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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A27-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC05
Typ                            05 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W4             RC05 705 W4/N23 Ø72,6-Ø66,1         5/114,3/66,1         38        670   1995


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC 05 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172102) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          55-172102-A27-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Almera Tino    78             195/65R15        G03                               A02 A04 A05
V10                   78             195/65R15        R09                               A06 A08 A09
e9*98/14*0035*..      78-100         205/60R15        K07 K08                           A12 A14 A23
                      78-84          185/65R15        M10 R37                           B03 S01
                      84-100         195/65R15
Nissan Maxima         103            195/65R15                                          A02 A04 A05
A32                   103            205/60R15                                          A06 A08 A09
e1*93/81*0011*..      103-142        205/65R15                                          A12 A14 A23
                      103-142        215/60R15        K02 K07                           B51 S01
                      103-142        225/55R15        K02 K07
Nissan Maxima         125            205/65R15                                          A02 A04 A05
J30                                                                                     A06 A08 A09
F106                                                                                    A12 A14 A23
                                                                                        S01
Nissan Maxima QX      103-147        205/65R15                                          A02 A04 A05
A33                                                                                     A06 A08 A09
e1*98/14*0136*..                                                                        A12 A14 A23
                                                                                        B03 S01
Nissan Serena         49-93          195/65R15        134 T91                           A02 A04 A05
C23                   49-93          205/60R15        134 T90 T91                       A06 A08 A09
G201,                 49-93          215/60R15        134 T93 T94                       A12 A14 A23
e9*93/81*0013*..                                                                        F41 S01
Nissan Serena         55-93          195/65R15        134 T91                           A02 A04 A05
C23W                  55-93          205/60R15        134 T91                           A06 A08 A09
e9*95/54*0018*..      55-93          215/60R15        134 T94                           A12 A14 A23
                                                                                        Ni0 S01
Nissan X-Trail        84,103         215/70R15        A13                               A02 A04 A05
T30                   84,103         225/65R15        A12                               A06 A08 A09
e1*98/14*0166*..      84,103         235/60R15        A12                               A14 A23 B03
                      84,103         245/60R15        A12 K07 K08 LK6                   S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         55-172102-A27-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen , zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B51     Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifenkombination zum Bremsschlauch, zum Ver-
schleißanzeige- oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

F41    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Starrachse an Achse 2.

G03    Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den Fahr-
zeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine Angleichung
durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen; bereits in
den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                             55-172102-A27-VTGA01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                         Rad Center Derkum GmbH

                                                                                                Seite 4 von 5

M10       Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller        Sommerprofiltyp(en)                                Winterprofiltyp(en)
                  bzw. Geschw.Kat                                    bzw. Geschw.Kat.

Dunlop            alle                                               ---
Fulda             alle                                               Kristall 3000
Pirelli           P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000               W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                      W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit          nur H, V                                           M 828 (H)
Uniroyal          nur H, V                                           MS*plus 44 (H)
Yokohama          A509                                               S760, S480
Michelin          MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1              XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental       nur H, V                                           TS 770 (H)
Bridgestone       nur H, V, Z                                        WT 11
Falken            nur H, V, Z                                        ---
Goodrich          nur H, V, Z                                        ---
Kleber            nur H, V, Z                                        ---
Toyo              nur H, V, Z                                        ---
Goodyear          nur T, H, V, Z                                     Eagle GW, Ultra Grip

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

Ni0    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/70R14 in Verbindung mit der Serienradgröße 6Jx14 ET40 bzw. ET 45.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

T90       Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91       Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93       Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94       Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

134     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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Nummer                         55-172102-A27-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Februar 2003




Bohlander                                                                    00047692.DOC




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