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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0410-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                                11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim
                                QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          MOTEC - Nitro                MOTEC - Nitro
Typ                             MCR1-8519                    MCR1-11019
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                11,0 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
PO         MCR1-8519 PO / ohne Ring        5/130/71,5             47         650    2100
PO         MCR1-11019 PO / ohne Ring       5/130/71,5             62         650    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               MOTEC                        MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR1-8519 (s.o.)             MCR1-11019 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                11,0 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                          TAM
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm 130                   serienmäßig
S02     Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm 160                   serienmäßig

Prüfungen

Die Gutachten Nr.120327 und Nr.120207 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0410-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                                11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911           257            235/40R19        A12 R02                            A02 A04 A05
991                   257            245/35R19        A12 R02                            A07 A08 A09
e13*2007/46*1187*..   257            245/40R19        A12 R02                            A14 A18 A58
- Carrera /-S         257            255/35R19        A12 R02                            BnK Cbo
                      257            285/35R19        A91 R03                            Cpe
                      257            295/30R19        A12 R03                            R21 V9P Vn5
                      257            295/35R19        A12 R03                            S02
                      257            305/30R19        A12 K2b R03
                      257            315/30R19        A12 K2b R03
                      257            325/30R19        A12 K2c K6c K6g R03
                      257-316        235/40R19        A12 M+S R02
                      257-316        245/35R19        A12 M+S R02
                      257-316        245/40R19        A12 M+S R02
                      257-316        285/35R19        A91 M+S R03
                      257-316        295/30R19        A12 M+S R03
                      257-316        295/35R19        A12 M+S R03
Porsche 911           221-254        235/35R19        K1a K41 K45 R02                    A02 A04 A05
996                   221-254        245/30R19        K1c K41 K45 R02                    A07 A08 A09
e13*95/54*0031*..,    221-254        305/25R19        K2b K42 K46 K80 R03                A12 A14 A18
e13*98/14*0031*..     221-254        315/25R19        K2b K42 K46 K80 R03                Cbo Cpe P11
                                                                                         PV9 R21 S01
Porsche 911, 911S  239-300           235/35R19        K1c R02 R35                        A02 A04 A05
997                239-300           295/30R19        K2b R03 R35                        A08 A09 A12
e13*2001/116*0137* 239-300           305/30R19        K2c K42 R03                        A14 A18 A58
.                                                                                        Cbo Cpe R21
                                                                                         SPo VP9
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0410-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                               11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                        Seite 3 von 6

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0410-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                                11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                          Seite 4 von 6

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K80     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                 305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0410-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                                11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                          Seite 5 von 6

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   235/40R19285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19            295/35R19
Nr.   4   255/35R19            305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0410-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                               11,0 J x 19 H2 Typ MCR1-11019
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

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Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung der Sonderradtypen wurde in Subang Jaya, Malaysia ab April 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Januar 2013




Tufan                                                                        00189305.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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