Teilegutachten: 2015-TG-PSA-0035
Stand: 20.11.2015
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Teilegutachten
Nr.: 2015-TG-PSA-0035
Hersteller: AD VIMOTION GmbH
Kelterstraße 40
D-72669 Unterensingen
Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Radname: CONCAVE
Typ: OXIGIN 18
Radgrößen: 9,0Jx20H2
10,5Jx20H2
Zentrierart: Mittenzentrierung
1. Hinweise
1.1 Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich
die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
1.2 Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
1.3 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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2. Radbeschreibung
Hersteller AD VIMOTION GmbH
:
Fertigungsstätte AD VIMOTION GmbH
:
Handelsmarke OXIGIN :
Art der Sonderräder Leichtmetall-Sonderrad, gegossen, einteilig
:
Felgenbettkontur H2 :
Gießen in Niederdruckkokillen mit anschließender
Produktionsverfahren :
Wärmebehandlung
Werkstoff : AlSi11(Mg)
Wärmebehandlung : --
Rohteilbearbeitung : CNC gedreht + gefräst
Beschreibung des Designs : Einteiliges ALUMINIUMGUSS-Sonderrad mit 5 Speichen
Strahlen bzw. sandstrahlen und/oder sonstige
Oberflächen Vorbehandlung :
Vorbehandlungsmethoden
3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit Oberflächenversiegelung.
Korrosionsschutz :
Korrosionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
15,6 kg lackiert (9,0Jx20)
Radgewichte :
17,9 kg lackiert (10,5Jx20H2)
Die Prüfung der Radbefestigungsteile ist nicht Bestandteil
dieses Gutachtens. Die Beschreibung der Radbefestigung
Radbefestigung :
entspricht dem vom Fahrzeughersteller bzw. der in der Norm
festgelegten Maßen und Toleranzen.
Sitzform der Befestigung : Kegel
Durchmesser Befestigungsbohrung : Ø16,0+0,5mm-0mm
Durchmesser des Radflansches : Ø146,0±1,0mm
Zentrierung : Mittenzentrierung ohne Zentrierringsystem
Legierungselemente: Si, Sr, Mg, Mn, Ti, Cu, Fe, Zn;
Zugfestigkeit Rm =160N/mm², Streckgrenze Re =80 N/mm²,
Materiallegierung :
Bruchdehnung A5 =4% und Härte Brinell= 55 HB in Anlehnung
an DIN EN 1706
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, eingegossen
bzw. geprägt: (Beispiel Radausführung siehe Verwendungsbereichsanlagen: H1 / H1HD 5112 28; K1 / K1HD
5112 23).
Achse-1 / Achse-2 Achse-2
AUSSENSEITE INNENSEITE AUSSENSEITE INNENSEITE
KBA-Typzeichen KBA-entfällt- -- KBA-entfällt- --
Japanisches
-- -- -- --
Prüfwertzeichen
Weitere
-- -- -- --
Prüfwertzeichen
Handelsbez. / -marke -- OXIGIN -- OXIGIN
Typ -- OXIGIN 18-9020 -- OXIGIN 18-10520
Ausführung -- z.B. 5112 28 -- z.B. 5112 23
AD VIMOTION AD VIMOTION
Hersteller -- --
GmbH GmbH
Sonderradgröße -- 9,0Jx20H2 -- 10,5Jx20H2
Lochkreis (mm) -- z.B. 112/5 -- z.B. 112/5
Einpresstiefe (mm) -- z.B. ET28 -- z.B. ET23
Herkunftsmerkmal -- MADE IN GERMANY -- MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum -- Datumsgitter JJ/MM -- Datumsgitter JJ/MM
Die unterschiedlichen Radausführungen sind den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zu entnehmen.
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4. Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw.
Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in den
DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
5. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten
Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ
repräsentativ.
5.1 Festigkeitsprüfungen
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
9,0Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2013-FG-PSA-0004-K2 / Prüflabor Süd GmbH
10,5Jx20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2013-FG-PSA-0006-K1 / Prüflabor Süd GmbH
5.2 Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.
6. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.
Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %).
7. Verweise auf andere Teilegutachten
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8. Anlagen
Verwendungsbereich
o Anlage 1: PORSCHE Macan; 95B, 95BN
Radabdeckungen
Bilddarstellung
Anbauabnahme
9. Qualitätssicherungssystem Hersteller
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers
liegt vor (TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19).
10. Zusammenfassung
Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 4, sowie die unter 8. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.
Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle
der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.
Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.
Bad Bramstedt, 20.11.2015
Prüflabor Süd GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. F. Kuchel
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Anlagen
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Verwendungsbereich: Anlage 1
Raddaten
Art: PKW-Sonderrad Lochkreis/Anzahl: 112 / 5
Radtyp: OXIGIN 18 Zentrierung: Mittenzentrierung
zul.
Ausführungsbezeichnung Mitten- Einpress- zul. Rad- gültig ab
Abroll-
Ausführung loch tiefe last Fertig.
Kennzeichnung umfang
Rad Zentrierring [mm] [mm] [kg] [mm] Datum
H1 / H1HD 5112 OXIGIN
ohne Ø66,5 28 750 2300 05/13
28 18-9020
K1 / K1HD 5112 OXIGIN
ohne Ø66,5 23 750 2300 05/13
23 18-10520
Befestigungsmittel
Nr. Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 160 siehe allg. Auflagen
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Fahrzeugdaten
Hersteller: PORSCHE
Modell: Macan
Typ: 95B, 95BN
Achse-1: Radgröße / Ausführung: 9,0Jx20H2 H1 / H1HD 5112 28
Handelsbezeichnung
Reifenbezogene Auflagen und
Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen
Auflagen und Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A01; A02; A03;
PORSCHE Macan
A04, A05; A06;
95B, 95BN
155-294 265/45R20 R002; R015 A07; A08; A09;
e13*2007/46*1165*..
A10; A11; A12;
e13*2007/46*1164*..
A13; M01; S01
Achse-2: Radgröße / Ausführung: 10,5Jx20H2 K1 / K1HD 5112 23
Handelsbezeichnung
Reifenbezogene Auflagen und
Fahrzeug-Typ kW-Bereich Reifen
Auflagen und Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A01; A02; A03;
PORSCHE Macan
A04, A05; A06;
95B, 95BN
155-294 295/40R20 R002; R015; KA201 A07; A08; A09;
e13*2007/46*1165*..
A10; A11; A12;
e13*2007/46*1164*..
A13; M01; S01
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Anlagen
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Allgemeine Auflagenhinweise
A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die folgenden
Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile
mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die
Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt
wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist
mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen, sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
Reifenherstellers zu beachten.
A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/
Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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Anlagen
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A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer
Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen
zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht
geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere
Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile
und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA102 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
KA103 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Anlagen
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KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA202 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
KA203 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Spezielle Auflagen
M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht größer
als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast sein. Bei Montage an Achse 2
gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte
Wert, gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb.
R002 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den
allgemein gültigen Standards abweichen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.
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Anlagen
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Radabdeckung
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad
und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage
der Radmitte zu Auflage
KA102 KA103
KA101
Fahrtrichtung
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad
und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte
der Radmitte zu Auflage
Auflage KA202 zu Auflage KA203
KA201
Fahrtrichtung
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: OXIGIN 18 des Herstellers/Importeurs: AD VIMOTION GmbH liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-
gemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2015-TG-PSA-0035 Datum: 20.11.2015
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q
D.2 V.7 - F.1 - F.2
- 7.1 - 7.2 - 7.3
- 8.1 - 8.2 - 8.3
- U.1 - U.2 - U.3
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 21 -
22 -
-
-
-
-
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