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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-185103-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 605
Radgröße                       6Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung


Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
R              B8 605 R/ohne Ring                  5/110/65,1         45        650    1995


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 605 (s.o.)
Radgröße                       6Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55185103) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Opel

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          55-185103-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra            74-108         185/65R15         A11 M+S R09                       A02 A04 A05
T98C                  74-108         195/60R15         A11 T86 T87                       A06 A08 A09
e1*98/14*0132*..      74-108         205/55R15         A12                               A14 A23 B03
- Coupé, Cabrio       74-108         215/50R15         A12                               Cbo Cpe V15
                      74-108         225/50R15         K02 K08 K11 R03                   S01
Opel Calibra          125-150        195/60R15         R37                               A02 A04 A05
Calibra A             125-150        205/55R15                                           A06 A08 A09
F406                                                                                     A12 A14 A23
                                                                                         B03 R21 S01
Opel Vectra           125            195/60R15         R37                               A02 A04 A05
Vectra A              125            205/55R15                                           A06 A08 A09
E947/1                                                                                   A12 A14 A23
                                                                                         B03 R21 S01
Opel Vectra           125            195/60R15         R09 R35                           A02 A04 A05
Vectra A-CC           125            205/55R15         R35                               A06 A08 A09
E948/1                                                                                   A12 A14 A23
                                                                                         B03 R21 S01
Opel Vectra           150            195/60R15         M+S R09                           A02 A04 A05
Vectra A-X            150            195/60R15         R09 R35                           A06 A08 A09
E951/1                150            205/55R15         R35                               A12 A14 A23
                                                                                         B03 R21 S01
Opel Vectra B         55-125         195/65R15         A11 R37                           A02 A04 A05
J96                   55-125         205/55R15         A12 R37                           A06 A08 A09
e1*93/81, 95/54,      55-125         205/60R15         A12                               A14 A23 B03
98/14*0030*..         55-125         225/50R15         A12 K02 K05 K07 K08 K56           V15 S01
                      55-125         225/55R15         A12 K02 K05 K07 K08 K56
Opel Vectra B         55-125         195/65R15         A11 R37                           A02 A04 A05
J96/Kombi             55-125         205/55R15         A12 R37                           A06 A08 A09
e1*95/54,             55-125         205/60R15         A12                               A14 A23 B03
98/14*0044*..         55-125         225/50R15         A12 K02 K05 K07 K08 K56           V15 S01
                      55-125         225/55R15         A12 K02 K05 K07 K08 K56


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-185103-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen , zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           55-185103-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                       Brock GmbH

                                                                                            Seite 4 von 5

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T86      Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    175/55R15               195/50R15
Nr. 2    185/55R15               205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15               215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15               205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15               215/50R15
Nr. 6    205/45R15               215/40R15
Nr. 7    205/55R15               225/50R15
Nr. 8    205/60R15               225/55R15
Nr. 9    205/65R15               225/60R15
Nr. 10   215/40R15               245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        55-185103-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 20.November 2003




Bohlander                                                                    00057002.DOC




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