TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A17-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Hersteller Rimstock plc.
FO
Church Lane
IN
West Bromwich B71 1BY
B
QM-Nr.:49020340807
A
R
O
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
V
Modell Imola
R
Typ H-985
U
Z
Radgröße 8,5Jx19H2
N
Zentrierart Mittenzentrierung
IO
S
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
R
E
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
V
Mittenloch-ø (mm) (kg)
E
S
(mm)
LE
455110 H-985/SR137A Ø73.1 Ø65.1 5/110/65,1 45 770 2300
E
IN
Kennzeichnungen
E
Herstellerzeichen RIM -R
Radtyp und Ausführung H-985
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Radgröße 8,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
§
H
Herkunftsmerkmal England
C
Herstelldatum Woche und Jahr
A
N
Befestigungsmittel
G
N
U
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
G
A
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
R
T
IN
Prüfungen
E
R
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
U
Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0053-A00-V00 ausgestellt.
Z
T
H
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
IC
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
-N
Handlingsprüfungen durchgeführt.
IG
LT
Verwendungsbereich
Ü
G
Hersteller Opel
N
U
Spurverbreiterung innerhalb 2%
T
N
E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A17-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
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Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
IN
ABE/EWG-Nr.
B
Opel GT 125,194 245/35R19 K1c K2c K42 K46 A06 A12 A14
A
K/R 125,194 245/40R19 K1c K2c K42 K46 K56 K75 A16 A18 Cbo
R
O
e13*2001/116*0170*.. 125,194 255/35R19 K1c K2c K42 K46 K75 S01
V
R
U
Allgemeine Hinweise
Z
N
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
IO
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
S
R
E
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
V
E
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
S
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
LE
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
E
vorzuführen.
IN
E
-R
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
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Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
§
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
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die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
C
A
N
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
G
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
N
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
U
G
A
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
T
IN
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
E
Abrollumfang verwendet werden.
R
U
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Z
T
Reifenfülldruck zu beachten ist.
H
IC
Spezielle Auflagen und Hinweise
-N
IG
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
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nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
Ü
G
N
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
U
T
N
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
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Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
M
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
U
K
O
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
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unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A17-V01
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Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
FO
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
IN
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
B
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
A
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
R
O
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
V
R
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
U
Z
Roadster.
N
IO
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
S
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
R
E
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
V
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
E
S
genannten Bereich abgedeckt sein.
LE
E
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
IN
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
E
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
-R
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
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genannten Bereich abgedeckt sein.
§
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
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C
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
A
N
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
G
N
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
U
G
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
A
R
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
T
IN
K75 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
E
R
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
U
Z
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
T
H
Seite 1) verwendet werden.
IC
-N
Prüfort und Prüfdatum
IG
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramsted im Dezember 2010 durchgeführt.
LT
Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2016 in Lambsheim statt.
Ü
G
N
U
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N
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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TGA-Art 13.1
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Prüfergebnis
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Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
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unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
A
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O
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
V
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
R
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
U
Z
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
N
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.
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E
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
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Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
E
S
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
LE
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
E
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Lambsheim, 9. Juni 2016
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§
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Tufan 00251459.DOC
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim