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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                     Rimstock plc.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rimstock plc.
                               Church Lane
                               West Bromwich B71 1BY
                               QM-Nr.: 172442

Vertrieb                       Team Dynamics GmbH
                               Bodenseestraße 165
                               81243 München

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Monza R
Typ                            MR-770
Radgröße                       7,0Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
455100112      MR-770/SR132 Ø73.1Ø56.1             5/100/56,1         45       625     2010

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RIM
Radtyp und Ausführung          MR-770 (s.o.)
Radgröße                       7,0Jx17H2
Einpresstiefe                  (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               ENGLAND
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                -
S02    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Österreich (Gutachten Nr. 2006- -2884_E1/BUM)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                       Rimstock plc.

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Sub.Legacy Outback   110-180         205/50R17       R09 T89 T93                      A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G        110-180         205/55R17       R37                              A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*.., 110-180         215/50R17       R37 T90 T91                      A12 A14 A16
e1*2001/116*0256*.., 110-180         215/55R17                                        A18 Car S01
e11*2001/116*0240*.  110-180         225/45R17       R09 T90 T91
                     110-180         225/50R17       Z49
Subaru Forester      90-169          205/55R17       R37                              A02 A04 A05
SG, SGS, SGG         90-169          215/50R17       R37                              A06 A08 A09
e13*98/14*0087*..,   90-169          215/55R17                                        A12 A14 A16
e1*2001/116*0209*.., 90-169          225/50R17       K49 K50                          A18 S01
e11*2001/116*0242*. 90-169           235/45R17       R70
Subaru Forester      110             215/55R17       A33                              A02 A04 A05
SH                   110             215/60R17       A12                              A06 A08 A09
e13*2001/116*0982*. 110              225/55R17       A12                              A14 A16 A18
.
                     110             235/50R17       A12                              Car S02
                     110             235/55R17       A12
Subaru Impreza       79, 110         205/50R17       T89                              A02 A04 A05
G3, G3S              79, 110         215/45R17       A30 T87 T88                      A06 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79, 110         225/45R17       A12                              A14 A16 A18
e1*2001/116*0460*..                                                                   Flh S02
Subaru Impreza       70-169          205/45R17       A13 R37                          A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS 70-169               205/50R17       A12 K42 R37 R60 Z49              A06 A08 A09
e1*98/14*0145*..,    70-169          215/45R17       A12 K42 T87 T88 Z49              A14 A16 A18
e1*98/14*0163*..     70-169          225/45R17       A12 K42 R60 Z49                  Car S01
- Kombi
Subaru Impreza       70-169          205/45R17       A13 R37                          A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS 70-195               205/50R17       A12 R37 R60                      A06 A08 A09
e1*98/14*0145*..,    70-195          215/45R17       A13 R37                          A14 A16 A18
e1*98/14*0163*..     70-195          225/45R17       A12 R60                          B03 Sth S01
- Limousine
Subaru Legacy        92-115          205/40R17       T84                              A02 A04 A05
BE/BH, BE/BHS        92-115          205/45R17       T88                              A06 A08 A09
e1*98/14*0108*..,    92-115          215/40R17       K49 K50 T83 T85 T87 Z49          A12 A14 A16
e1*98/14*0149*..     92-115          215/45R17       G46 K42 K49 K50 T87 T88 T91      A18 X26 S01
                                                     Z49
Subaru Legacy          101-180       205/50R17       A12 R37 T89 T93                  A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G          101-180       215/45R17       A13 R37 T87 T91                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   101-180       225/45R17       A12 K49 T90 T91                  A14 A16 A18
e1*2001/116*0256*..,   180           215/50R17       A12 K45 K49 M+S R09 Z49          B03 Car Lim
e11*2001/116*0240*.                                                                   X26 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                     Rimstock plc.

                                                                                           Seite 3 von 6

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                      Rimstock plc.

                                                                                          Seite 4 von 6

G46     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R60    Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der
Reifengröße 205/55R16 ausgerüstet werden.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                      Rimstock plc.

                                                                                          Seite 5 von 6

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kantenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2
herzustellen.


Hinweise zum Sonderrad

Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis gefertigt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0108-A22-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                     Rimstock plc.

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 27.Mai 2008




Tufan                                                                 00123588.DOC




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