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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Lounge 10
Typ                             85029
Radgröße                        7 J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
201           85029 201 / L-Ø60,1                   5/108/60,1         45        650    2050

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           85029 201
Radgröße                        7 J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Innen-Stern-Schraube         Kegel 60°       100               24
        M12x1,5
S02     Innen-Stern-Schraube         Kegel 60°       110                    24
        M12x1,5
S03     Innen-Stern-Schraube         Kegel 60°       110                    25
        M14x1,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55050710 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich          Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane Grandtour   110                 205/55R16      A30                           A02 A04 A05
M                                                                                   A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                    A14 A19 B03
                                                                                    Car RDK S01
Ren. Kangoo BeBop      66,76,78        205/55R16      K78                           A02 A04 A05
W                      66,76,78        205/60R16      K78                           A06 A08 A09
e2*2001/116*0364*..    66,76,78        215/55R16      K78                           A12 A14 A19
                                                                                    A58 S02
Ren. Kangoo II/Rapid   50-78           195/55R16      T87 T91                       A02 A04 A05
W, FW                  50-78           195/60R16      T89                           A06 A08 A09
N196,                  50-78           205/55R16      K78                           A12 A14 A19
e2*2007/46*0006*..     50-78           205/60R16      G03 K78                       A58 S02
                       50-78           215/50R16      K78 T90
                       50-78           215/55R16      K78
Ren. Megane Cabrio     110             205/55R16      A30                           A02 A04 A05
M                                                                                   A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                    A14 A19 B03
- Cabrio/Coupé                                                                      Cbo Cpe RDK
                                                                                    S01
Renault Espace         72-123          205/55R16      R37 T91 T94                   A02 A04 A05
JE                     72-123          215/55R16      R37 T91 T93 T95               A06 A08 A09
e2*93/81,98/14*        72-123          225/50R16      R37 T92 T93 Z30               A14 A19 A30
0084*..                81-140          225/55R16      X21 Z30 133                   A60 B02 V16
                                                                                    S03
Renault Kangoo II      50-78           195/55R16      T87 T91                       A02 A04 A05
W                      50-78           195/60R16      T89                           A06 A08 A09
e2*2001/116*0364*..    50-78           205/55R16      K78                           A12 A14 A19
                       50-78           205/60R16      G03 K78                       A58 S02
                       50-78           215/50R16      K78 T90
                       50-78           215/55R16      K78
Renault Laguna         72-140          205/50R16      R37 T87 T91                   A02 A04 A05
B56                    72-140          205/55R16      T88 T89 X11                   A06 A08 A09
G638,                                                                               A14 A19 A30
e2*93/81*0012*..,                                                                   B02 Lim S03
e2*98/14*0012*..
Renault Laguna         66-152          205/55R16      T88 T89                       A02 A04 A05
G                      68-152          205/60R16      R09                           A06 A08 A09
e2*98/14*0206*..                                                                    A13 A14 A19
                                                                                    B03 Car Lim
                                                                                    RDK X38 S02
Renault Laguna         72-140          205/50R16      R37 T91                       A02 A04 A05
K56                    72-140          205/55R16      T91 X11                       A06 A08 A09
e2*93/81*0011*..,                                                                   A14 A19 A30
e2*98/14*0011*..                                                                    B02 Car S03
Renault Megane         110             205/55R16      A30                           A02 A04 A05
M                                                                                   A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                    A14 A19 B03
                                                                                    Flh RDK S01



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                           Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Safrane    82-140             205/55R16         T91                                A02 A04 A05
B54                                                                                        A06 A08 A09
G199,                                                                                      A14 A19 A30
e2*93/81*0063*..,                                                                          B02 S03
e2*98/14*0063*..

Auflagen und Hinweise

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X21     Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.

Z30     An Achse 2 ist an der Innenseite des Radhauses durch Nacharbeit des Karosseriefalzes eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. ab Mai 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 28.6.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.




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Nummer                         55-050710-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 85029
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 28.Juni 2010




Pohl                                                                   00152730.DOC




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