Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0061-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Montecarlo HLT                 Montecarlo HLT
Typ                           01948                          01954
Radgröße                      9,5 J x 20 H2                  10,5Jx20 H2 bzw. EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                             Lochkreis- (mm)/     tiefe     last     (mm)
                                             Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                             (mm)
202          01948202 / L-Ø 66,46            5/112/66,46           26         750    2275
202          01954202 / DS10L L-Ø 66,46      5/112/66,46          *19         750    2270
             d=10mm
* Sonderrad mit ET 29 und 10 mm Distanzscheibe DS10L L-Ø 66,46

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             O.Z.                           O.Z.
Radtyp und Ausführung         01948 202                      01954 202
Radgröße                      9,5 J x 20 H2                  10,5Jx20 H2
Einpresstiefe                 ET 26                          ET 29
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                       (Nm)
S02   Schraube M14x1,5       Kugel D=24mm      130              Vorderachse: 36,5   81710582 +
                                                                Hinterachse: 48     81610127
S03   Schraube M14x1,5       Kugel D=24mm      160              Vorderachse: 36,5   81710582 +
                                                                Hinterachse: 48     81610127

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8015-A00-V03 und 14-8034-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0061-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 6

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz
                                Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Coupé             120-190        255/40R20       K1a K1b R02                       A06 A12 A14
204X                  120-190        255/45R20       K1a K1b R02                       A16 A21 A56
e1*2001/116*          120-190        265/40R20       K1c R02                           Flh KMV V20
0480*18-..            120-190        265/40R20       R03                               S02
(FIN: WDC253...)      120-190        265/45R20       K1c R02
                      120-190        275/40R20       K1c K5v R02
                      120-190        275/40R20       R03
                      120-190        285/40R20       K2a K2b R03
                      120-190        295/35R20       K2a K2b K6w R03
                      120-190        295/40R20       K2a K2b K6w R03
                      120-190        305/35R20       K2a K2b K6b K6x R03
Porsche Macan         155-294        255/45R20       R02                               A06 A12 A14
95B, 95BN             155-294        265/45R20       R02                               A16 A21 A56
e13*2007/46*          155-294        285/40R20       K2b R03                           BnK V20 Vn2
1164, 1165*02-..      155-294        285/40R20       K2h R03                           S03
                      155-294        295/40R20       K2b R03
                      155-294        295/40R20       K2h R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0061-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0061-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0061-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   265/50R20             295/45R20
Nr. 18   275/35R20             305/30R20
Nr. 19   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/50R20             305/45R20
Nr. 21   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0061-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,5 J x 20 H2 Typ 01948 und 10,5Jx20 H2 bzw. EH2+ Typ 01954
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab 02-2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab April 2014 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Mai 2017




Pohl                                                                         00273289.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen