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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                                18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                49 02 0160905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          ASA Germany - KZB854          ASA Germany - KZB
Typ                             EVO-8518                      EVO-1018
Radgröße                        18x8,5JJ                      18x10JJ
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
PO            EVO-8518 PO / ohne Ring            5/130/71,5         52         615   2050
PO            EVO-1018 PO / ohne Ring            5/130/71,5         52         650   2050

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               -                             -
Radtyp und Ausführung           EVO-8518                      EVO-1018
Radgröße                        18x8,5JJ                      18x10JJ
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     Sêrienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 130                     serienmäßig
S02     Serienmutter M14x1,5         Kugel 28 mm 130                     -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.080832 und Nr.080833 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                                18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
911                   200-221        225/40R18         R02 R35                           A02 A04 A05
993                   200-221        235/40R18         K41 R02                           A07 A08 A09
G484,                 200-221        255/35R18         R03 R37                           A12 A14 A18
e13*92/53 ,93/81,     200-221        265/35R18         R03 R35                           K1a K2b K42
95/54*0001*..         200-221        285/30R18         K56 R03                           K45 P01 R70
                                                                                         V18 S02
911                   221-254        225/40R18         R02                               A02 A04 A05
996                   221-254        235/40R18         A58 K41 R02                       A07 A08 A09
e13*95/54*0031*..,    221-254        265/35R18         R03 R37                           A12 A14 A18
e13*98/14*0031*..     221-254        285/30R18         K2b R03                           Cbo Cpe K42
                      221-254        295/30R18         K2b K44 R03                       K80 P11 PV8
                                                                                         R35 R70 S01
Porsche 911, 911S   239              235/40R18         R02 R35                           A02 A04 A05
997                 239              245/35R18         K1a K1b R02                       A07 A08 A09
e13*2001/116*0137*. 239              265/40R18         K2b R03 R35                       A12 A14 A18
                    239              275/35R18         K2b R03                           A58 B03 Cbo
                    239              285/35R18         K2c R03                           Cpe R21 VP8
                    239              295/35R18         K2c K42 R03                       S01
                    239-283          235/40R18         M+S R02
                    239-283          265/40R18         K2b M+S R03
                    239-283          295/35R18         K2c K42 M+S R03

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                               18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                                18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6


K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustellen,
ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um 45°
nach hinten umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P01     Die Rad/Reifenkombinationen sind nur zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        A1, A2, CA11, CB11, CK11 (911 Carrera; Coupé I)
        A4, A5, VA21, CB21, CK21 (911 4; Coupé I Allrad)
        B1, B2, TA11, TB11, TK11 (911 Targa; Coupé II)
        C1, C2, KA11, KB11, KK11 (911 Cabrio)
        C4, C5, KA21, KB21, KK21 (911 4 Cabrio)
        D1, D2 (911 RS)

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/40R18                 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 2 235/40R18                 295/30R18, 315/30R18
Nr. 3 245/35R18                 295/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                                18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    205/45R18              225/40R18
Nr. 2    215/35R18              245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18              245/35R18
Nr. 4    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18              245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18              245/45R18
Nr. 9    235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18              255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 11   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   245/35R18              255/35R18, 265/35R18
Nr. 13   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18              275/45R18
Nr. 16   255/40R18              275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18              275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18              285/45R18
Nr. 19   255/55R18              285/50R18
Nr. 20   265/35R18              315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/40R18                 265/40R18, 295/35R18
Nr. 2 245/35R18                 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1030-A00-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               18x8,5JJ Typ EVO-8518 und
                               18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung der Sonderradtypen wurde in Lambsheim, im Juli 2008 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 18.11.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.November 2009




Tufan                                                                         00144158.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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