204, 204K               270, 287       265/30R20      K2b K4i K6h K6r R03 124        Lim V20 S01
e1*2001/116*
0431*36-..;
e1*2001/116*
0457*29-..
(FIN: WDD205...)
- Limousine/T-Modell
- incl. Facelift 2018
E-Klasse Coupé /        120-220        235/35R20      R02 R37 T92                    A12 A14 A16
Cabrio                  120-220        235/35R20      R03 R37 T92 124                A18 A58 Cbo
R1EC                    120-220        245/35R20      R02 T91 T95                    Cpe NoP
e1*2007/46*1666*..      120-220        245/35R20      R03 T91 T95 124                V20
                        120-220        265/30R20      R03 T94 124                    S02
                        120-220        275/30R20      R03 124

E-Klasse Coupé /        135, 143       235/35R20      R02 R37 T92 124                A12 A14 A16
Cabrio 4matic           135, 143       235/35R20      R03 R37 T92 124                A18 A56 Cbo
R1EC                    135, 143       265/30R20      R03 T94 124                    Cpe NoH
e1*2007/46*1666*..      135-270        245/35R20      R02 T91 T95 124                V20
                        135-270        245/35R20      R03 T91 T95 124                S02
                        135-270        275/30R20      R03 124


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          19-0402-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-                 Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                                 Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                                V     W       Y
210 km/h                                                        100% 100% 100%
220 km/h                                                        97%   100% 100%
230 km/h                                                        94%   100% 100%
240 km/h                                                        91%   100% 100%
250 km/h                                                        -     95%     100%
260 km/h                                                        -     90%     100%
270 km/h                                                        -     85%     100%
280 km/h                                                        -     -       95%
290 km/h                                                        -     -       90%
300 km/h                                                        -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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Nummer                         19-0402-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 4 von 7

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          19-0402-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 5 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0402-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   265/50R20             295/45R20
Nr. 18   275/35R20             305/30R20
Nr. 19   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20             305/40R20
Nr. 21   275/50R20             305/45R20
Nr. 22   285/40R20             325/35R20
Nr. 23   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim im Juni 2019 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Juni 2019 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juli 2019 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0402-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ MCR2-8020 und 9JX20H2 Typ MCR2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Juli 2019




Tufan                                                                        00324305.DOC




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