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							         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                            11-0177-A13-V01
         TGA-Art                           13.1
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
         Fertiger/Zulieferer               Rimstock plc.

                                                                                                Seite 1 von 4




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         Hersteller                        Rimstock plc.




                                                                                                                    FO
                                           Church Lane




                                                                                                                IN
                                           West Bromwich B71 1BY




                                                                                                                B
                                           QM-Nr.:49020340807




                                                                                                            A
                                                                                                           R
                                                                                                        O
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad




                                                                                                       V
         Modell                            JADE R




                                                                                                       R
         Typ                               W5-985




                                                                                                    U
                                                                                                   Z
         Radgröße                          8,5Jx19H2




                                                                                                N
         Zentrierart                       Mittenzentrierung




                                                                                              IO
                                                                                             S
         Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang




                                                                                          R
                                                                                         E
         führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)




                                                                                         V
                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)




                                                                                      E
                                                                                     S
                                                            (mm)




                                                                                    LE
         455110       W5-985/SR137A Ø73.1 Ø65,1             5/110/65,1         45        725    2135




                                                                                E
                                                                               IN
         Kennzeichnungen

                                                                          E
         Herstellerzeichen                 RIM                         -R
         Radtyp und Ausführung             W5-985
                                                                     19

         Radgröße                          8,5Jx19H2
         Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                                                   §
                                                                 H




         Herkunftsmerkmal                  England
                                                               C




         Herstelldatum                     Woche und Jahr
                                                             A
                                                            N




         Befestigungsmittel
                                                          G
                                                      N
                                                     U




         Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                                                   G
                                                  A




         S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140               -
                                                R
                                             T
                                           IN




         Prüfungen
                                         E
                                       R




         Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
                                     U




         Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0025- ausgestellt.
                                   Z
                                 T
                               H




         Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            IC




         den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                         -N




         Handlingsprüfungen durchgeführt.
                      IG
                  LT




         Verwendungsbereich
               Ü
             G




         Hersteller                        Opel
            N
         U




         Spurverbreiterung                 innerhalb 2%
        T
        N
     E
    M
    U
K
O
D




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                           11-0177-A13-V01
         TGA-Art                          13.1
         Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
         Fertiger/Zulieferer              Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 2 von 4




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                                                                                                                     FO
         Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und




                                                                                                                 IN
         Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise




                                                                                                                 B
         ABE/EWG-Nr.




                                                                                                                A
         Opel GT                125,194        245/35R19    K1c K2c K42 K46                       A02 A04 A05




                                                                                                           R
                                                                                                           O
         K/R                    125,194        245/40R19    K1c K2c K42 K46 K56 K75               A06 A08 A09




                                                                                                       V
         e13*2001/116*0170*..   125,194        255/35R19    K1c K2c K42 K46 K75                   A12 A14 A16




                                                                                                     R
                                                                                                  A18 Cbo S01




                                                                                                  U
                                                                                                 Z
                                                                                               N
         Auflagen und Hinweise




                                                                                            IO
                                                                                           S
         A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten




                                                                                          R
                                                                                       E
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen




                                                                                      V
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO




                                                                                   E
                                                                                  S
         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster




                                                                               LE
         bescheinigen zu lassen.




                                                                             E
                                                                          IN
         A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

                                                                         E
         verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
                                                                       -R
         und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
                                                                  19

         Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
                                                                §



         Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
                                                             H




         oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
                                                            C
                                                         A
                                                        N




         A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
                                                        G




         Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                                                   N




         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
                                                  U
                                                G
                                              A




         A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
                                             R




         nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
                                            T
                                          IN




         Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
                                      E
                                    R




         A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                                   U




         länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                Z




         werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
                                T
                               H




         gleichem Abrollumfang verwendet werden.
                           IC
                       -N




         A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
                    IG




         vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
                LT




         A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
               Ü
             G
            N




         A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
         U




         unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
        T
        N




         Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
     E
    M




         A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
    U
K




         unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
O




         ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
D




         A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
         zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
         über den Felgenrand hinausragen.




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         11-0177-A13-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 3 von 4




                                                                                                                       !
         Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,




                                                                                                                     FO
         Roadster.




                                                                                                                 IN
                                                                                                                 B
         K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder




                                                                                                             A
         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte




                                                                                                            R
                                                                                                            O
         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal




                                                                                                       V
         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben




                                                                                                     R
         genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                                                   U
                                                                                                  Z
                                                                                               N
         K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder




                                                                                            IO
         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte




                                                                                           S
         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal




                                                                                         R
                                                                                       E
         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben




                                                                                      V
         genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                                   E
                                                                                  S
                                                                               LE
         K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende




                                                                             E
         Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                                                                          IN
                                                                         E
         K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                                                                      -R
         Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                                                  19


         K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                                                                §



         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                                             H
                                                           C
                                                         A




         K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
                                                        N




         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                                     G
                                                   N
                                                  U




         S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
                                                G




         (siehe Seite 1) verwendet werden.
                                              A
                                            R
                                          T
                                        IN




         Prüfort und Prüfdatum
                                      E
                                    R




         Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt im Juni 2010 durchgeführt. Die
                                   U




         Verwendungsprüfung fand am 22. Februar 2012 in Lambsheim statt.
                                 Z
                               T
                               H
                           IC
                       -N
                    IG
                LT
               Ü
             G
            N
         U
        T
        N
     E
    M
    U
K
O
D




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         11-0177-A13-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                  Seite 4 von 4




                                                                                                                        !
         Prüfergebnis




                                                                                                                      FO
                                                                                                                  IN
         Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder




                                                                                                                  B
         unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                                                                                                             A
                                                                                                            R
                                                                                                          O
         Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den




                                                                                                        V
         heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich




                                                                                                      R
         entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen




                                                                                                     U
                                                                                                    Z
         eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                                                                                                  N
                                                                                               IO
         Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.




                                                                                              S
                                                                                              R
                                                                                         E
         Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer




                                                                                      V
         Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter




                                                                                   E
                                                                                  S
         der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.




                                                                               LE
                                                                            E
         Lambsheim, 22. Februar 2012



                                                                          IN
                                                                        E
                                                                     -R
                                                                 19
                                                               §
                                                             H
                                                           C
                                                        A
                                                       N
                                                     G




         Tufan
                                                  N




                                                                               00176676.DOC
                                                 U
                                               G
                                              A
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         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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