TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-0327-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx15H2 Typ KT3 8015
Hersteller Keskin Tuning
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Auftraggeber Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT3
Typ KT3 8015
Radgröße 8Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
Y1 KT3 8015 Y1/N05 Ø63,4xØ57,1 4/100/57,1 18 530 1935
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen Keskin
Radtyp und Ausführung KT3 8015 (s.o.)
Radgröße 8Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen TA 036 B
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 020327) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Opel
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-0327-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx15H2 Typ KT3 8015
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Ascona 40-81 205/50R15 R70 A02 A04 A05
Ascona B 40-81 205/55R15 R70 A06 A08 A09
9668,/1 40-81 215/45R15 A12 A14 A16
40-81 225/50R15 A18 K41 K42
K43 K44 K49
K50 M01 V15
S01
Opel Manta 40-81 205/50R15 R70 A02 A04 A05
Manta B-CC 40-81 205/55R15 R70 A06 A08 A09
A866,/1 40-81 215/45R15 A12 A14 A16
40-81 225/50R15 A18 K41 K42
K43 K44 K49
K50 M01 V15
S01
Opel Manta B 40-92 205/50R15 R70 A02 A04 A05
Manta B 40-92 205/55R15 R70 A06 A08 A09
9669,/1,/2 40-92 215/45R15 A12 A14 A16
40-92 225/50R15 A18 K41 K42
K43 K44 K49
K50 M01 V15
S01
VW Corrado 79-118 205/45R15 K07 T81 A02 A04 A05
53I 79-118 205/50R15 K44 K45 K49 K50 A06 A08 A09
E664, /1 79-118 215/45R15 K44 K45 K49 K50 A12 A14 A16
A18 K42 K56
M01 R70
VW4 S01
VW Golf, Jetta 33-118 195/45R15 R70 T78 A02 A04 A05
19E 33-118 205/45R15 R70 A06 A08 A09
D186, /1, /2 33-118 215/40R15 T80 A12 A14 A16
33-118 215/45R15 R70 A18 K41 K42
K43 K44 K45
K46 K49 K50
K56 M01 V15
VW4 S01
VW Passat 50-100 205/50R15 R70 A02 A04 A05
35I 50-100 215/45R15 T84 A06 A08 A09
E657, /1 50-100 215/50R15 R70 A12 A14 A16
A18 K04 K41
K42 K45 K46
K49 K50 K56
M01 VW4
S01
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-0327-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx15H2 Typ KT3 8015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat 85-118 205/50R15 R70 A02 A04 A05
35I-299 85-118 215/45R15 T84 A06 A08 A09
E960 85-118 215/50R15 R70 A12 A14 A16
A18 K04 K41
K42 K45 K46
K49 K50 K56
M01 VW4
S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-0327-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx15H2 Typ KT3 8015
Hersteller Keskin Tuning
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K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-0327-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx15H2 Typ KT3 8015
Hersteller Keskin Tuning
Seite 5 von 5
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 195/55R15 215/50R15
Nr. 6 205/45R15 215/40R15
Nr. 7 205/55R15 225/50R15
Nr. 8 205/60R15 225/55R15
Nr. 9 205/65R15 225/60R15
Nr. 10 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
VW4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Baureihe G60 (118kW).
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 19. Januar 2004
Tufan 00058918.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim