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							         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                            11-0394-A17-V01
         TGA-Art                           13.1
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
         Fertiger/Zulieferer               Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 1 von 4




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         Hersteller                        Rimstock plc.




                                                                                                                     FO
                                           Church Lane




                                                                                                                 IN
                                           West Bromwich B71 1BY




                                                                                                                 B
                                           QM-Nr.:49020340807




                                                                                                             A
                                                                                                            R
                                                                                                         O
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad




                                                                                                        V
         Modell                            Imola




                                                                                                        R
         Typ                               H-985




                                                                                                    U
                                                                                                   Z
         Radgröße                          8,5Jx19H2




                                                                                                N
         Zentrierart                       Mittenzentrierung




                                                                                              IO
                                                                                             S
         Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang




                                                                                          R
                                                                                         E
         führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)




                                                                                         V
                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)




                                                                                      E
                                                                                     S
                                                            (mm)




                                                                                    LE
         455110       H-985/SR137A Ø73.1 Ø65.1              5/110/65,1         45         770    2300




                                                                                E
                                                                               IN
         Kennzeichnungen

                                                                          E
         Herstellerzeichen                 RIM                         -R
         Radtyp und Ausführung             H-985
                                                                    19

         Radgröße                          8,5Jx19H2
         Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                                                  §
                                                                H




         Herkunftsmerkmal                  England
                                                               C




         Herstelldatum                     Woche und Jahr
                                                             A
                                                            N




         Befestigungsmittel
                                                          G
                                                      N
                                                     U




         Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                                                   G
                                                  A




         S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                   -
                                                R
                                             T
                                           IN




         Prüfungen
                                         E
                                       R




         Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
                                     U




         Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0053-A00-V00 ausgestellt.
                                   Z
                                 T
                               H




         Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            IC




         den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                         -N




         Handlingsprüfungen durchgeführt.
                      IG
                  LT




         Verwendungsbereich
               Ü
             G




         Hersteller                        Opel
            N
         U




         Spurverbreiterung                 innerhalb 2%
        T
        N
     E
    M
    U
K
O
D




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                           11-0394-A17-V01
         TGA-Art                          13.1
         Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
         Fertiger/Zulieferer              Rimstock plc.

                                                                                               Seite 2 von 4




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         Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und




                                                                                                                   FO
         Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise




                                                                                                               IN
         ABE/EWG-Nr.




                                                                                                               B
         Opel GT                125,194        245/35R19    K1c K2c K42 K46                     A06 A12 A14




                                                                                                           A
         K/R                    125,194        245/40R19    K1c K2c K42 K46 K56 K75             A16 A18 Cbo




                                                                                                         R
                                                                                                        O
         e13*2001/116*0170*..   125,194        255/35R19    K1c K2c K42 K46 K75                 S01




                                                                                                     V
                                                                                                   R
                                                                                                 U
         Allgemeine Hinweise




                                                                                                Z
                                                                                              N
         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach




                                                                                           IO
         Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




                                                                                          S
                                                                                          R
                                                                                      E
         Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden




                                                                                    V
                                                                                  E
         Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den




                                                                                 S
         Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der




                                                                              LE
         Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme




                                                                            E
         vorzuführen.



                                                                         IN
                                                                        E
                                                                       -R
         Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
         Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                                                                 19

         Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                                                               §



         Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                                                            H




         die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
                                                            C
                                                         A
                                                        N




         Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                                        G




         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                                                   N




         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
                                                  U
                                                G
                                               A




         Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                             R




         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                            T
                                          IN




         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                                      E




         Abrollumfang verwendet werden.
                                    R
                                   U




         Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                Z
                                T




         Reifenfülldruck zu beachten ist.
                               H
                           IC




         Spezielle Auflagen und Hinweise
                       -N
                    IG




         A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
                LT




         nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
         Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
               Ü
             G
            N




         A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
         U
        T
        N




         A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     E




         Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
    M




         Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
    U
K
O




         A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
D




         unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
         auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         11-0394-A17-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 3 von 4




                                                                                                                       !
         A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren




                                                                                                                     FO
         verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,




                                                                                                                 IN
         E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,




                                                                                                                 B
         so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für




                                                                                                             A
         den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die




                                                                                                             R
                                                                                                             O
         Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




                                                                                                        V
                                                                                                      R
         Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,




                                                                                                   U
                                                                                                  Z
         Roadster.




                                                                                                N
                                                                                            IO
         K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder




                                                                                           S
         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte




                                                                                          R
                                                                                        E
         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal




                                                                                      V
         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben




                                                                                    E
                                                                                   S
         genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                                LE
                                                                              E
         K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder



                                                                           IN
         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

                                                                         E
         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                                                                      -R
         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                                                  19

         genannten Bereich abgedeckt sein.
                                                                §



         K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                                                             H
                                                            C




         Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                                         A
                                                        N




         K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                                                      G
                                                   N




         Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                                  U
                                                G




         K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                                              A
                                             R




         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                          T
                                        IN




         K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
                                       E
                                    R




         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                                   U
                                 Z




         S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                               T
                               H




         Seite 1) verwendet werden.
                           IC
                       -N




         Prüfort und Prüfdatum
                    IG




         Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramsted im Dezember 2010 durchgeführt.
                LT




         Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2016 in Lambsheim statt.
               Ü
             G
            N
         U
        T
        N
     E
    M
    U
K
O
D




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         11-0394-A17-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 4 von 4




                                                                                                                       !
         Prüfergebnis




                                                                                                                     FO
                                                                                                                 IN
         Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder




                                                                                                                 B
         unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                                                                                                             A
                                                                                                           R
                                                                                                          O
         Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den




                                                                                                       V
         heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich




                                                                                                     R
         entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen




                                                                                                    U
                                                                                                   Z
         eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                                                                                                 N
                                                                                              IO
         Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.




                                                                                             S
                                                                                             R
                                                                                        E
         Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,




                                                                                     V
         Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,




                                                                                  E
                                                                                 S
         Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für




                                                                              LE
         das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.




                                                                            E
                                                                         IN
         Lambsheim, 9. Juni 2016

                                                                        E
                                                                     -R
                                                                 19
                                                               §
                                                            H
                                                           C
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         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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