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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B14
Typ                            B14 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
X5             B14 757 X5/BA05 N03                 5/100/56,1           35        615   1965
               Ø63,4xØ56,1


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B14 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°         90                   -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55000504) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Rover
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                       Brock GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130        205/50R17       K07 K08 K42 K56                  A02 A04 A05
RJ                     85-130        215/50R17       K23 K42 K49 K50 K56              A06 A08 A09
e11*98/14*0111*..      85-130        225/45R17       K42 K49 K50 K56                  A12 A14 A22
                                                                                      B03 Lim V17
                                                                                      S02
Rover 75, MG ZT-T      85-130        205/50R17       K02 K07 K08 K11                  A02 A04 A05
RJ                     85-130        215/50R17       K23 K42 K49 K50 K56              A06 A08 A09
e11*98/14*0111*..      85-130        225/45R17       K02 K11 K49 K50                  A12 A14 A22
- Tourer/Kombi                                                                        B03 Car V17
                                                                                      S02
Sub.Legacy Outback     121,180       205/50R17       K42 R09 T89 T93 Z49              A02 A04 A05
BL/BP, BL/BPS          121,180       205/55R17       121 K42 R37 Z49                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   121,180       215/50R17       K42 R37 T90 T91 Z49              A12 A14 A22
e1*2001/116*0256*..    121,180       215/55R17       119 K42 K45 Z49                  Car S01
                       121,180       225/45R17       K42 R09 T90 T91 Z49
                       121,180       225/50R17       121 K42 K45 Z49
                       121,180       235/45R17       K42 Z49
                       121,180       235/50R17       119 K42 K44 K45 K49 K66 Z49
Subaru Forester        90-130        215/50R17       K42                              A02 A04 A05
SF                     90-130        225/50R17       K42                              A06 A08 A09
e13*96/79*0029*..,     90-130        235/45R17       K42                              A12 A14 A22
e13*98/14*0029*..                                                                     S01
Subaru Forester        90-125        215/50R17       K42                              A02 A04 A05
SFS                    90-125        225/50R17       K42                              A06 A08 A09
e1*97/27*0088*..,      90-125        235/45R17       K42                              A12 A14 A22
e1*98/14*0088*..                                                                      S01
Subaru Forester        92-130        205/55R17       R37 Z49                          A02 A04 A05
SG, SGS                92-130        215/50R17       K02 K07 K08 Z49                  A06 A08 A09
e13*98/14*0087*..,     92-130        225/50R17       K05 K42 K49 K50 Z49              A12 A14 A22
e1*2001/116*0209*..    92-130        235/45R17       K07 K08 K42 Z49                  S01
                       92-130        235/50R17       K01 K42 K45 K49 K50 Z49
                       92-130        245/45R17       K05 K42 K49 K50 Z49
Subaru Impreza         66-160        205/40R17       K01 T80 T84                      A02 A04 A05
GFC, GC/GF             66-160        205/45R17       K41                              A06 A08 A09
G334,                  66-160        215/40R17       K41                              A12 A14 A22
e13*96/79, 98/14                                                                      K07 K08 K42
*0026*..                                                                              K45 K56 S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.


B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

K11    Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine aus-
reichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K23    An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                         Brock GmbH

                                                                                                Seite 5 von 6

T91       Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93       Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   205/40R17       225/35R17
Nr.   2   205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   3   215/40R17       245/35R17
Nr.   4   215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   6   225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.   7   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr.   8   225/55R17       245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z49      Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des Kan-
tenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2 herzu-
stellen.

119     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg.

121     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        55-000504-A02-VTGA01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 22.Januar 2004




Bohlander                                                                   00059178.DOC




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