Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX 80837
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: 670 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L, 5E Serien-Radschraube, - 120 Nm
Kugelbund Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; T86) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll) 215/40R18
T89)
225/40R18
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A01)K03) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93a) E57)E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse) M00)
215/40R18
225/40R18
235/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, Limousine A93a) E57)E61a)
und Kombi, Ausführungen
mit Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse) M00)
215/40R18
225/40R18
A01)K51)
235/35R18
A01)K04)K51)
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Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93a)N215)T86) E58)E61)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse) 205/45R18
M00)N215)T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
235/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, Limousine A93a)N215)T86) E58)E61a)
und Kombi, Ausführungen
mit Mehrlenkerhinterachse) 205/40R18 M+S
A93a)T86)
205/45R18
M00)N215)T86)
205/45R18 M+S
M00)T86)
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
225/40R18
A01)K51)
235/35R18
A01)K04)K51)
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Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A02) bis A10)
E61)
215/45R18 M+S
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10)
(3T; Limousine, Kombi; bis E60)
Modelljahr 2014)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/45R18 A02) bis A10)
A93)M00)N215)T86)
205/45R18 M+S
A93)M00)T86)
215/40R18
A93)T89)
215/45R18
G0U)
225/40R18
A93)
225/45R18
A01)G0U)K48)
235/40R18
G0U)
245/35R18
245/40R18
A01)G0U)K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
A93)M00)N215)T86) V00)
205/45R18 235/40R18 A02) bis A10)
A93)M00)N215)T86) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K48) G0U)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RZ-065675-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
"ML".
RZ-065675-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
E60) bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur
zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014)
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-065675-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065675-A0-021
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
- e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
- e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX 80837 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.04.2018
RZ-065675-A0-021-01b~SK-5-112-57-ET48.docx