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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0786-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 21 H2 Typ CH608 und
                                10.5 J x 21 H2 Typ CH609
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Hersteller                      BBS GmbH
                                Welschdorf 220
                                77761 Schiltach
                                01 102 100140


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                        Achse 2
Modell                          -                              -
Typ                             CH608                          CH609
Radgröße                        9 J x 21 H2                    10.5 J x 21 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad / Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
-             CH608 9 J x 21 H2 / ohne Ring       5/112/66,6          24         800    2274
-             CH609 10,5 J x 21 H2 / ohne Ring    5/112/66,6          17         800    2255


Kennzeichnungen                 Achse 1                        Achse 2

Herstellerzeichen               BBS MOTORSPORT                 BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung           CH608 (s.o.)                   CH609 (s.o.)
Radgröße                        9 J x 21 H2                    10.5 J x 21 H2
Einpresstiefe                   ET 24                          ET 17
Herkunftsmerkmal                Made in Germany                Made in Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      mittel
S02   Serien-Schraube          Kugel     160                         28,5               -
      M14x1,5                  D = 28 mm

Prüfungen

Die Gutachten der TÜV SÜD Automotive GmbH Nr. 14-00110-CP-BWG-00 (Typ CH608) und
Nr. 14-00111-CP-BWG-00 (Typ CH609) über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0786-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 21 H2 Typ CH608 und
                                10.5 J x 21 H2 Typ CH609
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Macan         155-250        245/40R21         R02                               0A1 A02 A04
95B, 95BN             155-250        255/40R21         R02                               A05 A06 A07
e13*2007/46*          155-250        265/40R21         R02                               A08 A09 A12
1164, 1165*02-..      155-250        275/35R21         K2h R03                           A19 A56 A99
                      155-250        275/35R21         K2b R03                           BnK ML8
                      155-250        285/35R21         K2h R03                           V21 Vn2 S02
                      155-250        285/35R21         K2b R03
                      155-250        295/35R21         K2b R03


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0786-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9 J x 21 H2 Typ CH608 und
                                 10.5 J x 21 H2 Typ CH609
Fertiger/Zulieferer              BBS GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4


A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

BnK       Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   245/35R21              275/30R21, 285/30R21
Nr.   2   245/40R21              275/35R21
Nr.   3   255/30R21              285/25R21, 295/25R21
Nr.   4   255/35R21              285/30R21, 295/30R21
Nr.   5   255/40R21              285/35R21
Nr.   6   255/50R21              285/45R21
Nr.   7   265/35R21              305/30R21
Nr.   8   265/40R21              295/35R21, 305/35R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0786-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 21 H2 Typ CH608 und
                               10.5 J x 21 H2 Typ CH609
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4


Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Hinweise zu den Sonderrädern

Zweiteilige Leichtmetall - Sonderräder (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden in Filderstadt von der TÜV SÜD Automotive
GmbH im Juli 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2014 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. August 2014




Bohlander                                                                             00215822.DOC




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