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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      Bay-Wheels GmbH
                                Landzungenstraße 5
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RS2
Typ                             RS2-8018
Radgröße                        8Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                          Lochzahl/                 Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                          Lochkreis- (mm)/          tiefe     last      (mm)
                                          Mittenloch-ø              (mm)      (kg)
                                          (mm)
W4            RS2-8018 W4/N23 Ø72,6xØ66,1 5/114,3/66,1              30          720     2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               -
Radtyp und Ausführung           MAM RS2-8018
Radgröße                        8Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            W
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100               -
S02     Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080103 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Nummer                          08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan 350Z         206-230         225/45R18      R02                            A02 A04 A05
Z33                 206-230         245/45R18      R03                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0235*..                                                               A11 A14 A16
                                                                                  A19 B02 B03
                                                                                  Cbo Cpe RDK
                                                                                  VZ8 Vn2 S01
Nissan Almera Tino    78            225/40R18      G46 K1c K2b K42                A02 A04 A05
V10                   78-100        215/40R18      K1c K2b K42 T85 T89            A06 A08 A09
e9*98/14*0035*..      78-100        225/35R18      K1c K2b K42 T83 T87            A12 A14 A16
                      78-100        235/35R18      K1c K2b K42 T86 T90            A19 V18 S01
                      78-100        245/35R18      K2b K42 K44 R03
                      82-100        225/40R18      K1c K2b K42
Nissan Maxima QX      103-147       215/45R18      K42                            A02 A04 A05
A33                   103-147       225/40R18      K1a K42                        A06 A08 A09
e1*98/14*0136*..      103-147       235/40R18      K1c K42                        A12 A14 A16
                      103-147       245/40R18      K1c K41 K42 K45 L02            A19 K56 V18
                      103-147       255/35R18      K2b K42 R03 R70                S01
Nissan Murano         172           225/65R18      K1a K1b K2b 133                A02 A04 A05
Z50                   172           235/60R18      K1c K2b                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0298*..   172           255/55R18      K1c K2c                        A12 A14 A16
                                                                                  A19 S02
Nissan Primera      80-103          215/45R18      K1c K2b K56                    A02 A04 A05
P12                 80-103          225/40R18      K1c K2b K44 K56                A06 A08 A09
e11*98/14*0183*..   80-103          235/40R18      K1c K2c K44 K56                A12 A14 A16
                    80-103          245/35R18      K1c K2c K44 K56                A19 Car Lim
                    80-103          245/40R18      K1c K2c K44 K56                V18 S01
Nissan Qashqai, /+2 76-110          225/50R18      K1c K2b K42 K46                A02 A04 A05
J10                 76-110          235/50R18      K1c K2c K42 K46                A06 A08 A09
e11*2001/116*0295*. 76-110          245/45R18      K1c K2b K42 K46                A12 A14 A16
                    76-110          255/45R18      K1c K2c K42 K46                A19 A57 S02
Nissan X-Trail      84-121          235/45R18      K1c K2c                        A02 A04 A05
T30                 84-121          235/50R18      K1c K2c                        A06 A08 A09
e1*98/14*0166*..    84-121          245/45R18      K1c K2c                        A12 A14 A16
                    84-121          255/45R18      K1c K2c                        A19 S02
Nissan X-Trail      104-127         225/50R18      K1a K1b K2b K42                A02 A04 A05
T31                 104-127         235/50R18      K1c K2c K42 K44                A06 A08 A09
e1*2001/116*0432*.. 104-127         245/45R18      K1a K1b K2b K42 K80            A12 A14 A16
                    104-127         255/45R18      K1c K2c K42 K44                A19 S02
Renault Koleos      110-127         225/50R18      K2b                            A02 A04 A05
Y                   110-127         225/55R18      K2b                            A06 A08 A09
e11*2001/116*0261*. 110-127         235/50R18      K1b K2b                        A12 A14 A16
                    110-127         245/50R18      K1a K1b K2b                    A19 S02
                    110-127         255/45R18      K1b K2b




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer            Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustellen,
ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um 45°
nach hinten umzulegen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18            Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind
folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     205/40R18     225/35R18
Nr. 2     205/45R18     225/40R18
Nr. 3     215/35R18     245/30R18, 255/30R18
Nr. 4     215/40R18     245/35R18
Nr. 5     215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 6     225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7     225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8     225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9     225/50R18     245/45R18
Nr. 10    235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 12    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 13    245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 14    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16    245/50R18     275/45R18
Nr. 17    255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19    255/50R18     285/45R18
Nr. 20    255/55R18     285/50R18
Nr. 21    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VZ8    Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen"
aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/45R18     245/45R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr.   2   235/40R18     255/40R18
Nr.   3   245/40R18     265/40R18, 275/40R18
Nr.   4   255/40R18     275/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0103-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RS2-8018
Fertiger/Zulieferer            Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in KL, 26.11.07 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 26.6.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 26.Juni 2010




Tufan                                                                 00152707.DOC




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