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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      ETA BETA s.p.a.
                                Via Brescia 53/a
                                I-25014 Castenedolo (BS)
                                QM-Nr. 20 100 32000463

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          DLW UROS                      DLW UROS-K
Typ                             UROS 19                       UROS-K 19 11
Radgröße                        8,5Jx19H2                     11,0Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last      (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
5S1         UROS 19 5S1 / ohne Ring         5/130/71,6             45         800      2285
5S2         UROS-K 19 11 5S2 / ohne Ring 5/130/71,6                45         700      2200

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ETA BETA                      ETA BETA
Radtyp und Ausführung           UROS 19 ...(s.o.)             UROS-K 19 11 ...(s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                     11,0Jx19H2
Einpresstiefe                   ET ...(s.o.)                  ET ...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     130                 29
S03     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                 29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.51-3-QL13-R01 ver. 1 und 51-6-QL13-R01 ver.1 über die Sonderradprüfungen
liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0470-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer              ETA BETA s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911           257            235/40R19      A12 R02                       0A1 A02 A04
991                   257            245/35R19      A12 R02                       A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..   257            245/40R19      A12 R02                       A08 A09 A14
- Carrera 4/-4S       257            255/35R19      A12 K1a K1b R02               A18 A56 BnK
- Targa               257            295/30R19      A91 R03                       Cbo Cpe R21
                      257            295/35R19      A91 R03                       Skb Tar V9P
                      257            305/30R19      A12 R03                       Vn5 S03
                      257            315/30R19      A12 K2b R03
                      257            325/30R19      A12 K2b R03
                      257-316        235/40R19      A12 M+S R02
                      257-316        245/35R19      A12 M+S R02
                      257-316        245/40R19      A12 M+S R02
                      257-316        295/30R19      A91 M+S R03
                      257-316        295/35R19      A91 M+S R03
Porsche 911           221-254        235/35R19      K1a K45 R02                   0A1 A02 A04
996                   221-254        245/30R19      K1c K45 R02                   A05 A06 A07
e13*95/54*0031*..,    221-254        305/25R19      K2b K42 K44 K80 R03           A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..     221-254        315/25R19      K2b K42 K44 K80 R03           A14 A18 Cbo
                                                                                  Cpe P11 PV9
                                                                                  R21 S02
Porsche 911 Carrera   239-254        295/30R19      R03 R35                       0A1 A02 A04
- 4, 4S               239-300        235/35R19      K1c R02 R35                   A05 A06 A08
997                   239-300        235/35R19      K1c M+S R02                   A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*.   239-300        295/30R19      M+S R03                       A18 A56 Cbo
.                     239-300        305/30R19      R03 R35                       Cpe R21 SPo
                                                                                  Skb VP9 S02

Porsche 911 Carrera   235, 254       235/35R19      K1a K45 R02                   0A1 A02 A04
4S                    235, 254       245/30R19      K1c K45 R02                   A05 A06 A07
996                   235, 254       305/25R19      K2b K42 K56 R03               A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..     235, 254       315/25R19      K2b K42 K56 R03               A14 A18 A56
                                                                                  Cbo Cpe PV9
                                                                                  R21 Skb S02
Porsche 911 GT3       265            235/35R19      K1a K41 K45 R02               0A1 A02 A04
996                   265            245/30R19      K1c K45 R02 Y87               A05 A06 A07
e13*98/14*0031*..     265            305/25R19      K2c K42 K44 K80 R03           A08 A09 A12
                      265            315/25R19      K2c K42 K44 K80 R03           A14 A18 Cpe
                                                                                  DS5 P11 PV9
                                                                                  R21 S02
Porsche 911 Turbo     309, 331       235/35R19      K1a K45 R02                   0A1 A02 A04
996 Turbo             309, 331       245/30R19      K1c K45 R02                   A05 A06 A07
e13*98/14*0059*..     309, 331       305/25R19      K2b K42 K56 R03               A08 A09 A12
                      309, 331       315/25R19      K2b K42 K56 R03               A14 A18 A56
                                                                                  Cbo Cpe PV9
                                                                                  R21 Skb S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0470-A00-V01

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer               ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 Turbo      280-390        235/35R19        K1c R02 R35                       0A1 A02 A04
997 Turbo              280-390        235/35R19        K1c M+S R02                       A05 A06 A08
e13*2001/116*0177*.    280-390        295/30R19        M+S R03                           A09 A12 A14
.                      280-390        305/30R19        K2b R03 R35                       A18 A56 Cbo
                                                                                         Cpe R21 SPo
                                                                                         Skb VP9 S02
Porsche 911, 911S   239-300           235/35R19        K1c R02 R35                       0A1 A02 A04
997                 239-300           305/30R19        K2c K42 K44 K56 R03               A05 A06 A08
e13*2001/116*0137*.                                                                      A09 A12 A14
                                                                                         A18 A58 Cbo
                                                                                         Cpe R21 SPo
                                                                                         VP9 S02
Porsche 911/50         294, 316       235/40R19        A12 M+S R02                       0A1 A02 A04
991                    294, 316       245/35R19        A12 M+S R02                       A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..    294, 316       245/40R19        A12 M+S R02                       A08 A09 A14
- Edition 50 Jahre     294, 316       295/30R19        A91 M+S R03                       A18 A58 BnK
911                    294, 316       295/35R19        A91 M+S R03                       Cpe R21 Skb
                                                                                         V9P Vn5 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet


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Nummer                         14-0470-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 7
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm]. Werden die Mindesteinschraubtiefen bzw. Umdrehungen unterschritten, so sind längere
Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal


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Nummer                          14-0470-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 5 von 7
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                 305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.


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Nummer                           14-0470-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer              ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7
R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19              295/35R19
Nr.   4   255/35R19              305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                  295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                  275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0470-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ UROS 19 und Typ UROS-K 19 11
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 7 von 7
Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden in 25020 Capriano
del Colle (BS) vom 01.08.2013 bis 29.10.2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni
2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Juni 2014




Coen                                                                                  00212433.DOC




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