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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        19-0614-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9.0JX20H2 Typ KV4-9020 und 9.0JX20H2 Typ KV4-9020
Fertiger/Zulieferer           mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    mbDESIGN GmbH & Co.KG
                              Im Steinigen Graben 18
                              63571 Gelnhausen
                              QM Nr.: TIC 15 102 16080

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        KV4                            KV4
Typ                           KV4-9020                       KV4-9020
Radgröße                      9.0JX20H2                      9.0JX20H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
5DB1        KV4-9020 5DB1 / ohne Ring       5/112/66,6            48           925   2400
5DB1        KV4-9020 5DB1 / ohne Ring       5/112/66,6            43           925   2400

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             mbDESIGN                       mbDESIGN
Radtyp und Ausführung         KV4-9020 (s.o.)                KV4-9020 (s.o.)
Radgröße                      9.0JX20H2                      9.0JX20H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)                    ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen          H 001                          H 001
Herkunftsmerkmal              -                              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M15x1,25 Kugel             150                  44,5
                                   d=28mm
S02     Serienschraube M14x1,5 Kugel              150                  45
                                   d=28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.19-0518-A00-V01 und 19-0518-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                           19-0614-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9.0JX20H2 Typ KV4-9020 und 9.0JX20H2 Typ KV4-9020
Fertiger/Zulieferer              mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG     270, 287       275/50R20       A12 K1a M+S R02                 A06 A14 A18
Coupé                 270, 287       275/50R20       A10 M+S R03                     A56 V10 X93
166                   270, 287       285/45R20       A12 M+S R02                     S02
e1*2007/46*           270, 287       285/45R20       A10 M+S R03
0598*16-...           270, 287       285/50R20       A12 K1a K1b M+S R02
(FIN: WDC292...)      270, 287       285/50R20       A12 M+S R03

GLE 500 Coupé         335            265/50R20       A12 K1a M+S R02                 A06 A14 A18
166                   335            265/50R20       A10 M+S R03                     A56 V10 X93
e1*2007/46*           335            275/50R20       A12 K1a R02                     S02
0598*16-...           335            275/50R20       A10 R03
(FIN: WDC292...)      335            285/45R20       A12 R02
                      335            285/45R20       A10 R03
                      335            285/50R20       A12 K1a K1b R02
                      335            285/50R20       A12 R03
GLE-Coupé             190-245        265/50R20       A12 K1a M+S R02                 A06 A14 A18
166                   190-245        265/50R20       A10 M+S R03                     A56 V10 X93
e1*2007/46*           190-245        275/50R20       A12 K1a R02                     S02
0598*16-...           190-245        275/50R20       A10 R03
(FIN: WDC292...)      190-245        285/45R20       A12 R02
                      190-245        285/45R20       A10 R03
                      190-245        285/50R20       A12 K1a K1b R02
                      190-245        285/50R20       A12 R03
GLE-Klasse            180-270        275/50R20       A12 R02                         A06 A14 A18
H1GLE                 180-270        275/50R20       A10 R03                         A56 R77 V10
e1*2007/46*1885*..    180-270        285/45R20       A12 R02                         S01
- AMG-Line            180-270        285/45R20       A10 R03
                      180-270        285/50R20       A12 K1a K1b R02
                      180-270        285/50R20       A12 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Nummer                         19-0614-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20H2 Typ KV4-9020 und 9.0JX20H2 Typ KV4-9020
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                        Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


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Nummer                         19-0614-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20H2 Typ KV4-9020 und 9.0JX20H2 Typ KV4-9020
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                                                                                        Seite 4 von 5

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden beim TÜV
Rheinland Malaysia Shah Alam ab Mai 2019 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.
Oktober 2019 in Lambsheim statt.




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Nummer                         19-0614-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20H2 Typ KV4-9020 und 9.0JX20H2 Typ KV4-9020
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                                                                                        Seite 5 von 5
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Oktober 2019




Schmidt                                                                               00330100.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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