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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1031-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                Hans Geiger Straße 15
                                D-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          ASA Germany - KZB854         ASA Germany - KZB
Typ                             EVO-8518                     EVO-1018
Radgröße                        18x8,5JJ                     18x10JJ
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                                           kreis- (mm)/ Mit-      tiefe        last   (mm)
                                           tenloch-ø (mm)         (mm)         (kg)
PO         EVO-8518 PO / ohne Ring         5/130/71,5             52           690    2050
PO         EVO-1018 PO / *mit 5 mm         5/130/71,5             47*          720    2050
           serienmäßiger Distanzscheibe

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               -                            -
Radtyp und Ausführung           EVO-8518                     EVO-1018
Radgröße                        18x8,5JJ                     18x10JJ
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                    ET 52
Giessereikennzeichen            JAW                          JAW
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   130                      Achse 1: Serienmäßig
                                                                              Achse 2: 34,5 mm
S03     Serienmutter M14x1,5         Kugel D=28 mm   130                      -
S04     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   160                      Achse 1: Serienmäßig
                                                                              Achse 2: 34,5 mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr. 080832 und Nr. 080833 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                           08-1031-A00-V03

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
718 Boxster /         220            235/45R18       R02                               A06 A07 A12
Cayman                220            265/45R18       R03                               A14 A18 A58
982                   220, 257       235/45R18       M+S R02                           BnK Cbo Cpe
e13*2007/46*1607*..   220, 257       265/45R18       M+S R03                           DP5 ML7 V8B
                                                                                       Vn3 S04
Porsche 911          200-221         225/40R18       R02 R35                           A06 A12 A14
993                  200-221         235/40R18       K41 R02                           A18 DP5 K1a
G484,                200-221         255/35R18       R03 R37                           K2b K42 K45
e13*92/53 ,93/81,    200-221         265/35R18       R03 R35                           P01 R70 Ska
95/54*0001*..        200-221         285/30R18       K56 R03                           V18 S03
Porsche 911          221-254         225/40R18       R02                               A06 A07 A12
996                  221-254         235/40R18       A58 K41 R02                       A14 A18 Cbo
e13*95/54*0031*..,   221-254         265/35R18       R03 R37                           Cpe DP5 K42
e13*98/14*0031*..    221-254         285/30R18       K2b R03                           K80 P11 PV8
                     221-254         295/30R18       K2b K44 R03                       R21 S02
Porsche 911, 911S    239             235/40R18       R02 R35                           A06 A12 A14
997                  239             245/35R18       K1a K1b R02                       A18 A58 B03
e13*2001/116*0137* 239               265/40R18       R03 R35                           Cbo Cpe DP5
.                    239             275/35R18       K2b R03                           R21 SPo VP8
                     239             285/35R18       K2c R03                           S02
                     239             295/35R18       K2c K42 R03
                     239-280         235/40R18       M+S R02
                     239-280         265/40R18       M+S R03
                     239-280         295/35R18       K2c K42 M+S R03
Porsche Boxster, -/S 150-196         225/40R18       R02                               A06 A07 A12
986                  150-196         265/35R18       K2b K42 K56 R03                   A14 A18 DP5
e13*95/54*0020*..;                                                                     V18 Z18 S02
e13*96/79*0020*..;
e13*98/14*0020*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1031-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 3 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DP5    Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit serienmäßiger Distanzscheibe [d=5mm] an
Achse 2 (z. B. Porsche Art.-Nr 997 361 605 90).




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Nummer                         08-1031-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7
K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80       Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustel-
len, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um
45° nach hinten umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.




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Nummer                         08-1031-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
P01     Die Rad/Reifenkombinationen sind nur zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        A1, A2, CA11, CB11, CK11 (911 Carrera; Coupé I)
        A4, A5, VA21, CB21, CK21 (911 4; Coupé I Allrad)
        B1, B2, TA11, TB11, TK11 (911 Targa; Coupé II)
        C1, C2, KA11, KB11, KK11 (911 Cabrio)
        C4, C5, KA21, KB21, KK21 (911 4 Cabrio)
        D1, D2 (911 RS)

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 225/40R18                255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 2 235/40R18                295/30R18, 315/30R18
Nr. 3 245/35R18                295/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 verwen-
det werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 verwen-
det werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 verwen-
det werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1031-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 6 von 7
SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Ska       Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler Karosserievari-
ante.

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   225/40R18             245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   2   235/40R18             255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   3   235/45R18             255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   4   245/35R18             255/35R18
Nr.   5   265/35R18             295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V8B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/45R18                 265/45R18
Nr. 2 255/40R18                 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VP8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/40R18                 265/40R18, 295/35R18
Nr. 2 245/35R18                 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1031-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               18x8,5JJ Typ EVO-8518 und 18x10JJ Typ EVO-1018
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 7 von 7
Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps an Achse 1 und 2 wurden in Lambsheim ab Juni 2008
durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. Juli 2017




Tufan

BW/CT                                                                                 00274684.DOC




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