TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-8002-A04-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 01854
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Hersteller O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Superturismo LM
Typ 01854
Radgröße 8Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
200 01854 200 / S-Ø 56.1 5/100/56,1 35 650 2040
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01854 200
Radgröße 8Jx18H2
Einpresstiefe ET 35
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 28,3
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 108002 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller MG Rover
Subaru
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 10-8002-A04-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 01854
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT 118-140 225/45R18 K1c K23 K2c K42 K56 R09 A02 A04 A05
RJ, J 85-130 225/40R18 K1c K2c K42 K56 R37 A06 A08 A09
e11*98/14*0111*.., A12 A16 A18
e11*2001/116*0111*. Lim S02
Rover 75, MG ZT-T 118-140 225/45R18 K1c K2c K42 K56 R09 A02 A04 A05
RJ, J 85-130 225/40R18 K1c K2c K42 K56 R37 T88 A06 A08 A09
e11*98/14*0111*.., A12 A16 A18
e11*2001/116*0111*. Car S02
- Tourer/Kombi
Sub.Legacy Outback 110-180 215/45R18 K42 T89 Z49 A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G 110-180 225/40R18 K42 T88 T91 X73 Z49 A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*.., 110-180 225/45R18 K42 K45 Z49 A12 A16 A18
e1*2001/116*0256*.., 110-180 235/40R18 K1b K2b K42 Z49 Car S01
e11*2001/116*0240*. 110-180 245/40R18 K1c K2b K42 K45 Z49
Subaru Forester 90-169 215/45R18 K1a K1b K2b Z49 A02 A04 A05
SG, SGS, SGG 90-169 225/45R18 K1c K2c K42 K45 Z49 A06 A08 A09
e13*98/14*0087*.., 90-169 235/40R18 K1c K2c K42 Z49 A12 A16 A18
e1*2001/116*0209*.., 90-169 235/45R18 K1c K2c K41 K42 K45 Z49 S01
e11*2001/116*0242*. 90-169 245/40R18 K1c K2c K42 K45 Z49
Subaru Forester 108-169 225/45R18 K1c K2c K42 Z58 A02 A04 A05
SH, SHS 108-169 225/50R18 K15 K1c K2c K42 K56 Z58 A06 A08 A09
e13*2001/116*0982*. 108-169 235/45R18 K15 K1c K2c K42 K56 Z58 A12 A16 A18
e1*2001/116*0485*.. 108-169 245/45R18 K15 K1c K2c K42 K56 Z58 Car S03
Subaru Impreza 79-195 205/45R18 K1c K2b K42 R70 T86 A02 A04 A05
G3, G3S 79-195 215/40R18 K1c K2c K41 K42 T85 T89 A06 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79-195 225/40R18 K1c K2c K41 K42 T88 T89 A12 A16 A18
e1*2001/116*0460*.. Flh S03
Subaru Legacy 110, 123 215/45R18 K6c R37 A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS 110, 123 225/40R18 K1c K4h K6d K6g A06 A08 A09
e1*2007/46*0079*..; 110, 123 225/45R18 K1c K4h K6d K6g A12 A16 A18
e13*2007/46*1074*.. 110, 123 235/40R18 K1c K2c K4h K6d K6g A56 Car NfS
110, 123 245/40R18 K1c K2c K4h K6d K6h K6i X26 S04
Subaru Outback 110-191 225/50R18 K6d A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS 110-191 225/55R18 K6d A06 A08 A09
e1*2007/46*0079*..; 110-191 235/50R18 K6d A12 A16 A18
e13*2007/46*1074*.. 110-191 245/50R18 K2b K4h K6d K6g A56 Car S04
110-191 255/45R18 K6d
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nummer 10-8002-A04-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 01854
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nummer 10-8002-A04-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 01854
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K23 An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
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NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.
X73 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17
bzw. 225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Z58 Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ 01854
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im Januar 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 04.2.2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Februar 2010
Pohl 00146330.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim