Mo b i l i t ä t
Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. RZ-065613-A0-306
TGA-Art 13.1
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
an Fahrzeugen des Herstellers
PORSCHE
Hersteller: RH-ALURAD GmbH
Röntgenstraße 12
57439 Attendorn
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Hersteller: RH Alurad RH Alurad
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser[mm]: 130 130
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser[mm]: 71,50 71,50
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Prüfstelle, Bericht-Nr: TÜV NORD, RP-004364-C0-306 TÜV NORD, RP-004772-B0-306
geprüfte Radlast [kg]: 670 760
bei Reifenabrollumfang[mm]: 2150 2150
Kennzeichnungen Rad/ Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen: RH RH
Radtyp: GT 859 GT 109
Ausführung: LK 130 A LK130
Radgröße: 8,5JX19H2 10JX19H2
Einpreßtiefe [mm]: ET 54 40
Zentrierring Kennzeichnung ohne Ring ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 11/2012 07/2015
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
964 Serien-Kugelbundmutter, Gewinde 130 Nm
M14x1,5
981, 982, 987, 996 Serien-Kugelbundradschraube, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
970, 970N, 970H, 970HN Serien-Kugelbundradschraube, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
982 e13*2007/46*1607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
220 Porsche 718 Boxster, 718 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10)
Cayman K04) V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
982 e13*2007/46*1607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
257 Porsche 718 Boxster S, 718 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10)
Cayman S K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
987 e13*2001/116*0141*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
155 bis 243 Porsche Boxster, Cayman 215/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
N225) M00)N255) V00)
225/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
N235) M00)N255) V00)
225/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
N235) K04)N265) V00)
235/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)N265) V00)
235/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04)K16)K21) V00)
245/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
987 e13*2001/116*0141*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
155 bis 243 Porsche Boxster,Caymann, 235/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
Cayman S, Cayman R K04)N265) V00)
235/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04)K16)K21) V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
981 e13*2007/46*1185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
155 bis 250 Porsche Boxster, Cayman 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
964 F035
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
184 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(964 breite Karosserie WTL) K39) K04)M00) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
996 e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
221 bis 280 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Typ 996) N225) K04)K16)K19)M00)N V00)
265)T91)
215/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
W225) K04)K16)K19)M00)T V00)
91)W265)
215/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
N225) K04)K16)K19)N275) V00)
215/35R19 M+S 265/30R19 M+S A01) bis A10)
W225) K04)K16)K19) V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970H e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET40
155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
4S,-Diesel, S Hybrid K02) E63)EF1)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K02) E63)EF1)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
sind nur Metallschraubventile zulässig.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im
markierten Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus
anzulegen/ kleben,
- zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den
Schnittkanten zu verkleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-065613-A0-306.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. : RZ-065613-A0-306
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 859, GT 109
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 44 102 100301) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 9 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Schönscheidtstraße 28, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 01.12.2017
Karwig
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