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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0247-A00-V01
TGA – Art                       13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx18H2 Typ OV880 und 9Jx18H2 Typ OV890
Fertiger/Zulieferer             YHI Manufacturing Co. Ltd.

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                        Achse 2
Modell                          SG42                           SG42
Typ                             OV880                          OV890
Radgröße                        8Jx18H2                        9Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/        tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                            (mm)
-           OV880 / Ø72,6xØ67,1             5/120/67,1              35          715   2250
-           OV890 / Ø72,6xØ67,1             5/120/67,1              35          715   2260

Kennzeichnungen                 Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen               -                              -
Radtyp und Ausführung           OV880 (s.o.)                   OV890 (s.o.)
Radgröße                        8Jx18H2                        9Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                      ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            Y                              Y
Herkunftsmerkmal                -                              -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm)
S01     Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150               40
        Typ Bimecc D5


Prüfungen

Die Gutachten Nr.55000408 und Nr.55000508 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                         11-0247-A00-V01
TGA – Art                      13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx18H2 Typ OV880 und 9Jx18H2 Typ OV890
Fertiger/Zulieferer            YHI Manufacturing Co. Ltd.

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Insignia       81-162           225/45R18        A13 R02 T91                        A02 A04 A05
0G-A                81-162           225/50R18        A12 R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0475*.. 81-162           255/40R18        K2a K2b R03                        A14 A18 Flh
;                   81-162           265/40R18        K2c R03                            Lim M01 V00
e1*2007/46*0374*..  81-162           275/40R18        K2c K6g K8g R03                    V18 S01
                    81-191           235/45R18        A33 R02
                    81-191           235/45R18        R03
                    81-191           245/40R18        A12 R02
                    81-191           245/40R18        K2b R03
                    81-191           245/45R18        A12 R02
                    81-191           245/45R18        K2b R03
Opel Insignia       81-162           225/45R18        A13 R02 T91 T95                    A02 A04 A05
0G-A                81-162           225/50R18        A12 R02 T95                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0475*.. 81-162           255/40R18        K2a K2b R03                        A14 A18 Car
;                   81-162           265/40R18        K2c R03                            M01 V00 V18
e1*2007/46*0374*..  81-162           275/40R18        K2c K6g K8g R03                    S01
- Sports Tourer     81-191           235/45R18        A33 R02
- Station Wagon     81-191           235/45R18        R03 T94 T98
                    81-191           245/40R18        A12 R02 T93
                    81-191           245/40R18        K2b R03 T93 T97
                    81-191           245/45R18        A12 R02
                    81-191           245/45R18        K2b R03

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.




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Nummer                          11-0247-A00-V01
TGA – Art                       13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx18H2 Typ OV880 und 9Jx18H2 Typ OV890
Fertiger/Zulieferer             YHI Manufacturing Co. Ltd.

                                                                                         Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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Nummer                           11-0247-A00-V01
TGA – Art                        13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8Jx18H2 Typ OV880 und 9Jx18H2 Typ OV890
Fertiger/Zulieferer              YHI Manufacturing Co. Ltd.

                                                                                          Seite 4 von 5

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01       Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   2   225/50R18              245/45R18
Nr.   3   235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   4   235/45R18              255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr.   5   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr.   6   245/35R18              255/35R18
Nr.   7   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   8   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Nummer                         11-0247-A00-V01
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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx18H2 Typ OV880 und 9Jx18H2 Typ OV890
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                                                                                          Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya (TÜV Rheinland Malaysia) ab
Oktober 2007, durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96


Köln, 21. März 2011




Laux                                                                           00163037.DOC




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