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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 808
Radgröße                       8Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
W2           B8 808 W2/N22 Ø72,6xØ65,1          5/110/65,1         35        725    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 010251) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra         55-118          225/35R18      T83 T87                         A02 A04 A05
T98, T98/NB                                                                       A06 A08 A09
e1*97/27,98/14*                                                                   A12 A14 A19
0086, 0101*..                                                                     Flh K05 K42
                                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  Sth S01
Opel Astra Car.      55-108        225/35R18      K05 K42 K49 K50 T83 T87         A02 A04 A05
T98/Kombi                                                                         A06 A08 A09
e1*97/27,                                                                         A12 A14 A19
98/14*0087*..                                                                     S01
Opel Astra Coupé     85-140        225/35R18                                      A02 A04 A05
T98C                                                                              A06 A08 A09
e1*98/14*0132*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                  Cpe K01 K42
                                                                                  K45 K49 K50
                                                                                  K56 S01
Opel Omega           74-155        225/40R18      T88                             A02 A04 A05
Omega-B, V94                                                                      A06 A08 A09
G684,                                                                             A12 A14 A19
e1*96/79,                                                                         R70 S01
98/14*0077*..
Opel Omega           74-155        235/40R18                                      A02 A04 A05
Omega-B, V94/Kom.                                                                 A06 A08 A09
G685,                                                                             A12 A14 A19
e1*96/79,                                                                         R70 S01
98/14*0078*..
Opel Vectra B        55-125        225/35R18      K01 K05 K08 K42 K49 K56         A02 A04 A05
J96                                                                               A06 A08 A09
e1*93/81, 95/54,                                                                  A12 A14 A19
98/14*0030*..                                                                     S01
Opel Vectra B        55-125        225/35R18      K01 K05 K08 K42 K49 K56 T87     A02 A04 A05
J96/Kombi                                                                         A06 A08 A09
e1*95/54,                                                                         A12 A14 A19
98/14*0044*..                                                                     S01
Saab 9-5             110-169       225/40R18      T88 T89 T92                     A02 A04 A05
YS3E                 110-169       235/40R18                                      A06 A08 A09
e11*96/27*0073*..                                                                 A12 A14 A19
                                                                                  K07 K08 K42
                                                                                  K56 Z49 S01
Saab 900, Saab 9-3   169           225/40R18                                      A02 A04 A05
YS3D                 85-169        225/35R18      T83 T87                         A06 A08 A09
e4*95/54*0012*..,                                                                 A12 A14 A19
e4*98/14*0012*..                                                                  K02 K07 K08
                                                                                  K56 S01




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Nummer                         01-0251-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                      Seite 3 von 5
Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
                Fahrzeughersteller
                Fahrzeugtyp und
                Fahrzeugidentifizierungsnummer
        bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 , 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T92    Reifen (LI92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

Z49    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kunststoffkederbandes an Achse 2 herzustellen.




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Nummer                        01-0251-A09-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 27.Februar 2001




Bohlander                                                                   00029747.DOC




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