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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0606-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx19H2 Typ SU 909 und 12Jx19H2 Typ SU 1209
Fertiger/Zulieferer              ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH
                                 Bruchstraße 34
                                 67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                                 Achse 1                       Achse 2
Modell                           Superlight                    Superlight
Typ                              SU 909                        SU 1209
Radgröße                         9,0Jx19H2                     12Jx19H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
.48.S5         SU 909.48.S5 / ohne Ring          5/130/71,5         48         450   2100
.63.S5         SU 1209.63.S5 / ohne Ring         5/130/71,5         63         630   2100

Kennzeichnungen                  Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen                ATS GERMANY                   ATS GERMANY
Radtyp und Ausführung            SU 909 LK130 S5               SU 1209 LK130 S5
Radgröße                         9,0Jx19H2                     12Jx19H2
Einpresstiefe                    ET 48                         ET 63
Giessereikennzeichen             -                             -
Herkunftsmerkmal                 -                             -
Herstelldatum                    Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.      Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01      Serienschraube M14x1,5       Kugel 28       130                 29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.081332 und Nr.090511 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Porsche

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0606-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0Jx19H2 Typ SU 909 und 12Jx19H2 Typ SU 1209
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911, 911S   239-283          235/35R19         K1c R02                           A02 A04 A05
997                 239-283          305/30R19         K2c K42 R03 R70                   A06 A07 A08
e13*2001/116*0137*.                                                                      A09 A12 A14
                                                                                         A18 A58 A78
                                                                                         Cbo Cpe M01
                                                                                         R21 VP9 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Nummer                          09-0606-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0Jx19H2 Typ SU 909 und 12Jx19H2 Typ SU 1209
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A78    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:                    schwarz
Ventillänge [mm]:               49
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:          590 387 bzw. 590 388

Ventilfarbe:                    grün
Ventillänge [mm]:               48
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:          590 307 bzw. 590 308

Ventilfarbe:                    orange
Ventillänge [mm]:               51
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:          590 357 bzw. 590 358

Ventilfarbe:                    keine
Ventillänge [mm]:               43
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:          590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            09-0606-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9,0Jx19H2 Typ SU 909 und 12Jx19H2 Typ SU 1209
Fertiger/Zulieferer               ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

M01        Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03        Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

           Vorderachse            Hinterachse

           235/35R19              305/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps SU 909 wurde am 25.11.2008 und des Sonderradtyps
SU 1209 wurde am 27.04.2009 in Lambsheim durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am
04.06.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        09-0606-A00-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0Jx19H2 Typ SU 909 und 12Jx19H2 Typ SU 1209
Fertiger/Zulieferer           ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008
bzw. April 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juni 2009




Blauth                                                                       00138030.DOC




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