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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      Rimstock plc.
                                Church Lane
                                West Bromwich B71 1BY
                                QM-Nr.:49020340807

Vertrieb                        Team Dynamics GmbH
                                Bodenseestraße 222
                                81243 München

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Monza R
Typ                             MR-875
Radgröße                        7,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
455100112     MR-875/SR132 Ø73.1Ø56,1               5/100/56,1         45       625     2010

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               RIM
Radtyp und Ausführung           MR-875 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx18H2
Einpresstiefe                   (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                ENGLAND
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                -
S02     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -
S03     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       120               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Österreich unter der Gutachten Nr.
2006- -2885_K2/BUM ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Subaru

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer              Rimstock plc.

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Sub.Legacy Outback     110-180       215/45R18      T89                           A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G          110-180       225/40R18      T88 T91 X73                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   110-180       225/45R18                                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0256*..,                                                              A18 Car S01
e11*2001/116*0240*.
Subaru Forester        90-169        215/45R18                                    A02 A04 A05
SG, SGS, SGG           90-169        225/45R18                                    A06 A08 A09
e13*98/14*0087*..,                                                                A12 A14 A16
e1*2001/116*0209*..,                                                              A18 S01
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester      108-169         215/50R18                                    A02 A04 A05
SH, SHS              108-169         215/55R18                                    A06 A08 A09
e13*2001/116*0982*.  108-169         225/45R18                                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0485*..  108-169         225/50R18                                    A18 Car S02
                     108-169         235/45R18
                     108-169         235/50R18      K1c K2c K42 Z58
                     108-169         245/45R18
Subaru Impreza       79-195          205/40R18      T86                           A02 A04 A05
G3, G3S              79-195          205/45R18      T86                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79-195          215/40R18      T85 T89                       A12 A14 A16
e1*2001/116*0460*.. 79-195           225/40R18      K1c                           A18 Flh S02
Subaru Impreza       70-118          215/35R18      K1c K2c K42 T80 T84 Z49       A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS 70-169               215/40R18      K1c K2c K42 T85 Z49           A06 A08 A09
e1*98/14*0145*..,    70-169          225/35R18      K1c K2c K42 T83 T87 Z49       A12 A14 A16
e1*98/14*0163*..     70-169          225/40R18      K1c K2c K42 K44 R60 Z49       A18 Car S01
- Kombi
Subaru Impreza       70-118          215/35R18      T80 T84                       A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS 70-195               215/40R18      T85                           A06 A08 A09
e1*98/14*0145*..,    70-195          225/35R18      K1c K42 T83 T87 Z49           A12 A14 A16
e1*98/14*0163*..     70-195          225/40R18      K1c K42 R60 Z49               A18 Sth S01
- Limousine
Subaru Legacy        92-115          215/40R18      G46 K1c K2c K42 K56 T85 Z49   A02 A04 A05
BE/BH, BE/BHS        92-115          225/35R18      K1c K2c K42 K44 K45 K56 T83   A06 A08 A09
e1*98/14*0108*..,                                   T87 Z49                       A12 A14 A16
e1*98/14*0149*..                                                                  A18 X26 S01
Subaru Legacy        101-180         215/40R18      R37 T89                       A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G        101-180         225/35R18      K1c R51 T87 Z49               A06 A08 A09
e1*2001/116*0228*.., 101-180         225/40R18      K1c T88 T89 T91 Z49           A12 A14 A16
e1*2001/116*0256*.., 180             215/45R18      R09 T89 T93                   A18 Car Lim
e11*2001/116*0240*.                                                               X26 S01
Subaru Legacy        110, 123        205/45R18      A13 R37 T90                   A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS        110, 123        215/45R18      A13 R37                       A06 A08 A09
e1*2007/46*0079*..; 110, 123         225/40R18      A13                           A14 A16 A18
e13*2007/46*1074*.. 110, 123         225/45R18      A13                           A56 Car NfS
                                                                                  X26 S03




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer              Rimstock plc.

                                                                                           Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Outback         110-191        225/50R18         A33 121                            A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R18         A33 118                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110-191        235/50R18         A12 120                            A14 A16 A18
e13*2007/46*1074*..    110-191        245/50R18         A12 118                            A56 Car S03

Auflagen und Hinweise

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                           Seite 4 von 7

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                          Seite 5 von 7

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R51    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
Reifengröße 215/45 R 18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                          Seite 6 von 7

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

X73    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17
bzw. 225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Z58     Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wien (TÜV Austria) im November 2003
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 09.7.2010 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        07-0248-A15-V02

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ MR-875
Fertiger/Zulieferer           Rimstock plc.

                                                                                     Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis versehen.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 9.Juli 2010




Tufan                                                                00153253.DOC




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