TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0177-A13-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Hersteller Rimstock plc.
FO
Church Lane
IN
West Bromwich B71 1BY
B
QM-Nr.:49020340807
A
R
O
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
V
Modell JADE R
R
Typ W5-985
U
Z
Radgröße 8,5Jx19H2
N
Zentrierart Mittenzentrierung
IO
S
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
R
E
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
V
Mittenloch-ø (mm) (kg)
E
S
(mm)
LE
455110 W5-985/SR137A Ø73.1 Ø65,1 5/110/65,1 45 725 2135
E
IN
Kennzeichnungen
E
Herstellerzeichen RIM -R
Radtyp und Ausführung W5-985
19
Radgröße 8,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
§
H
Herkunftsmerkmal England
C
Herstelldatum Woche und Jahr
A
N
Befestigungsmittel
G
N
U
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
G
A
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
R
T
IN
Prüfungen
E
R
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
U
Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0025- ausgestellt.
Z
T
H
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
IC
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
-N
Handlingsprüfungen durchgeführt.
IG
LT
Verwendungsbereich
Ü
G
Hersteller Opel
N
U
Spurverbreiterung innerhalb 2%
T
N
E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0177-A13-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
IN
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
B
ABE/EWG-Nr.
A
Opel GT 125,194 245/35R19 K1c K2c K42 K46 A02 A04 A05
R
O
K/R 125,194 245/40R19 K1c K2c K42 K46 K56 K75 A06 A08 A09
V
e13*2001/116*0170*.. 125,194 255/35R19 K1c K2c K42 K46 K75 A12 A14 A16
R
A18 Cbo S01
U
Z
N
Auflagen und Hinweise
IO
S
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
R
E
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
V
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
E
S
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
LE
bescheinigen zu lassen.
E
IN
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
E
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
-R
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
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Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
§
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
H
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
C
A
N
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
G
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
N
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
U
G
A
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
R
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
T
IN
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
E
R
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
U
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
Z
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
T
H
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
IC
-N
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
IG
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
LT
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Ü
G
N
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
U
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
T
N
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
E
M
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
U
K
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
O
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
D
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0177-A13-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
FO
Roadster.
IN
B
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
A
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
R
O
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
V
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
R
genannten Bereich abgedeckt sein.
U
Z
N
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
IO
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
S
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
R
E
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
V
genannten Bereich abgedeckt sein.
E
S
LE
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
E
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
IN
E
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
-R
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
§
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
H
C
A
K75 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
N
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
G
N
U
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
G
(siehe Seite 1) verwendet werden.
A
R
T
IN
Prüfort und Prüfdatum
E
R
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt im Juni 2010 durchgeführt. Die
U
Verwendungsprüfung fand am 22. Februar 2012 in Lambsheim statt.
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
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G
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0177-A13-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Prüfergebnis
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IN
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
B
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
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O
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
V
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
R
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
U
Z
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
N
IO
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.
S
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E
Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
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Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
E
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der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.
LE
E
Lambsheim, 22. Februar 2012
IN
E
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19
§
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A
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Tufan
N
00176676.DOC
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IC
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IG
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Ü
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim