PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0010-3
Stand: 03.05.2016
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Teilegutachten
Nr.: 2016-TG-PSA-0010-3
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
RO-617106 Brusturi
Judetul Neamt
Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Radtyp: ZP6.1
Achse 1: Achse 2:
Radausführung: ZP6.1 9020+35C ZP6.1 9020+35C
Radgröße: 9 J x 20H2 9 J x 20H2
Zentrierart: Mittenzentriert Mittenzentriert
1. Hinweise
1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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2. Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/ -muttern mit einem Kegelwinkel 60°
bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in
den DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im
Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2015-TB-PSA-0047; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2015-TB-PSA-0047; Prüflabor Süd GmbH
3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.
4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.
Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)
5. Verweise auf andere Teilegutachten
Teilegutachten Nr.: ---
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6. Anlagen
Verwendungsbereich
Anlage: 3 OPEL
Radabdeckungen
Bilddarstellung
Anbauabnahme
7. Hinweise
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Austria Automotive GmbH, gültig bis 06.02.2017).
8. Hinweise
Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.
Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.
Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.
Bad Bramstedt, den 03.05.2016
Prüflabor Süd GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Friedrich Kuchel
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Verwendungsbereich: Anlage 3 OPEL
Raddaten
Achse 1:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/120
Radtyp: ZP6.1 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Bezeichnung Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Duchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
ZP6.1 9020+35C ZP6.1 72,6 35 800 2400 01.09.2015
Achse 2:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/120
Radtyp: ZP6.1 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Bezeichnung Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Duchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
ZP6.1 9020+35C ZP6.1 72,6 35 800 2400 01.09.2015
Zentrierringe
Achse 1: 72,6/67,1
Achse 2: 72,6/67,1
Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahzeuges abhängt.
Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
0G-A, 0G-A/V, GMIK
Bef.-Art Bund Dimension Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Mutter Kegel 60° 14x1,5 150 siehe allg. Auflagen
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Fahrzeugdaten
Hersteller: OPEL
Modell: Insignia
Typen: 0G-A, 0G-A/V, GMIK
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 9Jx20H2 ZP6.1 9020+35C
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
0G-A, 0G-A/V, GMIK 81 - 191 245/35R20 A01, A02, A03,
255/35R20 A04, A05, A06,
235/35R20 N245,R092 A07, A08, A09,
e1*2001/116*0475*.. A10, A11, A12,
e1*2007/46*0374*.. A13, B88,
e1*2007/46*0860*.. KA101, M01
e50*2007/46*0009*..
Auflagen bei
Reifenkombinat.
235/35R20 R015
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 9Jx20H2 ZP6.1 9020+35C
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
0G-A, 0G-A/V, GMIK 81 - 191 245/35R20 A01, A02, A03,
255/35R20 K64 A04, A05, A06,
235/35R20 N245,R092 A07, A08, A09,
e1*2001/116*0475*.. A10, A11, A12,
e1*2007/46*0374*.. A13, KA201,
e1*2007/46*0860*.. M01
e50*2007/46*0009*..
Auflagen bei
Reifenkombinat.
265/30R20 R015
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Fahrzeugdaten
Hersteller: OPEL
Modell: Insignia Cross Country
Typ: 0G-A
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 9Jx20H2 ZP6.1 9020+35C
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
0G-A 120 - 184 265/35R20 A01, A02, A03,
275/30R20 A04, A05, A06,
245/35R20 A07, A08, A09,
255/35R20 A10, A11, A12,
245/40R20 A13, B88,
265/30R20 KA101, M01,
e1*2007/46*0374*.. R015
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 9Jx20H2 ZP6.1 9020+35C
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
0G-A 120 - 184 265/35R20 K64,K77 A01, A02, A03,
275/30R20 K64,K77 A04, A05, A06,
245/35R20 A07, A08, A09,
255/35R20 K64 A10, A11, A12,
245/40R20 K64 A13, KA201,
265/30R20 K64 M01, R015
e1*2007/46*0374*..
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Auflagenhinweise
A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
überprüfen.
A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme
RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/Reifenkombination eine
Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
aufgeführt ist.
A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
K64 An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels
befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen - vom Filzinnenkotflügel ist im
Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K77 An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die
Radhauskante anzulegen.
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KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Bei Montage an Achse 2 gilt dies
auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 –
8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert, gilt dieser als erhöhte
zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb.
N245 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-
Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
Standards abweichen.
R092 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 Kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des Reifens
muss dann min. 630 Kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu beachten.
B88 Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø
355mm-Bremssattel Brembo.
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Radabdeckung
Vorderachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA102 KA103 der Radmitte zu Auflage
KA101
Fahrtrichtung
Hinterachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA202 KA203 der Radmitte zu Auflage
KA201
Fahrtrichtung
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Bilddarstellung
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ZP6.1 des Herstellers/Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0010-3 Datum: 03.05.2016
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________ Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q
D.2 V.7 - F.1 - F.2
7.1 - 7.2 - 7.3
- 8.1 - 8.2 - 8.3
- U.1 - U.2 - U.3
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 21 -
22 -
-
-
-
-
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