TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-000504-A02-VTGA01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller Brock GmbH
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Auftraggeber Brock GmbH
Gewerbegebiet
53919 Weilerswist - Derkum
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B14
Typ B14 757
Radgröße 7,5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X5 B14 757 X5/BA05 N03 5/100/56,1 35 615 1965
Ø63,4xØ56,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung B14 757 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55000504) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Rover
Subaru
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 55-000504-A02-VTGA01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
Hersteller Brock GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT 85-130 205/50R17 K07 K08 K42 K56 A02 A04 A05
RJ 85-130 215/50R17 K23 K42 K49 K50 K56 A06 A08 A09
e11*98/14*0111*.. 85-130 225/45R17 K42 K49 K50 K56 A12 A14 A22
B03 Lim V17
S02
Rover 75, MG ZT-T 85-130 205/50R17 K02 K07 K08 K11 A02 A04 A05
RJ 85-130 215/50R17 K23 K42 K49 K50 K56 A06 A08 A09
e11*98/14*0111*.. 85-130 225/45R17 K02 K11 K49 K50 A12 A14 A22
- Tourer/Kombi B03 Car V17
S02
Sub.Legacy Outback 121,180 205/50R17 K42 R09 T89 T93 Z49 A02 A04 A05
BL/BP, BL/BPS 121,180 205/55R17 121 K42 R37 Z49 A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*.., 121,180 215/50R17 K42 R37 T90 T91 Z49 A12 A14 A22
e1*2001/116*0256*.. 121,180 215/55R17 119 K42 K45 Z49 Car S01
121,180 225/45R17 K42 R09 T90 T91 Z49
121,180 225/50R17 121 K42 K45 Z49
121,180 235/45R17 K42 Z49
121,180 235/50R17 119 K42 K44 K45 K49 K66 Z49
Subaru Forester 90-130 215/50R17 K42 A02 A04 A05
SF 90-130 225/50R17 K42 A06 A08 A09
e13*96/79*0029*.., 90-130 235/45R17 K42 A12 A14 A22
e13*98/14*0029*.. S01
Subaru Forester 90-125 215/50R17 K42 A02 A04 A05
SFS 90-125 225/50R17 K42 A06 A08 A09
e1*97/27*0088*.., 90-125 235/45R17 K42 A12 A14 A22
e1*98/14*0088*.. S01
Subaru Forester 92-130 205/55R17 R37 Z49 A02 A04 A05
SG, SGS 92-130 215/50R17 K02 K07 K08 Z49 A06 A08 A09
e13*98/14*0087*.., 92-130 225/50R17 K05 K42 K49 K50 Z49 A12 A14 A22
e1*2001/116*0209*.. 92-130 235/45R17 K07 K08 K42 Z49 S01
92-130 235/50R17 K01 K42 K45 K49 K50 Z49
92-130 245/45R17 K05 K42 K49 K50 Z49
Subaru Impreza 66-160 205/40R17 K01 T80 T84 A02 A04 A05
GFC, GC/GF 66-160 205/45R17 K41 A06 A08 A09
G334, 66-160 215/40R17 K41 A12 A14 A22
e13*96/79, 98/14 K07 K08 K42
*0026*.. K45 K56 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.
A22 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
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K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine aus-
reichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K23 An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R17 225/35R17
Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3 215/40R17 245/35R17
Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Z49 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des Kan-
tenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2 herzu-
stellen.
119 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg.
121 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 55-000504-A02-VTGA01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B14 757
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Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2003.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 22.Januar 2004
Bohlander 00059178.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim