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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0200-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          TN9                          TN9
Typ                             TN9-8520                     TN9-11020
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                11,0 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
PO         TN9-8520 /PO / ohne Ring        5/130/71,5             45         600    2100
PO         TN9-11020 /PO / ohne Ring       5/130/71,5             56         700    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON Germany              TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung           TN9-8520 (s.o.)              TN9-11020 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                11,0 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                          TAM
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 130                   serienmäßig
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                   serienmäßig

Prüfungen

Die Gutachten Nr.101039 und Nr.130204 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0200-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911             257            235/35R20         R02                                A02 A04 A05
991                     257-316        235/35R20         M+S R02                            A07 A08 A09
e13*2007/46*1187*..     257-316        245/30R20         R02                                A12 A14 A16
- Carrera /-S           257-316        245/35R20         R02                                A18 A58 BnK
                        257-316        245/35R20         M+S R02                            Cbo Cpe M01
                        257-316        295/30R20         K2c K6c K6g R03                    R21 V0P Vn5
                        257-316        295/30R20         K2c K6c K6g M+S R03                S02
                        257-316        305/30R20         K2c K6c K6g R03
                        257-316        315/25R20         K2c K6f K6h R03 T99
Porsche 911, 911S       239-300        235/30R20         K1c R02                            A02 A04 A05
997                     239-300        305/25R20         K2c K42 R03                        A08 A09 A12
e13*2001/116*0137*.                                                                         A14 A16 A18
                                                                                            A58 Cbo Cpe
                                                                                            M01 R21 SPo
                                                                                            VP0 S01
Porsche Panamera        155-294        255/40R20         R02 117                            A02 A04 A05
970, -N, -H, -HN        155-294        285/35R20         R03                                A07 A08 A09
e13*2007/46*0970*..,    155-294        295/35R20         R03 136                            A12 A14 A16
e13*2007/46*1143*..;                                                                        A18 A57 B03
e13*2007/46*1160*..;                                                                        BnK Lim M01
e13*2007/46*1161*..                                                                         R21 RDK V20
                                                                                            S02

Auflagen und Hinweise

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0200-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                               11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0200-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0200-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   235/35R20             295/30R20
Nr.   2   245/30R20             315/25R20
Nr.   3   245/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr.   4   255/30R20             325/25R20, 335/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1     225/35R20             255/30R20
Nr. 2     235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3     235/45R20             255/40R20
Nr. 4     245/30R20             285/25R20, 295/25R20
Nr. 5     245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6     245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 7     245/45R20             275/40R20
Nr. 8     255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 9     255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 10    255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 11    255/45R20             285/40R20
Nr. 12    265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 13    265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 14    265/45R20             295/40R20
Nr. 15    275/35R20             305/30R20
Nr. 16    275/40R20             315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        13-0200-A00-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                              11,0 J x 20 H2 Typ TN9-11020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 12. März 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. März 2013




Tufan                                                                        00191966.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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