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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0986-A20-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ MAM7-8017 ww. W7-801
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Bay-Wheels GmbH
                               Landzungenstraße 5
                               68159 Mannheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MAM7 ww. W7
Typ                            MAM7-8017 ww. W7-801
Radgröße                       8,0Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
W1             MAM7-8017 W1/N27                  5/108/60,1         45         690     2150
               Ø72,6xØ60,1
               W7-8017 W1/N27 Ø72,6xØ60,1

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              -
Radtyp und Ausführung          MAM7-8017 ww. W7-8017 (s.o.)
Radgröße                       8,0Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           DD
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°     100               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 050986)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Nummer                         05-0986-A20-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ MAM7-8017 ww. W7-801
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane                110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A12 A14 A22
                                                                                         Flh RDK V17
                                                                                         S01
Megane Cabrio         110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A12 A14 A22
- Cabrio/Coupé                                                                           Cbo Cpe
                                                                                         RDK V17
                                                                                         S01
Megane Grandtour      110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A12 A14 A22
                                                                                         Car RDK V17
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.


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Nummer                         05-0986-A20-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ MAM7-8017 ww. W7-801
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

M04     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      S-02                                          WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                               TS770, TS750, TS790
Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                           WinterSport M2, M3
Goodyear         Eagle NCT5, F1 GS-D3                          Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                          X M+S 330-
Semperit         --                                            Sport-Grip
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,                 W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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Nummer                          05-0986-A20-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ MAM7-8017 ww. W7-801
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   195/40R17     215/35R17
Nr.    2   205/40R17     225/35R17
Nr.    3   205/45R17     235/40R17
Nr.    4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    5   215/40R17     245/35R17
Nr.    6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    7   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.    8   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.    9   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   10   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   11   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr.   12   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.   13   235/50R17     255/45R17
Nr.   14   235/55R17     255/50R17
Nr.   15   245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr.   16   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr.   17   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Nummer                         05-0986-A20-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ MAM7-8017 ww. W7-801
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 19.Mai 2008




Tufan                                                                00123396.DOC




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