TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-1010
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0129-07-WIRD-TG/N13
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ: H 067 8x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x19 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 9x19 oder H 067 10x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
275100571DS S22028-5 mm 27 mm
335112666DS S22022-5 mm 33 mm
285112666DS S22023-10 mm 28 mm
285112571DS S22029-10 mm 28 mm
285120726DS S12124-10mm 28 mm
Das Basisrad der Radausführung 325100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET 32 gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführungen 385112666 und 385112571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET 38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 385110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden. Die
Radausführung 385120726 wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
275100571DS H 067 8x19 PCD 100 S22028-5mm 100/5 57,1 27 725 2125 01/07
325100571 H 067 8x19 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 725 2125 01/07
385110651BI H 067 8x19 PCD 112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 725 2125 01/07
285112571DS H 067 8x19 PCD 112 S22029-10mm 112/5 57,1 28 715 2144 01/07
285112571DS H 067 8x19 PCD 112 S22029-10mm 112/5 57,1 28 725 2125 01/07
385112571 H 067 8x19 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 715 2144 01/07
385112571 H 067 8x19 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 725 2125 01/07
285112666DS H 067 8x19 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 28 685 2260 01/07
285112666DS H 067 8x19 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 28 725 2125 01/07
335112666DS H 067 8x19 PCD 112 S22022-5mm 112/5 66,6 33 685 2260 01/07
335112666DS H 067 8x19 PCD 112 S22022-5mm 112/5 66,6 33 725 2125 01/07
385112666 H 067 8x19 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 685 2260 01/07
385112666 H 067 8x19 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 725 2125 01/07
405114601 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 710 2175 01/07
405114601 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2125 01/07
405114641 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 718 2144 01/07
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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405114641 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2125 01/07
405114641 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2125 01/07
405114661 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 665 2327 01/07
405114661 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 685 2254 01/07
405114661 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2125 01/07
405114671 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 686 2254 01/07
405114671 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 718 2144 01/07
405114671 H 067 8x19PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2125 01/07
385120671 H 067 8x19 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 38 725 2125 01/07
285120726DS H 067 8x19 PCD 120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 715 2144 01/07
285120726DS H 067 8x19 PCD 120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 725 2125 01/07
385120726 H 067 8x19 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 715 2144 01/07
385120726 H 067 8x19 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 725 2125 01/07
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 385110651BI:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : H 067 8x19
Radausführung : -- : H 067 8x19 PCD 112
Radgröße : -- : 8 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET38
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis für die Räder TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0060/BUM vom 06.03.2007 und
ein Festigkeitsnachweis für die Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen
vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
36 AUDI 275100571DS 27 23.04.2013 liegt bei
10 AUDI 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
37 SEAT 275100571DS 27 23.04.2013 liegt bei
11 SEAT 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
12 SKODA 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
13 VOLKSWAGEN 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
30 FIAT 385110651BI 38 23.04.2013 liegt bei
1 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651BI 38 23.04.2013 liegt bei
2 SAAB 385110651BI 38 23.04.2013 liegt bei
38 AUDI 285112571DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112571DS
3 AUDI 385112571; 385112571 38 23.04.2013 liegt bei
40 QUATTRO GmbH 285112571DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112571DS
42 SEAT 285112571DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112571DS
4 SEAT 385112571; 385112571 38 23.04.2013 liegt bei
41 SKODA 285112571DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112571DS
5 SKODA 385112571; 385112571 38 23.04.2013 liegt bei
39 VOLKSWAGEN 285112571DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112571DS
6 VOLKSWAGEN 385112571; 385112571 38 23.04.2013 liegt bei
24 AUDI 285112666DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112666DS
22 AUDI 335112666DS; 33 23.04.2013 liegt bei
335112666DS
14 AUDI 385112666; 385112666 38 23.04.2013 liegt bei
25 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 285112666DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285112666DS
23 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 335112666DS; 33 23.04.2013 liegt bei
335112666DS
9 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 385112666; 385112666 38 23.04.2013 liegt bei
27 SUZUKI 405114601; 405114601 40 23.04.2013 liegt bei
26 TOYOTA 405114601; 405114601 40 23.04.2013 liegt bei
44 HONDA 405114641 40 23.04.2013 liegt bei
7 HONDA 405114641; 405114641 40 23.04.2013 liegt bei
32 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661; 40 23.04.2013 liegt bei
405114661
29 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661; 40 23.04.2013 liegt bei
International S. A. 405114661
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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28 RENAULT 405114661; 405114661; 40 23.04.2013 liegt bei
405114661
15 CHRYSLER (USA) 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
16 CITROEN 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
18 KIA 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
33 KIA MOTORS (SK) 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
19 MAZDA 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
20 MITSUBISHI 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
21 PEUGEOT 405114671; 405114671; 40 23.04.2013 liegt bei
405114671
34 OPEL 385120671 38 23.04.2013 liegt bei
35 SAAB 385120671 38 23.04.2013 liegt bei
43 BMW, BMW AG 285120726DS; 28 23.04.2013 liegt bei
285120726DS
8 BMW, BMW AG 385120726; 385120726 38 23.04.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.04.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 34 OPEL Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Fahrzeughersteller : OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
385120671 H 067 8x19 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 725 2125 01/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J Stufenheck;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 Schrägheck;
245/40R19 94 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76T; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 51J Stufenheck;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Schrägheck;
245/40R19 94Y Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76T;
765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J Kombi; Frontantrieb;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 94 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76T; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 235/40R19 96 51J Kombi; Allradantrieb;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 94Y 12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76T;
765
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 34 OPEL Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
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AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8x19
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 23.04.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
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22 -
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