TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 08-00347-CP-BWG-22
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Adventure 8518 Seite 1 von 5
22. Neufassung
zu
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 08-00347-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Adventure 8518
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Adventure 8518 Seite 2 von 5
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Adventure / WP 8518
Radgröße: 8 ½ J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Adventure WP 8518 CHW
Radgröße 8,5 J x 18 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: s. Anlagen
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 16.12.2009 und 24.03.2011 und
05.10.2012, 02.07.2015
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier. kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
) [mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
105/5 Adventure / WP 8518 ohne 105/5 65,1 35 900 2400 08//12
108/5 Adventure / WP 8518 ohne 108/5 63,4 42 850 2300 12//09
114,3/5 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/5 71,6 30 950 2300 10//11
114,3/5 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/5 71,6 35 950 2300 10//11
118/5 Adventure / WP 8518 ohne 118/5 71,1 57,5 1200 2265 11//13
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 12,5 1000 2700 04//12
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 72,6 42 950 2300 10//11
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 40 930 2550 10//11
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 40 1070 2368 11//12
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 42,5 930 2550 10//11
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 45 930 2550 10//11
120/5 Adventure / WP 8518 ohne 120/5 84,1 50 930 2550 10//11
120,65/5 Adventure / WP 8518 ohne 120,65/5 72,6 42 950 2300 12//09
127/5 Adventure / WP 8518 ohne 127/5/5 71,6 40 900 2550 02//11
127/5 Adventure / WP 8518 ohne 127/5 84,1 47,5 950 2550 10//12
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 71,6 10 1050 2550 01//11
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 71,6 25 950 2550 01//11
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 71,6 27,5 950 2550 01//11
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 76 30 1050 2550 02//11
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 76 30 1125 2364 02//11
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Fortsetzung zu
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier. kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
) [mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/5 Adventure / WP 8518 ohne 130/5 84,0 43 1000 2550 07//13
130/5 Adventure / WP 8518 ohne 130/5 84,0 57,5 1200 2265 11//13
130/6 Adventure / WP 8518 ohne 130/6 84,0 50 1130 2260 02//10
130/6 Adventure / WP 8518 ohne 130/6 89,1 50 1200 2260 07//11
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 15 1050 2550 10//10
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 23 925 2550 03//12
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 25 925 2550 03//12
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2400 08//11
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 40 1050 2550 02//11
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 47,5 1100 2368 04//14
139,7/6 Adventure / WP 8518 ohne 139,7/6 110,1 50 1100 2368 04//14
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
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VI. Anlagen
Anlage BMW 01 vom 20.08.2012
Anlage BMW 02 vom 20.08.2012
Anlage BMW 03 vom 20.08.2012
Anlage FIAT 01 vom 16.04.2014
Anlage FORD 01 vom 20.08.2012
Anlage FORD 02 vom 20.08.2012
Anlage FORD 03 vom 20.08.2012
Anlage FORD 04 vom 20.08.2012
Anlage FORD 05 vom 04.12.2014
Anlage FORD 06 vom 06.11.2014
Anlage FORD 07 vom 29.02.2016
Anlage Hyundai 01 vom 20.08.2012
Anlage Hyundai 02 vom 27.07.2015
Anlage Isuzu 01 vom 29.02.2016
Anlage Jaguar 01 vom 20.08.2012
Anlage Jaguar 02 vom 20.08.2012
Anlage Jeep 01 vom 20.08.2012
Anlage Jeep 02 vom 20.08.2012
Anlage Jeep 03 vom 20.08.2012
Anlage Land Rover 02 vom 20.08.2012
Anlage Land Rover 03 vom 20.08.2012
Anlage Land Rover 04 vom 20.08.2012
Anlage Land Rover 05 vom 20.08.2012
Anlage Land Rover 06 vom 24.08.2015
Anlage Mercedes 01 vom 14.11.2013
Anlage Mini 01 vom 14.10.2013
Anlage Nissan 01 vom 19.08.2015
Anlage Nissan 02 vom 22.02.2016
Anlage Nissan 03 vom 12.08.2016
Anlage Toyota 01 vom 20.08.2012
Anlage Toyota 02 vom 14.11.2013
Anlage Toyota 03 vom 20.08.2012
Anlage Toyota 04 vom 08.07.2013
Anlage VW 01 vom 06.11.2014
Anlage VW 03 vom 20.08.2012
Anlage VW 04 vom 20.08.2012
Anlage VW 05 vom 03.04.2014
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Adventure 8518 Seite 5 von 5
VII. Schlußbescheinigung
Es lag das Teilegutachten Nr. 08-00347-CP-BWG-14 des Technischen Dienstes der TÜV
SÜD Automotive GmbH einschließlich aller zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und
Messergebnisse vor. Dieses Teilegutachten behandelt zusammenfassend und vollständig den
Gesamtumfang der Prüfung einschließlich der Dokumentation des Fahrzeugs/ Fahrzeugteiles.
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 12. 08. 2016
AS-CRC-BWG/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage NISSAN 03 zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-** (Stand 08/16)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 8518 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Nissan Motor Iberica D 231 NP 300 Navara 120 - 140 e9*2007/46*6364*--
(E)
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 5), 6)
265/60 R 18 – 110 *) 1), 2a), 5), 6)
275/55 R 18 – 109 *) 1), 2a), 5), 6)
275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6)
285/55 R 18 – 113 *) 1), 2a), 5), 6)
285/60 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6)
3. Hinweise und Auflagen:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist.
2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage NISSAN 03 zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-** (Stand 08/16)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 8518 Seite 2 von 2
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen:
4) Mit dieser Rad Reifen-Kombination ist nur eine maximale Radlast von 1050 kg zulässig.
5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier. kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
[mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 66,1 30 1050 2550 02//11
114,3/6 Adventure / WP 8518 ohne 114,3/6 66,1 30 1125 2364 02//11
Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,25 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 120 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Nissan 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
08-00347-CP-BWG-**
München, den 12. 08. 2016
AS-CRC-BW/FIL-Sz
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Prüflabor
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