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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B15
Typ                            B15 858
Radgröße                       8,5x18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1             B15 858 W1/                         5/108/65,1         38        880    2275
               BA14 N22 Ø72,6-Ø65,1

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B15 858 (s.o.)
Radgröße                       8,5x18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    28
S02    Schraube M12x1,75            Kegel 60°       110                    Serie verwenden
S03    Schraube M12x1,25            Kegel 60°        90                    28
S04    Schraube M12x1,25            Kegel 60°        90                    25

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 042063)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                           04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 407 Coupé      120-155       225/45R18       R37 T91 T95                   A02 A04 A05
6*XFV*, 6*UHZ*,        120-155       235/45R18       T92 T94                       A06 A08 A09
6*3FY*                 120-155       245/40R18       T93                           A12 A14 A18
e2*2001/116*0295*..                                                                A74 Cpe V18
e2*2001/116*0328*..,                                                               S03
e2*2001/116*0332*..
Peugeot 407/407SW      80-155        225/45R18       K49 K50                       A02 A04 A05
6*...*                 80-155        235/40R18       K46 K49 K50                   A06 A08 A09
e2*2001/116*           80-155        235/45R18       G16 K46 K49 K50               A12 A14 A18
0293-0297,0312,        80-155        245/40R18       K42 K46 K49 K50               A74 B84 Car
0328,0330-0332,                                                                    Lim V18 S03
0336,0346,0352*..
Peugeot 607            79-116        225/40R18       T91 T92                       A02 A04 A05
9 / 9*****             79-116        225/45R18                                     A06 A08 A09
e2*98/14*0199*..       79-116        235/40R18       K49 K50                       A12 A14 A18
                       79-116        245/40R18       K42 K49 K50                   A74 Pe8 V18
                       79-116        255/35R18       K42 K46 K50 R03 T90           S04
                       79-116        255/40R18       K42 K46 K50 R03
Volvo C70              120-180       225/40R18       K42 K45 K46 L02               A02 A04 A05
N                                                                                  A06 A07 A08
e4*96/27, 98/14,                                                                   A09 A12 A14
2001/116*0015*..                                                                   A18 B02 Cbo
                                                                                   Cpe K49 K50
                                                                                   S02
Volvo S60, -/BiFuel    85-191        225/35R18       K42 K46 K49 K50 R37 T87       A02 A04 A05
R, H                   85-191        225/40R18       K41 K42 K45 K46 K49 K50       A06 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*    85-191        235/40R18       G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56   A12 A14 A18
0036,0044*..                                         LV2                           B02 V00 V18
                       85-191        245/35R18       A58 K42 K46 K50 K56 R03       S01
Volvo S80, -/BiFuel    96-200        225/40R18       K42 K46 K56 R37 T88 T89 T91   A02 A04 A05
T, K                   96-200        225/45R18       K42 K46 K56                   A06 A08 A09
e9*96/79,98/14,        96-200        235/40R18       K42 K46 K49 K50 K56           A12 A14 A18
2001/116*              96-200        245/40R18       K41 K42 K45 K46 K49 K50 K56   B02 NBF V00
0028,0043*..                                                                       V18 S01
Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/40R18       K41 K42 K45 K46 K49 K50 T88   A02 A04 A05
S, J                                                 T89 T91                       A06 A08 A09
e4*98/14,2001/116*     85-191        235/40R18       G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56   A12 A14 A18
0040,0061*..                                         LV2                           B02 V00 V18
                       85-191        245/35R18       A58 K42 K46 K50 K56 R03 T88   X7V S01
                                                     T89
Volvo XC70; V70 XC 120-154           235/45R18       K42 K49                       A02 A04 A05
S                                                                                  A06 A08 A09
e4*98/14*0040*..,                                                                  A12 A14 A18
e4*2001/116*0040*..                                                                B02 S01
- XC (Cross Country)




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                 Seite 4 von 7
B84    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G16       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G52     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16;
235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-
/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17
ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Nummer                          04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/45R18     225/40R18
Nr. 2      215/35R18     245/30R18, 255/30R18
Nr. 3      215/40R18     245/35R18
Nr. 4      215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/45R18     275/40R18
Nr. 10     235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11     245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 12     245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13     245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14     245/50R18     275/45R18
Nr. 15     255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 16     255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 17     255/50R18     285/45R18
Nr. 18     255/55R18     285/50R18
Nr. 19     265/35R18     315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).




Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        04-2063-A06-V02

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5x18H2 Typ B15 858
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 23.März 2007




Bohlander                                                                   00106120.DOC




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