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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            10-0600-A01-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ TL 50435
Fertiger/Zulieferer               Borbet GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Hersteller                        Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               TL 50435
Radgröße                          5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
100          TL 50435 LK 100 / ohne Ring            5/100/57,1         35        500    1850

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             TL 50435
Radgröße                          5Jx14H2
Einpresstiefe                     Et 35
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund (mm)      Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 25,6     120                   27

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 10-0600-00-V.. ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-0600-A01-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ TL 50435
Fertiger/Zulieferer              Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza / Cordoba    44-63         165/70R14   A13 T81 T85                     0A1 A02 A04
6L                      44-63         175/65R14   A13 T82 T86                     A05 A08 A09
e9*98/14*0041*..,       44-63         185/60R14   A13 T82 T86                     A14 A19 A63
e9*2001/116*0041*..                                                               B03 ECE Flh
                                                                                  Sth S01
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-77         175/70R14   A13                             0A1 A02 A04
6J, 6JN                 44-77         185/65R14   A13                             A05 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,    59            165/70R14   A13 R09                         A14 A19 A63
e9*2007/46*0001*..                                                                B03 Car ECE
- incl. Facelift 2012                                                             Flh S01
Seat Toledo             55, 63        175/65R14   A13                             0A1 A02 A04
NH                      55, 63        175/70R14   A13                             A05 A08 A09
e11*2007/46*0251*..     55, 63        185/65R14   A33                             A14 A19 A58
                                                                                  A63 B03 ECE
                                                                                  Lim S01
Skoda Fabia             44-66         165/70R14   A90 T81 T85                     0A1 A02 A04
5J                      44-66         175/65R14   A90 T82 T86                     A05 A08 A09
e11*2001/116*0291*..;   44-66         185/60R14   A90 T82 T86                     A14 A19 A63
e11*2007/46*0013*..     44-66         185/65R14   A12                             B03 Car ECE
                                                                                  Flh S01
Skoda Fabia             37-63         165/70R14   A13                             0A1 A02 A04
6Y                      37-63         185/60R14   A13                             A05 A08 A09
e11*98/14*0123*..                                                                 A14 A19 A63
                                                                                  B03 Car ECE
                                                                                  Flh Sth S01
Skoda Praktik           51-66         175/70R14   A13 100                         0A1 A02 A04
5J                      51-66         185/60R14   A13 T82 T86 100                 A05 A08 A09
N083;                   51-66         185/65R14   A13 100                         A14 A19 A58
e11*2007/46*0013*..                                                               A63 B03 ECE
                                                                                  S01
Skoda Rapid             55, 63        175/65R14   A13                             0A1 A02 A04
NH                      55, 63        175/70R14   A13                             A05 A08 A09
e11*2007/46*0250*..;    55, 63        185/65R14   A33                             A14 A19 A58
e11*2007/46*0249*..                                                               A63 B03 ECE
                                                                                  Lim S01
Skoda Rapid             55, 63        175/65R14   A13                             0A1 A02 A04
Spaceback               55, 63        175/70R14   A13                             A05 A08 A09
NH                      55, 63        185/65R14   A33                             A14 A19 A58
e11*2007/46*0250*..                                                               A63 B03 ECE
                                                                                  Flh S01
Skoda Roomster          47,51,63      175/70R14   A13 100                         0A1 A02 A04
5J                      47,51,63      185/60R14   A13 T82 T86 100                 A05 A08 A09
e11*2001/116*0291*;     47,51,63      185/65R14   A13 100                         A14 A19 A58
e11*2007/46*0013*..                                                               A63 B03 ECE
                                                                                  Npf S01
VW Cross Polo           51-77         175/70R14   A13                             0A1 A02 A04
6R                      51-77         185/65R14   A13                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0510*..                                                               A14 A19 A63
                                                                                  B03 ECE Flh
                                                                                  KMV S01



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0600-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ TL 50435
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo                44-77          175/70R14     A13                                    0A1 A02 A04
6R                     44-77          185/65R14     A13                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0510*..                                                                        A14 A19 A63
e1*2007/46*0486*..                                                                         B03 ECE Flh
                                                                                           Npf S01
VW Polo                40-63          165/70R14     A13 T81 T85                            0A1 A02 A04
9N                     40-63          175/65R14     A13 T82 T86                            A05 A08 A09
e1*98/14*0174*..,      40-63          185/60R14     A91 T82 T86                            A14 A19 A63
e1*2001/116*0174*..                                                                        B03 ECE Flh
                                                                                           Npf Sth S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0600-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ TL 50435
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0600-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ TL 50435
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Mai 2010 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Februar 2014




Coen                                                                                    00206300.DOC




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