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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0907-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ B15 859 und 9,5Jx19H2 Typ B15 959
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                     Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          B15 19"                       B15 19"
Typ                             B15 859                       B15 959
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
P1             B15 859 P1/ohne Ring              5/130/71,5         50        630    2100
P1             B15 959 P1/ohne Ring              5/130/71,5         44        630    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               brock car-fashion             brock car-fashion
Radtyp und Ausführung           B15 859 (s.o.)                B15 959 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Serien-Schraube              Kugel          130                  29
        M14x1,5                      D = 28 mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050557 und Nr.050558 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0907-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19H2 Typ B15 859 und 9,5Jx19H2 Typ B15 959
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Boxster /    155-217          235/35R19        R02 R35                           A02 A04 A05
Cayman               155-217          265/35R19        R03 R35                           A06 A07 A08
987                                                                                      A09 A12 A14
e13*2001/116*0141*..                                                                     A18 Cbo Cpe
                                                                                         R21 VB9 S01
Porsche Boxster, -/S   150-196        225/35R19        K45 R02                           A02 A04 A05
986                    150-196        235/35R19        K45 R02                           A06 A07 A08
e13*95/54*0020*..,     150-196        255/30R19        K42 K50 K56 R03                   A09 A12 A14
e13*98/14*0020*..      150-196        265/30R19        K42 K50 K56 R03                   A18 PV9 Z18
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0907-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ B15 859 und 9,5Jx19H2 Typ B15 959
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1   225/35R19               255/30R19, 265/30R19
Nr. 2   235/35R19               255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 3   245/30R19               305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serinmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0907-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ B15 859 und 9,5Jx19H2 Typ B15 959
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 4


VB9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

           Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1      235/35R19            265/35R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 2      245/30R19            275/30R19, 285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z18    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll
Serienbereifung (Sommer).


Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 22.August 2007




Bohlander                                                                               00112338.DOC




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